Für eine sozial gerechtes und stabiles Brandenburg | Politische Handlungsempfehlungen
Mit Respekt, Toleranz und Engagement für ein stabiles Brandenburg
Die Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (DWBO) vertritt mehr als 1.900 soziale Einrichtungen mit 100.000 haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in Berlin, Brandenburg und der schlesischen Oberlausitz (Erfahren Sie mehr über Unsere Struktur). In ihrer täglichen Arbeit setzen sich die diakonischen Mitarbeitenden aktiv für gleichwertige Lebensbedingungen aller Menschen ein. Grundlage sind das christliche Menschenbild, das Grundgesetz, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Berufsethik der Sozialen Arbeit. Daraus entspringen diese unumstößlichen Kernsätze unserer Zusammenarbeit mit Vertreter:innen aller politischen Ebenen:
- Offenheit und Respekt für die Vielfalt unserer Gesellschaft und der individuellen Freiheit jedes Menschen
- Schutz und Unterstützung für Verfolgte, unabhängig von deren Herkunft
- Förderung von persönlichem Engagagement der 800.000 ehrenamtlich tätigen Mitbürger:innen und eines offenen gesellschaftlichen Diskurses über zukünftige Perspektiven und gemeinsame Lösungsansätze
Die folgenden Handlungsempfehlungen sollen den politischen Verantwortungsträger:innen im Land Brandenburg als sachpolitische Orientierung dienen und sind ein Angebot für eine gute Zusammenarbeit auf dem Boden unserer christlichen und verfassungsrechtlich verankerten gemeinsamen Werte.
Freie Träger sichern das soziale und gesellschaftliche System
Mit dem Sozialstaatsprinzip verpflichtet unser Grundgesetz Bund, Länder und Kommunen, Menschen in Notlagen zur Seite zu stehen und vorausschauend zu handeln. Dabei unterstützen tausende Einrichtungen freier Träger im Sinne des Subsidiaritätsprinzips - vor 100 Jahren als wichtige Stütze des jungen Sozialstaats etabliert und nach den Erfahrungen des dritten Reiches mit seiner zentralisierten Staatsmacht nicht mehr weg zu denken: Es fordert, dass der Staat soziale Aufgaben so weit wie möglich an unabhängige gesellschaftliche Einrichtungen und Strukturen abgibt.
Hunderte diakonische Einrichtungen übernehmen so seit Jahrzehnten vielfältige gesellschaftliche und staatliche Aufgaben und tragen damit zentral zu einem sicheren sozialen Netz im Land Brandenburg bei. Sie unterstützen alte Menschen, pflegen Kranke, fördern Kinder und Jugendliche, unterstützen Familien sowie Menschen mit Fluchterfahrung und Migrationshintergrund in zahlreichen Lebenslagen. Gemeinsam stärken wir nicht nur den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir ermöglichen auch individuelle Hilfe, die staatliche Strukturen allein nicht leisten könnten.
Die Arbeit der Diakonie in Brandenburg ist unverzichtbar.
Sie hilft dort, wo Hilfe nötig ist.
Um gemeinsam die Arbeit der freien Träger auch in Zukunft zu sichern, müssen wir die Grundlagen der Zusammenarbeit sichern:
- Das Subsidiaritätsprinzip darf nicht ausgehöhlt werden. Den anerkannten Wohlfahrtsträgern muss die Fortführung ihrer eigenverantwortlichen, gemeinnützigen Arbeit weiterhin ermöglicht werden, wenn geeignete Einrichtungen und Dienste verfügbar sind. Die fundamentale Rolle des Subsidiaritätsprinzips darf nicht durch das Rechtsrahmen wie das Brandenburger Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG) gefährdet werden.
- Eigenmittelverpflichtung abschaffen. Die Notwendigkeit für Träger, eigene Mittel beizusteuern, sollte aufgehoben werden. Die Mittel der Freien Träger sollten dazu dafür dienen, eigenverantwortlich für die Unterstützung der Hilfsbedürftigen zu Unterstützen.
- Langfristige Vertragspartnerschaften sicherstellen. Wir treten dafür ein, kurzfristige und internationale Ausschreibungsverfahren zu vermeiden und stattdessen dauerhafte regionale, gemeinnützige Angebote mit langfristigen Verträgen bereitzustellen. Längere Verträge fördern die Stabilität und Vertrauensbildung zwischen Ratsuchenden und Beratern fördern.
Gemeinsam Ehrenamt stärken
In Brandenburg setzen sich rund 800.000 engagierte Menschen ehrenamtlich ein. Ihre Hingabe stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sichert Sozialstrukturen und bereichert unser Leben. Zudem leisten jährlich zirka 900 junge Menschen in Brandenburg ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und leisten damit einen fundamentalen Beitrag in Krankenhäusern, Kitas, Seniorenheimen, der Behindertenhilfe und vielen weiteren Einrichtungen. Damit ist das FSJ ein wesentlicher Ort der Demokratieförderung und Inklusion.
Ehrenamtliche in Brandenburg brauchen eine stärkere Unterstützung durch einfache, ausreichende Finanzierungsstrukturen. Ehrenamtliche Arbeit unterstützt hauptamtliche Arbeit massiv. Dafür braucht es professionelle rechtliche Rahmenbedingungen und einen starken Rückhalt durch das Land Brandenburg.
Diese Schritte sollten wir gemeinsam angehen:
Finanzierung auf solide Füße stellen und ehrenamtlich getragene Angebote sichern
- Längere Finanzierungsräume für Projekte: Um Nachhaltigkeit und Planbarkeit zu gewährleisten und Schließungen zu vermeiden, müssen Projekte über längere Zeiträume finanziert werden.
- Dynamisierte Verwaltungskostenpauschale einführen: Um Projekte vor der Schließung zu bewahren, sollten eine zusätzliche Verwaltungskostenpauschale von 12 Prozent eingeführt sowie Zuwendungen anhand von Verbraucherindex und Tarifsteigerungen dynamisiert werden.
- Institutionelle Förderung statt Projektförderung: Langfristige Finanzierung und Planbarkeit für Krisenberatungen, wie die TelefonSeelsorge-Standorte Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam ermöglichen.
- Finanzierung einer Geschäftsstelle für das LBE:
- Mit einer Stelle für das Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (LBE) kann das Engagement in ganz Brandenburg strukturell durch Qualifizierung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit sichtbar gemacht und gestärkt werden.
Gemeinsam die Zukunft planen – mit einer echten Engagement-Strategie
- Infrastruktur ausbauen: Förderung der Digitalisierung und Verbesserung der Infrastruktur für ehrenamtliche Tätigkeiten.
- Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit: Angemessene Aufwandsentschädigungen sollen sicherstellen, dass sich auch Menschen mit geringem Einkommen engagieren können.
- Zusammenarbeit mit Wirtschaft stärken: Förderung der Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft und Wirtschaft.
- Engagement für alle ermöglichen: Förderung der Einbindung von bisher unterrepräsentierten Gruppen in das Ehrenamt, wie Menschen mit Behinderungen, Arbeitssuchende und Personen mit Migrationshintergrund.
- Räumlichkeiten bereitstellen: Damit ehrenamtliches Engagement stattfinden kann, müssen Räume zur Verfügung stehen. Digitale Buchungstools für landeseigene und kommunale Räume können die Nutzung erleichtern.
Jugendliche für soziale Berufe begeistern durch eine bessere Unterstützung für das Freiwillige Soziale Jahr
- Einrichtung eines eigenen und einheitlichen Haushaltstitels im Landeshaushalt: Allen Jugendlichen muss Teilhabe ermöglicht werden, unabhängig vom Elternhaus. Wichtig wären in erster Linie die Einführung eines angemessenen Taschengeldes sowie eines kostenlosen ÖPNV-Tickets.
- Zentrale Verantwortung in einem Ministerium: Eine eindeutige ministerielle Zuständigkeit ist Voraussetzung für die Stärkung und Weiterentwicklung der Freiwilligendienste in Brandenburg.
- Einrichtung einer Koordinierungsstelle für alle Freiwilligendienste (FSJ, BFD, FÖJ): Mit dieser Stelle soll eine Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit sowie die Bereitstellung von Informationen für Schulen und Berufsagenturen erreicht werden. Zusätzlich wird dadurch die Arbeitsqualität der Träger gestärkt.
Sie haben Rückfragen? Kontaktieren Sie direkt unseren Arbeitsbereich "Ehrenamt und Engagement".
Familien unterstützen und entlasten
Familien in Brandenburg brauchen eine Unterstützung, die ihre finanzielle Selbstbestimmung und Lebensqualität sichern. Durch gezielte Förderung können wir sicherstellen, dass jede Familienform auch jenseits der Mutter-Vater-Kind-Vorstellung die notwendigen Mittel erhält, um aktiv und gleichberechtigt in der Gesellschaft teilzunehmen.
So können wir gemeinsam Brandenburger Familien unterstützen:
Ein guter gemeinsamer Start durch finanzielle Entlastung
- Finanzielle Starthilfe für alle Familien: Bei der Geburt eines Kindes sollte jede Familie eine einmalige Starthilfe erhalten, um die ersten Kosten abzudecken.
- Mehr kommunale Unterstützung: Kostenlose oder vergünstigte Zugänge zu kulturellen und sportlichen Aktivitäten wie Museumsbesuche und Sportangebote sollten bereitgestellt werden, um familiäre Freizeitgestaltung zu fördern.
- Qualitativ hochwertige Kinderbetreuung: Der Zugang zu qualitativer und bezahlbarer Kinderbetreuung muss für alle Kinder sichergestellt werden. Besondere Bedarfe von Kindern sind dabei zu berücksichtigen.
- Kostenfreies Kita- und Schulessen: Alle Kinder sollten unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern kostenfreien Zugang zu Mahlzeiten in Kitas und Schulen haben.
- Vereinfachung des Wohnungsbauverfahrens und Unterstützung von Familien beim Erwerb von Wohneigentum – für langfristige Sicherheit und eine bessere Lebensqualität
Kompetenzen stärken durch Bildungs- und Beratungsangebote.
- Integration von Gewaltschutzangeboten: Präventionsarbeit sollte als Regelangebot in die Beratungsstellen integriert und finanziell abgesichert werden.
- Ausbau von Unterstützungsangeboten für psychisch belastete Kinder: Diese Angebote müssen sowohl in
- städtischen als auch in ländlichen Gebieten ausgebaut und leicht zugänglich gemacht werden, damit Betroffene vor Ort Unterstützung erhalten.
- Mehr Bildungsprogramme und Trainings für Eltern: Es sollten zusätzliche Programme angeboten werden, die Eltern Fähigkeiten und Kenntnisse zur Erziehung ihrer
- Kinder vermitteln.
Einen leichteren Familienalltag durch bessere Gesundheits- und Pflegeangebote.
- Sicherung der Schwangerschafts(konflikt)beratung als unverzichtbares Pflichtangebot der Daseinsvorsorge: Die Standorte müssen durch eine Anpassung der Förderpauschale an die tatsächlichen Kosten gesichert werden. Erhalt und Ausbau einer wohnortnahen Versorgung müssen gewährleistet sein, u.a. durch Einbindung in eine landesweite digitale Infrastruktur.
- Verbesserung der Gesundheitsversorgung: Eine Umfassende Gesundheitsversorgung für Familien ist entscheidend, besonders für Mütter und Kinder. Dies schließt vor allem in ländlichen Regionen einen verbesserten Zugang zu spezialisierten Kinder- und Frauenärzten ein.
- Zugänglichkeit medizinischer Versorgung: Die Wege zu medizinischen Einrichtungen müssen verkürzt werden, sodass U-Untersuchungen und weitere wichtige Gesundheitschecks von spezialisierten Ärzten durchgeführt werden können.
- Übernahme der Pflegekosten durch den Staat: Pflegebedürftige dürfen nicht ihr Erspartes oder Wohneigentum aufgrund von Pflegekosten verlieren. Eine staatliche Übernahme dieser Kosten würde eine gerechte Unterstützung bieten.
- Kostenlose Verhütungsmittel: Der Zugang zu Verhütungsmitteln sollte für alle im fortpflanzungsfähigen Alter kostenlos und niedrigschwellig sein, um gesundheitliche Selbstbestimmung zu unterstützen.
- Bessere Unterstützung pflegender Angehöriger: Pflegende Familienangehörige benötigen verstärkte staatliche Unterstützung, um die Belastungen dieser wichtigen Arbeit zu mindern.
Sie haben Rückfragen? Kontaktieren Sie direkt unseren Fachverband evangelische Jugendhilfe oder unseren Arbeitsbereich Existenzsicherung und Integration.
Kitas und Horte neu denken
Brandenburgs Kinder verdienen den bestmöglichen Start ins Leben – mit gut ausgestatteten Kitas und Horten. Dazu müssen wir die Qualität und Verfügbarkeit der Kindertagesstätten in ganz Brandenburg sichern und weiterentwickeln.
Hier sind die entscheidenden Schritte, die wir gemeinsam angehen sollten:
Mehr Klarheit durch eine bessere Finanzierung und Gesetzgebung.
- Verlässliche und auskömmliche Finanzierung: Wir streben eine landeseinheitliche, leistungsgerechte und transparente Finanzierung der Kitas an. Diese soll aus einer Hand erfolgen, um Konsistenz und Einfachheit in der Verwaltung zu gewährleisten.
- Neues Kita-Gesetz: Ein neues, präzises Kita-Gesetz ist erforderlich, welches Zuständigkeiten, Verfahren und Finanzierungsverantwortlichkeiten klar definiert. Dieses Gesetz soll das Engagement für die Kitas vereinfachen und rechtliche Klarheit schaffen.
- Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Grundschulkinder erhalten noch 2026 das Recht auf einen Ganztagsplatz. Brandenburg muss sich aufmachen, die Entwicklung hin zur Ganztagsbetreuung an Schulen und die Betreuung von Kindern in Horten zu stärken.
Mehr Mittel für Qualität und Inklusion
- Ressourcen für eine gelingende Inklusion: Flächendeckende Unterstützung durch ausreichend finanzielle und fachliche Mittel, die eine erfolgreiche Inklusion in allen Kitas ermöglicht.
- Qualifizierung der Fachkräfte: Die Finanzierung von Praxisunterstützung, einschließlich Fachberatung, ist unerlässlich. Durch die Stärkung der Fachkompetenz in Kitas wird die Qualität der pädagogischen Arbeit entscheidend verbessert.
- Kita-Sozialarbeit ausbauen: Es braucht dort Kita-Sozialarbeit, wo sie benötigt wird. Insbesondere durch das Ausweiten des Kiez-Kitas-Programms, um den spezifischen Herausforderungen an jedem Standort gerecht zu werden.
- Starke Leitungen durch verbesserte Freistellung: Eine angemessene Freistellung für Kitaleitungen mit einem Sockel von mindestens 20 Wochenstunden und ergänzenden bedarfsgerechten Freistellungen – abhängig von der Einrichtungsgröße - ermöglicht eine effektivere Führung.
Sie haben Rückfragen? Kontaktieren Sie direkt unseren Verband evangelischer Tageseinrichtungen.
Ein lebenswertes Brandenburg für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ein gutes Leben zu führen, sich mit ihren Stärken und Schwächen einzubringen und über ihr eigenes Leben zu bestimmen.
So können wir gemeinsam die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen stärken:
Klare Kriterien für bessere Lebensbedingungen
- Überprüfung und Anpassung der landesgesetzlichen Regelungen: Auf Basis bestehender Evaluationen müssen landesgesetzliche Regelungen überprüft und angepasst werden, um landeseinheitliche Verfahrensweisen bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetztes zu erzielen.
- Kontinuierliche Schulungen: Leistungserbringer und Leistungsträger benötigen finanzierte Schulungen, insbesondere zum Instrument der Bedarfsermittlung (ITP), um eine hochwertige Gesamtplanung sicherzustellen.
- Umsetzung des „2-Millieu-Prinzips“: Menschen mit Behinderung sollen nicht da arbeiten müssen, wo sie wohnen. Die Umsetzung des „2-Milieu-Prinzips“ ermöglicht eine personelle und räumliche Trennung zur Förderung der Lebensqualität.
Einfachen Zugang zu Sozialberufen ermöglichen
- Abschaffung des Schulgeldes für Ausbildungen in den Bereichen Heilerziehungspflege und Sozialpädagogik, um den Zugang zu diesen Berufen zu erleichtern
- Entwicklung von Verfahren für den Quereinstieg von Menschen mit Berufsausbildung oder Abitur in die Sozial- und Heilerziehungspflege.
- Anrechnung auf die Fachkraftquote: Analog zu Kita, Schule und Jugendhilfe, wenn die berufsbegleitende Ausbildung zur Fachkraft absolviert wird.
- Entwicklung von Ausbildungsplänen, in denen die zu übernehmenden Fachkraftaufgaben klar definiert sind.
- Qualifizierung von Nichtfachkräften durch praxisgeleitete Qualifizierungen mit festgelegtem Umfang.
Förderung muss ankommen – rechtzeitig und verständlich
- Transparente Verfahren: Wir fordern die Neuausrichtung der Clearingstelle hin zu einer Ombudsstelle. Ziel ist es, transparente Verfahren, einen wertschätzenden Umgang mit den Anträgen Betroffener sowie die Erreichung gütlicher Einigungen sicherzustellen.
- Leichte Sprache: Öffentliche Informationen sollen zunehmend in Leichter Sprache bereitgestellt werden, damit alle Bürger:innen ihre Rechte im Verwaltungsverfahren verstehen und wahrnehmen können.
- Zugänglichkeit von Informationen: Bescheide und Informationen müssen für alle Bürger:innen leicht zugänglich sein, um die Wahrnehmung eigener Rechte zu unterstützen.
- Inklusive Sozialraumorientierung fördern: Die Einbindung verschiedener Akteur:innen soll gestärkt werden. Um eine inklusive Gesellschaft zu erreichen, ist auch die finanzielle Unterstützung der sozialraumbezogenen Tätigkeiten erforderlich.
- Stärkung der Sucht-, Kontakt- und Beratungsstellen: Durch eine verbesserte Ausstattung können effektive Unterstützung und niedrigschwellige Angebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen sichergestellt werden.
- Flächendeckende Präventionsangebote: Durch Prävention lassen sich gesundheitliche und psychosoziale Belastungen sowie finanzielle Folgekosten durch Behandlungen minimieren. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Legalisierung von Cannabis.
Sie haben Rückfragen? Kontaktieren Sie direkt unseren Fachverband der evangelischen Behindertenarbeit.
Gemeinsam Pflege sichern und verbessern
In Brandenburg brauchen wir eine umfassende und inklusive Pflegestruktur, die sowohl die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen als auch die ihrer sozialen Umgebungen berücksichtigt. Durch die Zusammenarbeit mit Landes- und Kommunalpolitik wollen wir innovative und nachhaltige Sozialraumkonzepte entwickeln, die eine qualitativ hochwertige häusliche Versorgung unterstützen.
Nur gemeinsam können wir folgende Herausforderungen gemeinsam angehen:
Investitionen und Reformen gegen den Pflegekollaps
- Pflegeplanung fördern: Wir brauchen die Fortführung und Intensivierung der Pflege- und Sozialraumplanung, die alle Beteiligten einschließt. Dies ist entscheidend, um einen drohenden Pflegekollaps zu verhindern und eine umfassende Versorgung zu gewährleisten.
- Pflegevollversicherung einführen: Brandenburg muss sich im Bundesrat für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung einsetzen, um Altersarmut unter Pflegebedürftigen zu vermeiden und eine nachhaltige Finanzierung des Pflegesystems sicherzustellen.
- Digitale Infrastruktur verbessern: Die Schaffung einer zeitgemäßen digitalen Infrastruktur in allen Regionen Brandenburgs wird die Beanspruchung für Pflegekräfte verringern und das Berufsfeld attraktiver machen. Digitalisierung muss so gestaltet werden, dass sie unterstützt und nicht zusätzlich belastet.
Integration unterstützen und Fachkräfte gewinnen:
- Integration durch Bildung fördern: Durch die Zusammenarbeit mit lokalen Bildungseinrichtungen und Integrationszentren sollen mehr Menschen mit Migrationshintergrund den Weg in Pflegeberufe finden. Dazu braucht es Unterstützung durch Sprachkurse und qualifizierte Beratungsangebote.
- Pflegepakt stabilisieren und ausbauen: Wir setzen uns für die Verstetigung und Aufstockung des „Pakt für Pflege“-Programms ein, um die finanzielle und organisatorische Grundlage für nachhaltige Pflegeinitiativen zu schaffen und langfristig sicherzustellen.
Sie haben Rückfragen? Kontaktieren Sie direkt unseren Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege.
Integration gemeinsam anpacken
In Brandenburg setzen wir uns für eine integrative und vielfältige Gesellschaft ein, die Solidarität, Chancengleichheit und aktive Teilhabe fördert. Wir möchten die soziale Infrastruktur weiterentwickeln und sicherstellen, dass sie die Bedürfnisse aller Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, individuell unterstützt. So erhält jede:r eine Chance auf eine selbstbestimmte Lebensführung, um mit den jeweiligen persönlichen Qualitäten und Fähigkeiten in unserer Gesellschaft anzukommen.
So können wir gemeinsam für eine bessere Integration in Brandenburg erreichen:
Gezielte Beratungsangebote stärken - für leichtere Zugänge in unsere demokratische Gesellschaft
- Dauerhafte Unterstützung in der Migrations- und Flüchtlingssozialarbeit: Um eine ganzheitliche Integration zu gewährleisten, ist es essenziell, dass neu ankommende Menschen vom ersten Tag ihrer Ankunft in Deutschland umfassend betreut werden. Dies umfasst Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum, bei der Arbeitsplatz- und Ausbildungsvermittlung sowie bei alltäglichen Herausforderungen. Die landesgeförderten Beratungsstrukturen (MSA II) und kofinanzierte bundesgeförderte Migrationsberatungsangebote (MBE, JMD, Asylverfahrensberatung) müssen langfristig gesichert und finanziell sowie personell ausreichend ausgestattet sein.
- Herstellung von Einheitlichkeit und Reduzierung von Barrieren in der Behördenpraxis: Die Verfahren und Vorschriften rund um Aufenthaltstitel und Leistungsgewährungen müssen für alle verständlich, einheitlich und transparent sein. Wir setzen uns dafür ein, dass Ermessensspielräume im Sinne der Zuwanderer:innen genutzt werden, um ihre Integration und Teilhabe zu erleichtern und nicht zu erschweren.
Eine starke Infrastruktur für eine gelingende Integration
- Stärkung der kommunalen Infrastrukturen: Kommunen spielen eine Schlüsselrolle bei der Integration. Sie benötigen ausreichende Ressourcen, um ihre sozialen Dienste anzupassen und effektiv auf die Bedürfnisse einer wachsenden und zunehmend diversen Bevölkerung zu reagieren. Dies schließt sowohl finanzielle Mittel als auch Fachwissen ein, um sicherzustellen, dass alle Menschen Zugang zu den benötigten Diensten haben. Zuwanderung muss in der Sozialplanung berücksichtigt werden.
- Förderung von interkulturellen und rassismussensiblen Kompetenzen: Organisationen, Vereine und Unternehmen müssen die Fähigkeiten entwickeln, rassismuskritisch und interkulturell kompetent zu agieren. Zur Förderung eines inklusiven Miteinanders sollten Weiterbildungen und Workshops gezielt unterstützt werden, beispielsweise zu rassismuskritischer und interkultureller Sensibilität.
- Vereinfachung von Anerkennungsverfahren: Um das Potenzial von neuzugewanderten Fachkräften voll auszuschöpfen, braucht es eine Vereinfachung des Anerkennungsprozesses ausländischer Qualifikationen. Eine zügige und unkomplizierte Anerkennung dieser Abschlüsse ist entscheidend, um qualifizierte Arbeitskräfte schnell in den Brandenburger Arbeitsmarkt zu integrieren. Dies stärkt nicht nur unsere Wirtschaft, sondern fördert auch die persönliche Entwicklung der eingewanderten Menschen.
- Sprachförderung ausbauen: Angebote zum Spracherwerb müssen ausgebaut und ein besserer Zugang zu Kursen ermöglicht werden, um die berufliche Integration zu fördern.
Mit leichterem Wohnzugang die Integration erleichtern
- Unterbringung in Wohnungen: Selbstständiges und dezentrales Wohnen von Zugewanderten fördert nicht nur die Selbstständigkeit, sondern auch die gesellschaftliche Integration und Gesundheitsvorsorge. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften sollte nur eine vorübergehende Lösung sein. Wohnungen sollten als bevorzugte Form der Unterbringung anerkannt werden.
- Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen: Sie sollte auf maximal 6 Monate beschränkt werden.
- Anpassung und Regulierung der Unterbringungskosten: Gebühren für die Unterbringung müssen fair und nachvollziehbar sein, um niemanden finanziell zu überlasten. Gleichzeitig sollte das Auszugsmanagement transparent und effizient organisiert werden, um den Übergang in den regulären Wohnungsmarkt zu erleichtern.
Sie haben Rückfragen? Kontaktieren Sie direkt unseren Arbeitsbereich Existenzsicherung und Integration.
Entwicklungschancen und Mitbestimmung für alle Jugendlichen
In Brandenburg stehen wir gemeinsam in der Verantwortung, Kinder und Jugendliche fachlich-pädagogisch angemessen und mit barrierearmen Angeboten zu unterstützen und ihnen ihre Mitbestimmungsrechte zu gewährleisten. Gemeinsam können wir die Voraussetzungen für eine gelingende inklusive Kinder- und Jugendhilfe schaffen. Wir wollen kein Kind zurücklassen.
Hier sind die notwendigen Schritte, die wir gemeinsam angehen können:
Bedarfsgerecht arbeiten durch bessere Betreuung der Jugendhilfe
- Anpassung des Mindestpersonalschlüssels: Überprüfung und Anpassung des Mindestpersonalschlüssels in den Hilfen zur Erziehung, um ein bedarfsgerechtes Niveau zu gewährleisten.
- Schaffung spezialisierter Angebote: Planung und Einrichtung von Angeboten insbesondere für junge Menschen mit intensivem, komplexem Hilfebedarf.
- Anerkennung von Tarifverträgen sichern: Landesweite Anerkennung der Tarifverträge bei Trägern der freien Jugendhilfe im Bereich Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gewährleisten.
Jugend und Familien stärken und Chancengleichheit erhöhen
- Einheitliche Planungsgrundlagen entwickeln: Für die Ausstattung von Schulen mit Sozialarbeit einheitliche Planungsgrundlagen schaffen.
- Familienzentren stärken: Die Familienzentren sind durch den Ausbau der landesweiten Förderung zu unterstützen und die Förderrichtlinien anzupassen, um den aktuellen Tarifen und den steigenden Kosten gerecht zu werden.
- Wachsende personelle Bedarfe anerkennen: Das neue Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz fördert eine bessere Mitbestimmung junger Menschen. Damit diese in der Praxis umgesetzt werden können, muss auch der damit zusammenhängende gestiegene personelle Aufwand anerkannt werden.
Qualifizierung der Fachkräfte: Garant für das Wohl des Kindes
Finanzierung der Fachkräfteausbildung: Durch gezielte Förderprogramme gilt es, die Ausbildung und Qualifizierung neuer Fachkräfte, Quereinsteiger:innen und Fachkräfte aus dem Ausland zu unterstützen. Darüber hinaus braucht es eine verlässliche Vergütung der Auszubildenden in der Jugendhilfe, die unabhängig vom Fachkräfteschlüssel erfolgt.
Landesinvestitionen zur Förderung von Barrierefreiheit und Inklusion
- Investitionsunterstützung erhöhen: Um eine vollständige Barrierefreiheit zu gewährleisten, bedarf es einer umfassenden Investitionsförderung für die gesetzeskonforme Anpassung aller Jugendhilfeangebote. Dies schließt bauliche Maßnahmen und konzeptionelle Überarbeitungen ein.
- Anpassung der Ausstattungs- und Qualifikationsstandards: Für eine konsequente Barrierefreiheit bedarf es einer angemessenen Personalausstattung in allen Angeboten der Jugendhilfe. Auch die Qualifikationsanforderungen der Fachkräfte müssen an die neuen Standards angeglichen werden.
Sie haben Rückfragen? Kontaktieren Sie direkt unseren Fachverband evangelische Jugendhilfen.
Wohnraum für alle sichern
In Brandenburg nehmen wir die Herausforderungen der wachsenden Wohnungslosigkeit sehr ernst. Unser Ziel ist es, allen Bürger:innen sicheren und angemessenen Wohnraum zu ermöglichen und starke Strukturen zu schaffen, die im Falle von Wohnungsnotfällen präventiv unterstützen und den Erhalt von Wohnraum sichern.
Mit vereinten Kräften von Land und Kommunen können wir strategisch nachhaltige Lösungen entwickeln, die sowohl kurzfristig helfen als auch langfristig vorbeugen.
Mit diesen Maßnahmen können wir gemeinsamen einen inklusiven Wohnungsmarkt schaffen:
Strategie gegen Wohnungslosigkeit entwickeln
- Wohnungslosigkeit bis 2030 beenden: Eine landesweite Strategie gegen Wohnungslosigkeit ist notwendig, um in Brandenburg das bundesweite Ziel zu erreichen, Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu beenden.
- Einrichtung einer Arbeitsgruppe: Es ist notwendig alle relevanten Akteur:innen im Sinne des Nationalen Aktionsplans (NAP) gegen Wohnungslosigkeit auf Landesebene einzubinden. Auch das Bündnis für Wohnen sollte entsprechend neu strukturiert werden.
Daten erfassen, Wohnungslosigkeit verstehen
- Umfassende und verlässliche Datenerhebung: Um das Ausmaß der Herausforderungen von Wohnungslosigkeit zu verstehen und passgenaue Maßnahmen zu entwickeln, ist es notwendig umfassende und verlässliche Daten zu erfassen.
- Landesweite Wohnungsnotfallstatistik: Diese Statistik sollte die Zahl der Anträge auf Kostenübernahmen, Räumungsmitteilungen sowie die Kapazitäten der Unterbringungseinrichtungen und Beratungsstellen jährlich erfassen. Diese Daten sind nach Landkreisen und kreisfreien Städten zu differenzieren und transparent verfügbar zu machen. Sie schließen die Lücke zu den veröffentlichten Zahlen aus der Statistik untergebrachter wohnungsloser Menschen (Wohnungslosenberichterstattungsgesetz) und ermöglichen gezielte lokale Strategien.
Prävention als Schlüssel in den Fokus nehmen
Aufbau eines abgestuften und differenzierten Hilfesystems: Ein solches Hilfesystem muss präventive Maßnahmen als auch umfassende Unterstützungsangebote beinhalten. Dazu gehört die flächendeckende Einrichtung von Fachstellen zur Verhinderung und Beseitigung von Wohnungslosigkeit. Ebenso zählen dazu die Allgemeine Sozialberatung als erste Anlaufstelle und die Unterstützung bei der Beantragung existenzsichernder Leistungen. Diese ermöglichen betroffenen Menschen einen frühzeitigen Zugang zu benötigten Hilfen und tragen langfristig dazu bei, Wohnungslosigkeit zu vermeiden.
Standards setzen und Hilfesysteme ausbauen
- Einführung landesweiter Standards: Für eine diskriminierungssensible und ordnungsrechtliche Unterbringung sind landesweite Standards einzuführen sowie einheitliche, menschenrechtskonforme Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von wohnungslosen Menschen zu definieren. Damit kann sichergestellt werden, dass alle betroffenen Menschen angemessen und würdevoll untergebracht werden. Hierbei sollten die 2026 im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen veröffentlichten Leitlinien für die Unterbringung wohnungsloser Menschen berücksichtigt werden.
- Rechtskonforme Umsetzung der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten: Die Umsetzung der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII muss rechtskonform erfolgen, inklusive der entsprechenden Differenzierung der Leistungsangebote.
- Zwangsräumungen verhindern: Angesichts der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt gilt es, Zwangsräumungen konsequent zu verhindern. Lässt sich eine Räumung im Einzelfall nicht abwenden, muss eine angemessene Ersatzwohnung bereitgestellt werden.
Sozialen Wohnungsbau stärken
Sozialer Wohnungsbau: Der soziale Wohnungsbau muss gezielt gestärkt werden, damit alle Menschen die Chance auf mietrechtlich abgesicherten Wohnraum haben. Dafür sind finanzielle Mittel sowie bedarfs- und zielgruppengerechte Förderrichtlinien unerlässlich. Zudem sollte eine verbindliche Quote für die Versorgung wohnungsloser Menschen eingeführt werden, um die Benachteiligung dieser besonders vulnerablen Personengruppe zu vermeiden.
Sie haben Rückfragen? Kontaktieren Sie direkt unseren Arbeitsbereich Existenzsicherung und Integration.
Gesundheitsversorgung gerecht gestalten
In Brandenburg setzen wir uns gemeinsam dafür ein, dass alle Bürgerinnen und Bürger in städtischen oder ländlichen Regionen Zugang zu bestmöglicher medizinischer Versorgung erhalten. Durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen allen Ebenen der Regierung, den Gesundheitseinrichtungen und den Freien Trägern wollen wir die nötigen Mittel mobilisieren, um die Gesundheitsinfrastruktur nachhaltig zu stärken.
Nur durch gemeinsame Anstrengungen können wir so Gesundheitsversorgung angemessen entwickeln und Brandenburger:innen die Fürsorge bieten, die sie brauchen.
Versorgung sichern und Fachkräftegewinnung stärken
- Für eine Vor-Ort-Versorgung: Eine Krankenhausreform und die damit verbundene Zentralisierung stationärer Leistungen darf nicht zu Lasten der wohnortnahen Versorgung gehen. Für die Patientinnen und Patienten ist es essenziell, dass die Rahmenbedingungen für die Krankenhausarbeit verlässlich, vernetzt und zukunftsfähig gestaltet werden. In allen Regionen Brandenburgs ist ein flächendeckende Versorgung zu sichern.
- Fachkräftegewinnung und -integration: Der Prozess der Anerkennung ausländischer Qualifikationen muss weiter verbessert werden. Initiativen, die auf die Rekrutierung von ausbildungsinteressierten Personen aus dem Ausland abzielen, sollten verstärkt unterstützt werden, um qualifizierte Fachkräfte für das eigene Krankenhaus und die Versorgung in Brandenburg zu gewinnen. Dies schließt finanzielle und organisatorische Unterstützung für Integrationsmaßnahmen ein.
Krankenhäuser ausreichend finanzieren
- Krankenhausreform und Transformationen: Die in den letzten Jahren vom Land unternommenen Bemühungen den Krankenhäusern ausreichende Investitionsmittel zur Verfügung zu stellen sind unverkennbar. Insbesondere die frühzeitige Sicherstellung des Co-Finanzierungsanteils des Landes im Transformationsfonds hat neue Perspektiven zur Durchführung notwendiger Transformationsprozesse im Rahmen der Krankenhausreform gegeben. Die Bindung der Transformationsmittel in Großprojekten darf jedoch nicht dazu führen, dass weitere notwendige Projektvorhaben leer ausgehen.
- Defizitausgleiche bei Krankenhäusern: Die Kommunen als Krankenhausträger unterstützen öffentliche Krankenhäuser, jedoch ist eine einheitliche, auskömmliche und faire Betriebskostenfinanzierung für Krankenhäuser notwendig. Einseitige Unterstützungen für Krankenhäuser der öffentlichen Hand durch öffentliche Mittel führen zu Wettbewerbsverzerrungen und sind nicht akzeptabel.
- Stärkung von Bestandsstrukturen: Mit dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ hat das Land Brandenburg Mittel zur Stärkung der Polikliniken und MVZ im ländlichen Raum zur Verfügung gestellt. Diese müssen allen Trägern unter fairen Bedingungen zugänglich sein. Auch etablierte Bestandseinrichtungen der Gesundheitsversorgung müssen für eine nachhaltige Weiterführung gleichberechtigten Zugang zu Fördermitteln erhalten.
Sie haben Rückfragen? Kontaktieren Sie direkt unseren Verband evangelischer Krankenhäuser.
Existenzen schützen durch gezielte Beratungen
Angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten stehen viele Menschen in Brandenburg vor erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die extremen Preissteigerungen haben gravierende Auswirkungen auf alle Einkommensgruppen, treffen aber besonders hart Menschen mit geringem Einkommen.
- Stärkung der Allgemeinen Sozialberatung: Allgemeine Sozialberatung spielt eine entscheidende Rolle als erste Anlaufstelle für Menschen in komplexen Notlagen. Durch den Ausbau dieser Dienste können wir sicherstellen, dass ratsuchende Menschen Zugang zu qualifizierter umfassender Beratung erhalten und die notwendigen Schritte zur Sicherung ihrer Existenzgrundlage einleiten können.
- Erweiterung der Schuldner- und Insolvenzberatung: Angesichts der zunehmenden Überschuldung, die sowohl Armut als auch gesundheitliche Probleme verursachen kann, ist eine umfassende und rechtzeitige Schuldnerberatung essenziell. Der Ausbau dieser Dienste sollte durch eine nachhaltige Finanzierung gesichert werden.
- Innovation in Beratungsdiensten: Der Einsatz von digitalen und mobilen Beratungsangeboten, wie beispielsweise Beratungsbussen, ist besonders im ländlichen Raum von Bedeutung. Diese Angebote erleichtern den Zugang zu Sozialleistungen und tragen dazu bei, dass mehr Menschen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen.
- Entbürokratisierung und Vereinfachung des Zugangs zu Sozialleistungen: Es bedarf dringend einer Vereinfachung der Prozesse zur Antragstellung, eine Beibehaltung analoger Zugänge bei gleichzeitiger Digitalisierung von Verfahren und Prozessen. Ferner muss ein Aufwuchs personeller Ausstattung in den Sozialämtern sowie ein Ausbau der Beratungsstrukturen zur Unterstützung der Ratsuchenden stattfinden.
Kinder schützen und Teilhabe ermöglichen
- Prävention von Kinder- und Familienarmut: Die Landesstrategie ist weiterzuentwickeln und verbindlich umzusetzen.
- Teilhabe sichern: Es bedarf einer verlässlichen, nachhaltigen Finanzierung niedrigschwelliger Orte der Begegnung sowie einer Verstetigung teilhabefördernder Projekte. Darüber hinaus müssen mobile sowie stationäre Beratungsangebote im ländlichen Raum geschaffen werden. Dabei sollten Lern-, Essens- und Teilhabeangebote stets kostenfrei sein.
- Bedarfe berücksichtigen und Armutssensibilität stärken: Besonders belastete Kinder benötigen einen guten und sicheren Zugang zur Gesundheitsförderung sowie zu bedarfsgerechter Unterstützung in allen Lebenslagen.
Sie haben Rückfragen? Kontaktieren Sie direkt unseren Arbeitsbereich Existenzsicherung und Integration.
Kontakt
Sebastian Peters
Leiter Politik und Kommunikation Pressesprecher
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