Sozialpolitische Handlungsempfehlungen Berlin 2026-2031
Berlin braucht Mut – für eine lebenswerte Zukunft, für eine soziale Infrastruktur, die alle Menschen erreicht.
Berlin steht vor immensen sozialen Herausforderungen. Wer politische Verantwortung übernimmt, darf nicht übersehen: Sozialer Frieden, wirtschaftliche Prosperität und eine stabile Demokratie in unserer Vier-Millionen-Stadt sind keine Selbstverständlichkeit. Sie erfordern präventive und nachhaltige Antworten auf soziale Unsicherheiten.
Wer Verantwortung trägt, kann dabei auf starke Partner zählen: Freigemeinnützige Träger wie die Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sichern rund 70 Prozent der sozialen Angebote. Gemeinsam können wir mehr erreichen. Für ein christliches, solidarisches und nachhaltiges Berlin.
Die Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vertritt mehr als 1.900 soziale Einrichtungen mit zirka 53.000 Mitarbeiter:innen in Berlin, Brandenburg und der schlesischen Oberlausitz. In ihrer täglichen Arbeit setzen sich die diakonischen Mitarbeiter:innen aktiv für gleichwertige Lebensbedingungen aller Menschen ein. Grundlagen sind das christliche Menschenbild, das Grundgesetz, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Berufsethik der Sozialen Arbeit.
Daraus entspringen diese unumstößlichen Kernsätze unserer Zusammenarbeit mit Vertreter:innen aller politischen Ebenen:
- Offenheit und Respekt für die Vielfalt unserer Gesellschaft und der individuellen
- Freiheit jedes Menschen
- Schutz und Unterstützung für Verfolgte, unabhängig von deren Herkunft
- Förderung von persönlichem Engagement der 800.000 ehrenamtlich tätigen Mitbürger:innen und eines offenen gesellschaftlichen Diskurses über zukünftige
- Gute Perspektiven und gemeinsame Lösungsansätze
Die folgenden Handlungsempfehlungen sollen den politischen Verantwortungsträger:innen im Land Berlin als sachpolitische Orientierung dienen und sind ein Angebot für eine gute Zusammenarbeit auf dem Boden unserer christlichen und verfassungsrechtlich verankerten gemeinsamen Werte.
FREIE TRÄGER SICHERN DAS SOZIALE UND GESELLSCHAFTLICHE SYSTEM
Mit dem Sozialstaatsprinzip verpflichtet unser Grundgesetz Bund, Länder und Kommunen, Menschen in Notlagen zur Seite zu stehen und vorausschauend zu handeln. Dabei unterstützen tausende Einrichtungen freier Träger im Sinne des Subsidiaritätsprinzips – vor 100 Jahren als wichtige Stütze des jungen Sozialstaats etabliert und nach den Erfahrungen des dritten Reiches mit seiner zentralisierten Staatsmacht nicht mehr wegzudenken: Es fordert, dass der Staat soziale Aufgaben so weit wie möglich an unabhängige gesellschaftliche Einrichtungen und Strukturen abgibt.
Hunderte diakonische Einrichtungen übernehmen so seit Jahrzehnten vielfältige gesellschaftliche und staatliche Aufgaben und tragen damit zentral zu einem sicheren sozialen Netz in Berlin bei. Sie unterstützen alte Menschen, pflegen Kranke, fördern Kinder und Jugendliche, unterstützen Familien sowie Menschen mit Fluchterfahrung und Migrationshintergrund in ihre persönlichen Lebenslagen.
Gemeinsam stärken wir nicht nur den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir ermöglichen auch individuelle Hilfe, die staatliche Strukturen allein nicht leisten könnten.
Die Arbeit der Diakonie in Berlin ist unverzichtbar. Sie hilft dort, wo Hilfe nötig ist.
Lassen Sie uns gemeinsam die Arbeit unserer 1.000 Einrichtungen für ein christliches, solidarisches und nachhaltiges Berlin sichern: In Zeiten stetig steigender Bedarfe in der sozialen, gesundheitlichen, sicherheitspolitischen Versorgung braucht die Bevölkerung auskömmlich ausgestattete, gemeinnützige Wohlfahrtsträger, die eigenverantwortlich handeln und Hilfestrukturen gestalten können.
- Planungssicherheit schaffen: Verlässliche, mehrjährige Finanzierungszusagen ermöglichen stabile soziale Angebote.
- Gleichbehandlung ermöglichen: Nur wenn freigemeinnützige und landeseigene Einrichtungen für identische Arbeit gleichbehandelt werden, bringen wir unsere Stadt einer bedarfsdeckenden Versorgung ein Stück näher. Mitarbeiter:innen freigemeinnütziger Träger sind kein Personal zweiter Klasse und haben ein Recht auf die volle Refinanzierung guter Tarifsteigerungen.
- Verwaltungsvereinfachung umsetzen: Schnellere Bescheide, weniger Bürokratie sichern Fachkräfte und schaffen mehr Zeit für die Kernaufgaben.
WOHNEN DARF KEIN LUXUS SEIN!
Fairen Wohnungsmarkt für alle Menschen schaffen
Der angespannte Berliner Wohnungsmarkt mit seinen stark steigenden Mieten und Immobilienpreisen schließt viele Menschen aus. Eine sozial ausgerichtete Wohnungspolitik muss für einen gleichberechtigten Marktzugang sorgen: Das schließt auch wohnungslose Menschen, Klient:innen der Jugendhilfe und Eingliederungshilfe, einkommensarme, alleinerziehende und ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen oder einer Fluchtgeschichte ein. Für die Versorgung dieser Menschen muss Wohnraum geschaffen werden, beispielsweise durch Ankauf oder Rückkauf von Immobilien sowie Neubau. Zudem braucht es die Verlängerung oder den Ankauf von Belegungsbindungen im sozialen Wohnungsbau. Dafür sollte der geschützte Wohnungsmarkt (GWM) deutlich ausgeweitet und insbesondere die Gewinnung weiterer privater Vermieter:innen verstärkt werden. Die Vergaberegeln sollten berlineinheitlich gestaltet werden und ein faires Vergabeverfahren installiert werden.
Mieter:innen schützen, sozialen Wohnungsbau fördern und gemeinwohlorientierten Neubau stärken
Berlin als Mieter:innen-Stadt mit weiterhin mehr Zuzug als Abzug braucht dringend den Dreiklang aus: Bauen, Schützen und Erhalt. Dafür muss erstens der gemeinwohlorientierte Neubau in Kombination mit einer sozialen Förderung (Sozialer Wohnungsbau) ermöglicht werden. Zweitens müssen Milieu-Schutzgebiete ausgeweitet werden, um die Zusammensetzung in den Kiezen nicht zu gefährden und Menschen vor Verdrängung zu schützen.
Für Mieter:innen muss gelten: Haushalte mit Kindern und Haushalte von älteren oder kranken Menschen dürfen nicht zwangsgeräumt werden, ohne dass angemessener Ersatzwohnraum zur Verfügung steht.
Wohnungslosigkeit beenden
Konkret erwarten wir von der neuen Landesregierung die Umsetzung der novellierten Leitlinien der Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungsnotfallpolitik; die Weiterentwicklung und den Ausbau der Hilfen nach § 67 SGB XII unter Berücksichtigung stark von Wohnungslosigkeit betroffener Zielgruppen (z.B. Familien mit Kindern oder junge Erwachsene), Wohnperspektiven für Menschen, die nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) in Wohnheimen, Hostels oder Pensionen untergebracht sind, aber auch für Menschen, die verdeckt wohnungslos sind, braucht es langfristige Perspektiven Darüber hinaus brauchen wir eine schnelle Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GstU) und neue Präventionskonzepte. Wichtig ist zudem der bedarfsgerechte Ausbau sowie die Erarbeitung von Mindeststandards für die Wohnungslosentagesstätten sowie deren Übernahme in die Landessteuerung und –finanzierung, um ihrer gesamtstädtischen Bedeutung gerecht zu werden.
Zentrale Maßnahmenvorschläge "Wohnen" 2026 - 2031
- Entwicklung einer verbindlichen und ressortübergreifenden Gesamtstrategie zur Umsetzung der neuen Leitlinien der Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungsnotfallpolitik
- Vollständige Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU) und Sicherung verbindlicher Qualitätsstandards
- Bedarfsgerechter Ausbau von Wohnungslosentagesstätten, nach berlinweiten Mindeststandards und auf Basis einer verlässlichen Finanzierung
- Verhinderung von Wohnungsverlust durch verbindliche, frühzeitige Präventionsstrukturen und keine Umsetzung Zwangsräumungen, insbesondere von Familien mit Kindern und älteren oder kranken Menschen
DAS GESUNDHEITSSYSTEM STÄRKEN!
Berlin braucht eine Krankenhauspolitik, die Versorgungssicherheit, Qualität, Trägervielfalt und wirtschaftliche Stabilität zusammenführt. Strukturveränderungen sind notwendig, müssen aber verlässlich finanziert, transparent geplant und gemeinsam mit denjenigen umgesetzt werden, die die Versorgung täglich sicherstellen. Die Diakonie steht bereit, diesen Prozess konstruktiv und fachlich zu begleiten.
Subsidiarität und Trägervielfalt für eine kompetente und flächendeckende Versorgung
Die Berliner Krankenhausversorgung lebt von einer pluralen Trägerlandschaft. Freigemeinnützige Krankenhäuser übernehmen mit rund 110.000 Patient:innen durch 1.000 Ärzt:innen sowie über 2.200 Pflegekräften einen erheblichen Teil der Versorgung und verbinden medizinische Leistungsfähigkeit mit einem gemeinwohlorientierten Versorgungsauftrag. Diese Vielfalt ist keine Nebensache. Sie ist Teil einer resilienten und bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung der Stadt. Sie ist in Bundes- und Landesgesetzen verankert. Die anstehende Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft darf nicht zu einer Bevorzugung einzelner Trägerformen führen. Krankenhausplanung, Investitionsförderung und die Umsetzung der Krankenhausreform müssen nach transparenten, nachvollziehbaren und trägerneutralen Kriterien erfolgen.
• Bei der Zuweisung von Leistungsgruppen darf nicht die Trägerschaft entscheiden. Maßgeblich müssen Versorgungsbedarf, Qualität, Leistungsfähigkeit und gewachsene Versorgungsschwerpunkte bleiben.
• Freigemeinnützige, gemeinwohlorientierte Krankenhäuser müssen gleichberechtigt an Strukturentscheidungen und Förderprogrammen beteiligt werden.
• So bleiben Subsidiaritätsprinzip und die Trägervielfalt sind als Leitlinien der Berliner Krankenhauspolitik gesichert.
Investitionen verlässlich sichern – Transformationen ermöglichen
Eine zukunftsfähige Krankenhausversorgung setzt eine verlässliche Investitionsfinanzierung voraus. Gebäude, Digitalisierung und Modernisierung können nicht dauerhaft aus Betriebsmitteln finanziert werden. Krankenhäuser haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Finanzierung baulicher Anlagen und technischer Ausstattung, die ihre wirtschaftliche Sicherung gewährleistet, eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicherstellt und zur Beibehaltung und Steigerung der Effizienz und Qualität beiträgt. Auch unter angespannten Haushaltsbedingungen darf die Investitionsförderung deshalb nicht zur Einsparpotenzial werden.
• Die reguläre Investitionsförderung ist bedarfsgerecht und langfristig planbar auszustatten und muss regelmäßig an die Kostenentwicklung angepasst werden.
• Für notwendige größere Struktur- und Baumaßnahmen braucht es zusätzliche verlässliche Sonderförderungen.
• Berlin muss die erforderliche Kofinanzierung für Vorhaben des Krankenhaus-Transformationsfonds sicherstellen. Notwendige Strukturveränderungen dürfen nicht an fehlenden Landesmitteln scheitern.
• Mittel für den Transformationsprozess dürfen die reguläre Investitionsförderung nicht ersetzen.
Fachkräftemangel entgegenwirken und Ausbildungskapazitäten ausbauen
Die Sicherstellung der Versorgung hängt entscheidend von ausreichend qualifiziertem Personal ab. Mit der Krankenhausreform gewinnen personelle Qualitätsanforderungen zusätzlich an Bedeutung: Die Zuweisung und dauerhafte Erbringung von Leistungsgruppen setzt voraus, dass die erforderlichen Fachkräfte tatsächlich gewonnen, ausgebildet und gehalten werden können.
Krankenhausplanung und Fachkräftestrategie müssen deshalb systematisch zusammengedacht werden. Es braucht stärkere Ausbildungskapazitäten, verlässliche bundeslandübergreifenden Ausbildungsbedingungen und Erleichterungen für die Gewinnung und Bindung von Fachkräften.
• Ausbildungsplätze und Ausbildungsstrukturen in Pflege- und Gesundheitsberufen sind bedarfsgerecht zu sichern und auszubauen.
• Anerkennungs- und Einwanderungsverfahren für internationale Fachkräfte müssen zügig, verlässlich und praxisnah funktionieren.
• Neue personelle Vorgaben müssen mit realistischen Übergangsfristen und den tatsächlichen Möglichkeiten des Arbeitsmarktes verbunden werden.
Umsetzung der Krankenhausreform und Entbürokratisierung
Die bundesrechtliche Krankenhausreform verändert Planung, Finanzierung und Leistungsstruktur grundlegend. Für Berlin kommt es nun darauf an, die bestehenden landespolitischen Gestaltungsspielräume konsequent für eine stabile Versorgung zu nutzen. Dazu braucht es eine transparente, verlässliche Krankenhausplanung - in enger Abstimmung mit den Krankenhausträgern.
• Es ist nicht zielführend, Leistungsgruppen isoliert nach Fallzahlen oder formalen Einzelkriterien zu vergeben. Zu berücksichtigen sind Versorgungsbedarf, regionale Zusammenhänge, gewachsene Schwerpunkte, Kooperationen und die Auswirkungen auf das gesamte Versorgungsgeschehen.
• Bundesrechtlich vorgesehene Übergangs- und Ausnahmemöglichkeiten sind dort sachgerecht zu nutzen, wo andernfalls bedarfsnotwendige Angebote gefährdet würden.
• Planungsentscheidungen müssen frühzeitig, nachvollziehbar und mit ausreichenden Umsetzungsfristen kommuniziert werden.
• Dokumentations-, Nachweis- und Berichtspflichten sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Mehrfacherhebungen und parallele Prüfstrukturen hindern Krankenhäuser bei Ihrer Aufgabenerfüllung. Dazu sollte Berlin auch auf Bundesebene auf weitere Entbürokratisierung hinwirken.
Zentrale Maßnahmenvorschläge "Gesundheitsvorsorge" 2026 - 2031
- Trägervielfalt sichern und freigemeinnützige Krankenhäuser bei Planung und Förderung gleichberechtigt berücksichtigen.
- Investitionsfinanzierung stärken und die Kofinanzierung des Transformationsfonds sicherstellen, ohne die Träger mit einem Eigenanteil zu belasten
- Krankenhausreform versorgungsorientiert umsetzen und Krankenhausplanung bedarfsgerecht gestalten und notwenige Versorgungsangebote sichern
EXISTENZEN VERLÄSSLICH SICHERN UND SCHÜTZEN
Unabhängige Beratungsangebote sichern und ausbauen: Allgemeine Sozialberatung, Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung stärken
Die extrem steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten treiben viele Menschen in Existenznöte. Die Preissteigerungen treffen arme Menschen am härtesten, belasten aber zunehmend Menschen aller Einkommensgruppen. Die Problemlagen werden komplexer, gerade im Hinblick auf veränderte Sozialgesetze (SGB II Reform). In diesen schwierigen Zeiten ist ein gut ausgebautes und gesichertes Netz an qualifizierter Beratung unerlässlich. Dies unterstreicht die dringende Notwendigkeit, dass die Landespolitik die Allgemeine Unabhängige Sozialberatung und die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung der Wohlfahrtsverbände sichert und stärkt: Auch in Zeiten knapper öffentlicher Kassen dürfen das Land und die Bezirke nicht bei diesen wichtigen Angeboten sparen, sondern müssen ein stabiles Beratungsnetzwerk sowie Beratungsinfrastruktur sicherstellen. Die Ausstattung der Beratungsstellen mit qualifiziertem Personal und bedarfsdeckendem Personalschlüssel sowie ein Aufwuchs an auskömmlicher und gesicherter Finanzierung müssen integraler Bestandteil der Landespolitik sein. Ferner muss die Refinanzierung der steigenden Lohn-, Miet- und Betriebskosten der Träger sichergestellt werden. Zudem ist ein vereinfachtes Zuwendungsgesetz unabdingbar, um verlässliche Arbeitsverträge und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen und somit auch die Fachkräftesicherung zu gewährleisten.
Erreichbarkeit, persönlichen Zugang und schnelle Bearbeitungszeiten in den Berliner Behörden gewährleisten
Berliner Behörden, wie etwa das Jobcenter, sind für viele Personengruppen nur eingeschränkt erreichbar und persönlich zugänglich. Hinzukommen die zum Teil sehr langen Bearbeitungszeiten von Anträgen, beispielsweise in den Wohngeldstellen. Leistungen werden nicht oder nur verspätet ausgezahlt, teilweise droht sogar der Wohnungsverlust. Solche existenzgefährdenden Folgen sind für das Land Berlin nicht hinnehmbar. Gerade jetzt, wenn viele Menschen im Zuge der Preissteigerungen in finanzielle Notlagen geraten, gilt: Wir müssen Menschen im Blick behalten und behördliches Handeln daran ausrichten. Sozialleistungen müssen die Menschen schnell erreichen und das Sozialamt ein einladender und zugänglicher Ort sein. Die Antragstellung für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen muss vereinfacht und die Prozesse unbürokratischer gestaltet werden. Sozialämter und die Sozialverwaltung müssen mit qualifiziertem Personal und einem bedarfsdeckenden Personalschlüssel ausgestattet sein. Die Reformen beim Wohn- und Bürgergeld sowie die weiteren Entlastungshilfen sind nur wirkungsvoll, wenn sie einen spürbaren Unterschied für die gesellschaftliche Teilhabe der Menschen ermöglichen. Sie müssen letztlich ein Ausweg aus der Armut sein.
Digitale Zugangswege bieten zwar Potenziale und versprechen Effizienzgewinne sowohl für Antragssteller:innen als auch für Mitarbeiter:innen der Behörden, sind aber nicht für alle Menschen nutzbar. In Zeiten zunehmender Digitalisierung muss das Land Berlin sicherstellen, dass auch analoge Zugänge für Menschen ohne technische Ausstattung und ohne digitale Kompetenzen weiterhin aufrechterhalten und sichergestellt werden.
Gewaltschutz für Frauen und deren Kinder
Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder brauchen verlässlichen, niedrigschwelligen, unbürokratischen sowie diskriminierungs- und barrierefreien Zugang zu Schutz, Beratung und Hilfe, unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus, Religion oder Weltanschauung, geschlechtlicher Identität, materielle Lage, Gesundheitszustand oder Behinderung. Dafür muss Berlin ein bedarfsgerechtes, flächendeckendes und langfristig gesichertes Hilfesystem bereitstellen. Die zukünftige Landesregierung muss ihre Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention ernst nehmen und vollständig erfüllen – einschließlich ausreichender Ressourcen, Planungssicherheit und einer nachhaltigen, mehrjährigen Finanzierung. Es braucht ein ressortübergreifendes Gesamtkonzept, das Prävention, Schutz und Beratung verbindet und betroffene Frauen sowie die Wohlfahrtspflege strukturell einbezieht, um den Rechtsanspruch bis 2032 zu erfüllen. Gewaltschutz ist ein Menschenrecht. Berlin braucht dafür nicht nur politische Absichtserklärungen, sondern verbindliche, langfristige und strukturell tragfähige Voraussetzungen, damit Frauen und ihre Kinder jederzeit sicher sind.
Zentrale Maßnahmenvorschläge "Existenzsicherung" 2026 - 2031
- Auskömmliche finanzielle und personelle Absicherung einer stabilen sozial unabhängigen Beratungsinfrastruktur
- Sozialämter personell bedarfsdeckend ausstatten, barrierearme digitale Zugänge zu der Inanspruchnahme von existenzsichernden Leistungen sicherstellen und zugleich analoge Zugänge aufrechterhalten.
- Die Vereinfachung des Zuwendungsgesetzes realisieren, um verlässliche Arbeitsverträge und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen und vor allem auch einen stabilen Erhalt der Fachkräfte gewährleisten.
Gewaltschutz für Frauen und deren Kinder
Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder brauchen einen verlässlichen, niedrigschwelligen, unbürokratischen sowie diskriminierungs- und barrierefreien Zugang zu Schutz, Beratung und Hilfe – unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus, Religion oder Weltanschauung, geschlechtlicher Identität, materielle Lage, Gesundheitszustand oder Behinderung. Dafür muss Berlin ein bedarfsgerechtes, flächendeckendes und langfristig gesichertes Hilfesystem bereitstellen. Die zukünftige Landesregierung muss ihre Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention ernst nehmen und vollständig erfüllen – einschließlich ausreichender Ressourcen, Planungssicherheit und einer nachhaltigen, mehrjährigen Finanzierung. Es braucht ein ressortübergreifendes Gesamtkonzept, das Prävention, Schutz und Beratung verbindet und betroffene Frauen sowie die Wohlfahrtspflege strukturell einbezieht, um den Rechtsanspruch bis 2032 zu erfüllen. Gewaltschutz ist ein Menschenrecht. Berlin braucht dafür verbindliche, langfristige und strukturell tragfähige Voraussetzungen, damit Frauen und ihre Kinder jederzeit sicher sind.
Zentrale Maßnahmenvorschläge "Gewaltschutz" 2026 - 2031
- Finanzierung von Schutz- und Fachberatungsangeboten verlässlich absichern
- Keine Gewalthilfeangebote durch nicht gemeinnützige Träger aufgrund des besonders sensiblen Schutzbereichs
- LSBTIQ+ Personen und besonders vulnerable Gruppen gesetzlich und in der Angebotsstruktur mitberücksichtigen
- Konkretisierung und Finanzierung von Schutzangeboten für von häuslicher Gewalt mitbetroffene Kinder
- Ausbau von Zweite-Stufe-Wohnungen und Anschlusswohnen
FAMILIEN STÄRKEN!
Kinder- und Familienarmut wirksam bekämpfen
Jedes fünfte Kind in Berlin ist arm. Die von der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut vorgeschlagenen Schritte zur Bekämpfung der Armut müssen verbindlich und haushaltswirksam werden und weiterhin zusammen mit Expert:innen außerhalb der Verwaltung geplant werden. Auch sind sie regelmäßig zu evaluieren. Um Familien und damit auch die Kinder vor Armut zu schützen, muss die Landesregierung eine ressortübergreifende Armuts- und Sozialberichterstattung einführen. Die neue Landesregierung sollte sich auf Bundesebene für eine Kindergrundsicherung einsetzen.
Kinder- und Familienarmut wirksam bekämpfen
Jedes fünfte Kind in Berlin ist arm. Die von der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut vorgeschlagenen Schritte zur Bekämpfung der Armut müssen verbindlich und haushaltswirksam. Sie müssen weiterhin zusammen mit Expert:innen außerhalb der Verwaltung geplant und regelmäßig evaluiert werden. Um Familien und damit auch die Kinder vor Armut zu schützen, braucht Berlin eine ressortübergreifende Armuts- und Sozialberichterstattung. Die neue Landesregierung sollte sich auf Bundesebene für eine Kindergrundsicherung einsetzen.
Zugang zu Berlin-Pass erleichtern
Die Einführung des Partizipationszuschlags (Personalressource für soziale Arbeit und Förderung sprachlicher Bildung) ab dem 1.1.2027 verfolgt die richtigen Ziele: Ein mehr an Personal für eine bessere Chancengerechtigkeit von Anfang an. Im Fokus stehen Kinder aus ökonomisch benachteiligten Familien. Damit schließt Berlin an die jüngsten Pisa-Studien-Ergebnisse an und sieht Entwicklungspotential in Bildungsförderung vor allem für Kinder mit Armutsbelastung. Damit die zusätzliche Personalressource für den ab 1.1.2027 gesetzlich geregelten Partizipationszuschlag tatsächlich in der Kita, beim Kind, ankommt, muss der Zuschlag allen Familien anspruchsberechtigter Kinder einfach und unbürokratisch zugänglich sein. Dafür sind unkomplizierte Nachweismöglichkeiten für die Eltern erforderlich, bestenfalls bei den Jugendämtern, den Kita-Gutscheinstellen. Zu prüfen sei zudem, wie auch die Anerkennung alternativer Unterlagen neben dem berlinpass-BuT (Bildungs- und Teilhabepaket), z.B. Wohngeld-Bescheid möglich wäre, um die Förderung schnell und gerecht umsetzen zu können.
Standards für Familien in ASOG-Unterkünften
Grundsätzlich sollten Familien nicht in die Situation der (vorübergehenden) Obdachlosigkeit geraten. Es müssen alle Anstrengung in Maßnahmen für bezahlbaren Wohnraum für Familien fließen. Denn ASOG-Unterkünfte sind keine adäquate Lösung für eine Unterbringung für Familien. Die Zahl der Familien in ordnungsbehördlicher Unterbringung nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) hat sich in den letzten Jahren mehr als verdoppelt. Auch die Dauer der Unterbringung ist alarmierend. Die Bedingungen in den Unterkünften weisen keine Rückzugsräume, keine Privatsphäre und keinen kindgerechten Schutzraum aus. Sie sind für Familien mit Kindern nicht geeignet. Für alle ASOG-Unterkünfte, die Familien unterbringen, sind daher dringend verbindliche Mindeststandards einzuführen und das Angebot der Sozialarbeit vorzuhalten. Die ASOG-Unterbringung darf keine langfristige Lösung sein. Dringend muss für die bedrohliche Situation für Familien, die (zeitweise) ohne Obdach sind, besonderer Schutz gelten und entsprechend nur Unterkünfte mit Standards des Kinderschutzes zur Verfügung stehen. Berlin ist dem Kinderschutz verpflichtet. Dazu muss es sich der Verantwortung stellen, neue Verträge mit ASOG-Betreibern auszuhandeln.
Für Familien mit Kindern sollte der Wohnungsmarkt niedrigschwellig zugänglich sein. Es braucht bezahlbaren Wohnraum.
Erziehungs- und Familienberatung stärken – Mindestausstattung sichern, Angebote ausbauen
Erziehungs- und Familienberatungsstellen (EFB) sind ein zentraler Bestandteil der Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien in Berlin. Sie stärken das Kindeswohl, beugen Krisen vor und entlasten andere Hilfesysteme.
Trotz klarer Vorgaben in der Rahmenvereinbarung werden die Mindestausstattung und der notwendige Ausbau vielerorts verfehlt. Die daraus resultierenden langen Wartezeiten und Aufnahmestopps erschweren den niedrigschwelligen Zugang zu Hilfen erheblich. Es ist zwingend erforderlich, die vertraglich festgelegte Mindest-Personalausstattung in allen EFB-Stellen konsequent umzusetzen. Eine Dynamisierungsregel muss sicherstellen, dass die Kapazitäten künftig dem realen Bedarf angepasst werden – insbesondere angesichts wachsender, oft komplexer Beratungsfälle und eines deutlichen Anstiegs an Unterstützungsbedarfen in vielen Familien.
Um Qualität und Versorgung zu sichern, braucht es ein strukturiertes Monitoring der Personalausstattung und eine jährliche Berichterstattung im Landesjugendhilfeausschuss. Nur so werden Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und zielgerichtete Lösungen möglich.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist der Ausbau der fremdsprachigen Beratungsangebote sowie die Bereitstellung qualifizierter Dolmetscher:innen– insbesondere für geflüchtete Familien. Zusätzlich sind mehr finanzielle Mittel für Präventionsmaßnahmen notwendig, um familiären Krisen vorzubeugen und die psychische Stabilität von Kindern und Eltern zu sichern.
Familienerholung umsetzen – Teilhabe ermöglichen und Zugänge erleichtern
Familienerholung ist ein grundlegender Bestandteil präventiver Familienförderung. Sie bietet Familien nicht nur Gelegenheit zur Erholung und Entspannung, sondern stärkt Beziehungen, fördert soziale Kontakte und erschließt neue Zugänge zu kulturellen wie sportlichen Angeboten. Besonders für von Armut betroffene Familien und Familien mit beeinträchtigten Mitgliedern ist die Teilnahme von zentraler Bedeutung – ihre Möglichkeiten sind bislang jedoch stark eingeschränkt. Zwar wurden die Mittel zuletzt erhöht, dennoch erreicht das Angebot nur einen Bruchteil der anspruchsberechtigten Familien, wodurch insbesondere Allein- und Getrennterziehende sowie Familien mit besonderen Belastungen oft außen vor bleiben.
Eine bessere strukturelle und finanzielle Ausstattung der Familienerholungsmaßnahmen sowie niedrigschwellige Zugänge speziell für armutsbetroffene, inklusive oder anderweitig belastete Familien sind dringend notwendig. Programme müssen am realen Bedarf orientiert und ausreichend für alle Anspruchsberechtigten gesichert werden. Der weitere Ausbau der Angebote und gezielte Information betroffener Familien sind wichtige Schritte, um Teilhabe, Gesundheit und soziale Integration nachhaltig zu fördern.
Überführung der Familienzentren aus dem Landesprogramm in die Bezirke: Keine Abstriche bei Qualität und Ausstattung!
Mit der bereits angelaufenen Abschichtung der Familienzentren aus dem Landesprogramm in die bezirklichen Strukturen ab 2026 droht aufgrund von Unterschieden bei Finanzierung und Angebotsstruktur das Risiko von Qualitätsverlusten und Ausstattungsdefiziten. Wir erwarten, dass der Übergang so gestaltet wird, dass bestehende Standards, das Angebotsspektrum und die Qualität vollständig erhalten bleiben und weiterentwickelt werden.
Dazu ist eine verbindliche zweijährige Übergangsfrist notwendig, in der die Familienzentren finanziell, personell und inhaltlich gesichert und ihre Leistungen an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden.
Die Zustimmung zu Umsteuerungen und Standortentscheidungen muss mit ausreichend Vorlauf erfolgen und die betroffenen Träger einbinden.
Zentrale Maßnahmenvorschläge "Familien stärken" 2026 - 2031
- Verbindliche Standards für ASOG-Unterkünfte für Familien einführen und die Platzkapazitäten erweitern. Kinderschutz in den Unterkünften sichern, u.a. durch entsprechende Meldepflichten bei Unterbringung von Kindern und ein proaktives Kinderschutz-Monitoring
- Familienfördergesetz in Umfang und Qualität vollständig umsetzen. Dafür ausreichend Haushaltsmittel mit eingepreisten Tarifsteigerungen einstellen und absichern, dass diese in den Bezirken zweckgebunden verwendet werden.
- Die entsprechend der bundesrechtlichen Leistungsverpflichtung Berlins bereits verbindlich vereinbarten Personalumfänge in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen vollumfänglich finanzieren.
KITA UND GANZTAG - MUT ZU QUALITÄT
Sicherung der Angebotsvielfalt in der Kita = Qualität hat ihren Preis
Familien haben ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht bei der Betreuung ihrer Kinder. Dafür braucht Berlin auch künftig eine vielfältige Trägerlandschaft mit unterschiedlichen Konzepten und passenden Angeboten. Ein breites dezentrales Angebot fördert die Selbstbestimmung der Eltern zu Bildungskonzepten ihrer Kinder, letztlich auch unsere Demokratie.
Zu Wahrung der verschiedenen Träger in Berlin, als auch unter Haushaltsfragen, sind die finanziellen Gegebenheiten der Kita-Platz-Finanzierung zu beachten. Die freien, gemeinwohlorientierten Träger stehen mit 80% der Kita-Plätze für ein hochqualitatives Angebot nach verpflichtendem Bildungsprogramm und regelmäßiger Evaluation. Zusätzlich finanzieren sie mit 5% Eigenanteil auf jeden Kita-Platz die Qualität der Bildung und Betreuung in den Einrichtungen mit. Damit entlasten sie den Berliner Haushalt. Vor dem Hintergrund der sinkenden Kinderzahlen ist zu prüfen, inwieweit die öffentlichen Kita-Plätze unter Vollfinanzierung des Berliner Haushalts zu halten sind.
Den kirchlich-diakonischen Trägern liegt eine gute tarifliche Bezahlung ihrer Mitarbeiter:innen am Herzen. Diese sollte mit der trägerübergreifenden Finanzierungspauschale gewährleistet werden. Das Land Berlin verpflichtet zur Tariftreue und verantwortet selbst diese nachzuhalten – denn gute frühe Bildung braucht Qualität, und Qualität hat ihren Preis. Eine einseitige Bevorteilung der berlineigenen Mitarbeiter:innen über die Hauptstadtzulage, als auch ein Festhalten an einer unzureichenden Finanzierung steuert den Wettbewerb konkurrierender Trägerschaften zu Gunsten der berlineigenen Betriebe oder zu Gunsten von Anbietern, die ohne Tarifnähe vergüten.
Kita-Sozialarbeit ist notwendig
Die Kita ist ein wichtiger Ort, an dem Familien in schwierigen Lebenslagen Unterstützung erfahren. Deshalb brauchen wir Ressourcen für Kita-Sozialarbeit zur Unterstützung der Berliner Familien. Die Mitarbeiter:innen unserer Kindertagesstätten stehen im engen und vertrauensvollen Austausch mit den Familien. DurchMit Ssozialer Arbeit in Kindertagesstätten werden mit relativ geringem Aufwand zusätzlich wichtige, niedrigschwellige Angebote an Familien herantragen und Brücken zu unterstützenden Strukturen aufgebaut. Bisher ist es leider nicht gelungen, Kita-Sozialarbeit in Berlin eine langfristige Perspektive zu sichern. Mit Umsetzung des SCQEG sollte Kita- Sozialarbeit finanziert werden.
Mittelbare pädagogische Arbeitszeit in Kita erhöhen
Die Bildungsstrategie des Landes Berlin fordert verstärkte Bemühungen für frühe Bildung, als auch Schule und die Stärkung der Familie. Die pädagogischen Fachkräfte haben für ihre Vor- und Nachbereitungszeit bei Weitem nicht den Anteil wie die Kolleg:innen im Schulbereich. Um Familien schon in der Kita-Zeit zu stärken, braucht es mehr Zeit für mittelbare pädagogische Arbeit. Berlin könnte bundesweit Leuchtturm sein für eine gemeinsame Bildungsaufgabe von Kita, Schule und für Familien. Dafür müssten die pädagogischen Fachkräfte mit mehr Zeit für Vor- und Nachbearbeitung oder für „Zwischen-Tür- und Angel“-Gesprächen oder auch Elternabenden gestärkt werden. Die anerkannte Lücke der Mittelbaren pädagogischen arbeit muss finanziert werden.
Gleichberechtigte Teilhabe für Kita-Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf gewährleisten
Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf brauchen einen schnelleren und unkomplizierteren Zugang zu zusätzlichen und ergänzenden Leistungen. Die Regierung muss die Verfahren in den neu geschaffenen Teilhabefachdiensten Jugend prüfen und vereinfachen. Kita muss gute Rahmenbedingungen vorhalten können, die über die sozialpädagogische Förderung hinausgehen, um Teilhabe zu sichern. Kinderbetreuung ist ein öffentlicher Auftrag, der von öffentlicher Seite auskömmlich zu finanzieren ist.
Mit der geplanten Digitalisierung des berlinweiten Kita-Beobachtungs- und Dokumentationsinstruments BeoKiz steigt der Bedarf an einer adäquaten Ausstattung der Kitas mit Hard- und Software deutlich an. Diese Ausstattung sowie regelmäßige Kosten müssen zwingend und verlässlich in den Sachkosten der Einrichtungen berücksichtigt werden.
Zentrale Maßnahmenvorschläge "Kita und Ganztag" 2026 - 2031
- Sicherung der gemeinwohlorientierten Trägervielfalt unter voller Anerkennung guter diakonischer Tarif-Löhne und wirtschaftlicher Prüfung der Eigenbetriebe
- Langfristige Perspektive für Kita-Sozialarbeit sichern
- Der Bildungsstrategie des Landes Berlin gerecht werden und mehr Zeit für mittelbare pädagogische ermöglichen
- Prüfung und Vereinfachung der Verfahren in den neu geschaffenen Teilhabefachdiensten Jugend
JUGENDLICHE STÄRKEN HEISST ZUKUNFT SICHERN – GUTES AUFWACHSEN IST KEIN SPARPROJEKT
Kooperation Jugendhilfe-Schule stabilisieren - Leitbild Jugendhilfe-Schule konsequent umsetzen
Das im September 2025 vom Senat und Landesjugendhilfeausschuss gemeinsam unterzeichnete Leitbild für die Kooperation von Jugendhilfe und Schule definiert berlinweit gültige Grundsätze für die Zusammenarbeit. Ziel dieser Vereinbarung ist die Schaffung einer Basis für eine gemeinsame Bildungs- und Erziehungsarbeit und damit eine nachhaltige Stärkung der Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen. Um dieses Ziel zu erreichen und die Grundsätze umzusetzen, bedarf es einer angemessenen Ressourcenausstattung der Berliner Jugendhilfe – sowohl finanzieller als auch personeller Art. Denn die Berliner Jugendhilfe ist seit Jahren ein unverzichtbarer Partner der Berliner Schule. Diese Partnerschaft muss im Hinblick auf die Bildungschancen und die Übergangsgestaltung von Schule zu Beruf für alle jungen Menschen zukunftsfähig ausgestattet sein.
Jugendförderung und Jugend(sozial)arbeit – Effiziente Prävention durch Nachhaltigkeit statt Ad-hoc-Projekte
Das moderne Jugendfördergesetz Berlins muss endlich vollständig umgesetzt und nachhaltig gesichert werden. Etablierte Angebote und Maßnahmen der Jugendförderung sowie der Jugendsozialarbeit müssen langfristig gefördert werden. Einjährige Förderperioden verursachen Unsicherheit und Instabilität, führen zum Verlust von Fachlichkeit und erzeugen einen unangemessenen administrativen Aufwand. Dauerhafte Lösungen für eine sozialraumorientierte, bedarfsgerechte Jugendsozialarbeit müssen auch auf Dauer angelegt sein. Prekäre, temporäre Finanzierungen verhindern das Entstehen dauerhafter und wirkungsvoller Hilfestrukturen.
Gelungene Übergänge für junge Volljährige gestalten und Unterstützungsstrukturen für Careleaver ausbauen
Jugendliche und junge Volljährige, die die stationären Hilfen zur Erziehung verlassen (Careleaver), benötigen besonderen Schutz und nachgehende Absicherung in der Phase der Verselbständigung. Es fehlt ihnen oft an sozialem und ökonomischem Rückhalt durch ihre Familien. Dies gilt insbesondere auch für viele junge Geflüchtete.
Ein besseres Schnittstellenmanagement für die Gruppe der Careleaver, die konsequente Nutzung des Handlungsspielraums bei bedarfsbezogener Anwendung des § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige) durch die Jugendämter, sowie die Unterbringung junger Erwachsener im jugendgerechten Wohnen sind erforderlich.
Die Umsetzung der mit der SGB VIII-Reform eingeführten Rückkehroption für junge Volljährige in die Hilfen zur Erziehung und damit in entsprechende Unterstützungssettings müssen in Berlin (verwaltungs-)politisch sowie finanziell gesichert werden.
Gute Betreuung in den Hilfen zur Erziehung sicherstellen – Individuellen Rechtsanspruch garantieren
Die stationären Angebote der Hilfen zur Erziehung sind aktiver Kinderschutz und gehören zur existenziellen Grundversorgung Berlins – das Land steht daher in besonderer Leistungspflicht. Die Absenkung von Standards und Leistungsumfängen aus haushaltspolitischen Gründen muss sofort beendet werden, denn sie verschärft individuelle Krisen und missachtet den Rechtsanspruch der Betroffenen.
Bereits bestehende strukturelle Versorgungslücken durch Personalmangel und fachliche Überforderungen – etwa durch für das anspruchsvolle Arbeitsfeld nicht ausreichend qualifizierte Mitarbeiter:innen – dürfen nicht weiter hingenommen werden. Zielgerichtete Investitionen in Ausbildung und Qualifikation von Fachkräften für die Hilfen zur Erziehung sind nötig, um das notwendige Niveau der Hilfen dauerhaft zu erhalten.
Haushaltsdruck, mangelnde Kreativität bei der Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe oder Angst vor den Herausforderungen eines komplexer werdenden Jugendhilfebedarfs dürfen nicht zur Aufweichung der Rechtsansprüche auf eine angemessene Hilfe führen. Diskussionen zu mehr Wirksamkeit und Effizienz von Jugendhilfemaßnahmen sind notwendig, eine vorrangig finanzgetriebene Steuerung hat jedoch stets zur fachlichen Schwächung und einer langfristigen Verteuerung geführt. Das Land Berlin muss sich deshalb im Rahmen seiner Mitwirkung an der SGB VIII-Reform für den Erhalt des individuellen Rechtsanspruchs auf eine bedarfsgerechte Hilfe einsetzen.
Digitalisierungsstrategie für Kinder und Jugendliche ernsthaft voranbringen
Digitale Medien durchdringen und prägen die Lebenswelt sowie den Alltag junger Menschen und ihrer Familien. Eine moderne, lebensweltorientierte Jugendhilfe muss jungen Menschen daher altersangemessene digitale Teilhabe ermöglichen und gleichzeitig einen angemessenen Schutz in der digitalen Welt bieten. Sie muss ihre eigenen Angebote zudem verlässlich digital zugänglich machen können – z. B. sollten Kommunikationswege wie Messenger, Chat oder Videoberatung die analogen Angebote sinnvoll und datenschutzkonform ergänzen. Verlässliche Rahmenbedingungen und ausreichende Ressourcen für eine zeitgemäße Digitalisierung aller Angebote der Kinder- und Jugendhilfe müssen endlich geschaffen werden. Eine moderne Digitalisierungsstrategie für Kitas, Schulen und die Jugendhilfe ist überfällig.
Digitale Teilhabe und ein entwicklungsangemessener Kinder- und Medienschutz sind grundlegende Voraussetzungen für die gelingende Entwicklung junger Menschen. Sie haben ein Recht auf Zugang zu altersgerechten digitalen Medien sowie auf umfassenden Schutz vor Risiken. Der Schutzauftrag muss beim Umgang mit Medien eine zentrale Rolle spielen und sowohl gesetzlich als auch im Berliner Bildungsprogramm für Kita und Ganztag konzeptionell verankert werden.
Bis heute sind zahlreiche Familien, Kinder und Fachkräfte von der digitalen Teilhabe ausgeschlossen, weil ihnen weder geeignete Endgeräte noch stabile Datenzugänge zur Verfügung stehen. Zugänge zu Bildung, Kultur, politischer Mitbestimmung, sozialem Austausch und zu Unterstützungsmöglichkeiten bleiben dadurch oft verwehrt. Besonders benachteiligt sind dabei Jugendliche in Verselbstständigung und unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die kaum von bisherigen Maßnahmen profitieren.
Ohne entsprechende Infrastruktur, Qualifizierung, sichere Kommunikationstools und medienschutzorientierte Angebote entstehen „digitale Leerstellen“, die zusätzliche Entwicklungs- und Bildungshemmnisse sowie Gefährdungspotenziale für junge Menschen nach sich ziehen. Besonders gilt dies für diejenigen jungen Menschen, die aufgrund bereits bestehender Belastungen auf die Angebote der Jugendhilfe angewiesen sind. Die bisher auf Landesbehörden und Schulen fokussierte Berliner Digitalisierungsstrategie muss daher für alle Kinder und Jugendliche von Kita und Jugendhilfe umgesetzt werden.
Zentrale Maßnahmenvorschläge "Jugendliche" 2026 - 2031
- Jugendfördergesetz in Umfang und Qualität vollständig umsetzen – dafür ausreichend Haushaltsmittel mit eingepreisten Tarifsteigerungen einstellen und absichern, dass diese in den Bezirken zweckgebunden verwendet werden.
- Lückenschluss in den bezirklichen Jugendämtern. Zur Gewährleistung einer effizienten und fachgerechten Jugendhilfe müssen die seit Jahren bestehenden Personallücken in den Regionalen Sozialpädagischen Diensten (RSD) geschlossen und die Fallzahlen pro Fachkraft gesenkt werden.
- Verschlechterung der Rechtsstellung junger Menschen und Familien im SGBVIII mit den Verfahrensmitteln eines Bundeslandes beim Bund verhindern. Vor allem Sicherung des Rechtes auf individuelle Hilfeleistung zur Wahrung des individuellen Rechtsanspruches auf eine bedarfsgerechte Hilfe.
- Einführung einer mit ausreichend Mitteln hinterlegten Digitalisierungsstrategie Jugendhilfe mit dem Ziel, Angebote der Jugendhilfe digital erreichbar zu halten, junge Menschen in der Jugendhilfe digital kommunikationsfähig zu machen und junge Menschen sowie Fachkräfte bedarfsgerecht zum Thema Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum zu schulen
INTEGRATION UND SOZIALE TEILHABE STÄRKEN!
Gestaltung der Migrationsgesellschaft in einer modernen Einwanderungsmetropole – Migration und Antidiskriminierung sind Querschnittsthemen
Berlin hat einen Bevölkerungsanteil von Menschen mit Migrationsgeschichte von mehr als 41 Prozent. Diversität muss sich in der Ausbildungs- und Beschäftigtenstruktur der Organisationen und Unternehmen widerspiegeln und sollte durch gezielte Maßnahmen befördert werden. Migration und Antidiskriminierung stellen fachbereichsübergreifende Querschnittsthemen dar. Zivilgesellschaftliche Akteur:innen müssen insbesondere in der Arbeit zur Prävention und Bekämpfung von anti-islamischem und antisemitischem Rassismus gestärkt werden.
Berlin sollte Einbürgerungsverfahren weiterhin mit großem Engagement betreiben. Der Stau von Altanträgen aus der Zeit vor der Digitalisierung, muss dringend abgebaut werden.
Das Landesamt für Einwanderung muss mit ausreichend Personal in die Lage versetzt werden, Anträge zügig bearbeiten zu können, um unzumutbare Notlagen wie drohender Arbeitsplatzverlust oder Einstellung von Sozialleistungen zu vermeiden und Spontanvorsprachen zu ermöglichen.
Landesmittel für Programme wie Stadtteilmütter und Integrationslots:innen müssen den aktuellen Bedarfen der zugewanderten Menschen angepasst, gesichert und finanziell besser ausgestattet werden.
Sprache bildet eine Grundvoraussetzung für Teilhabe und Integration. Die landesrechtlichen Maßnahmen für Sprachkurse müssen ausgebaut werden, um einen breiteren Personenkreis zu erreichen.
Stärkung bestehender Beratungs- und Unterstützungsangebote für Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte
Die bundesgeförderten Programme Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer (MBE), Jugendmigrationsdienste (JMD) und Asylverfahrensberatung (AVB) leisten seit vielen Jahren eine sehr erfolgreiche Arbeit. Wir appellieren an die zukünftigen Regierungsparteien und ihre Abgeordneten, sich für den Ausbau, die Sicherung und eine dauerhafte Kofinanzierung der MBE- und AVB-Bundesprogramme durch das Land einzusetzen, um bestehende Angebote zu erhalten.
Das Landesprogramm Migrationsrechts- und Flüchtlingsberatung ergänzt das Bundesprogramm der Unabhängigen Asylverfahrensberatung mit umfassender Beratung außerhalb des Asylverfahrens und muss auskömmlich finanziert werden.
Die Migrationssozialdienste (MSD) sind flächendeckend auszubauen. Für eine verlässliche Grundversorgung sind in allen Bezirken zwei dauerhaft finanzierte Stellen erforderlich. Die MSD bilden eine wichtige Brückenfunktion beim Ankommen in den Alltag und stärken die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte, indem diese u.a. beim Zugang zu Behörden, Schule, Arbeit und Sprachkursen unterstützen.
Unterbringung und Beratung für EU-Bürger:innen sicherstellen
Eine sehr große Zuwanderungsgruppe in Berlin bilden EU-Bürger:innen. Ein Teil lebt in prekären Verhältnissen und ist von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen. Eine dauerhafte Absicherung von Beratungsangeboten an der Schnittstelle Migration und Wohnungslosenhilfe ist dringend notwendig. Wohnungslose EU-Bürger:innen müssen leichter Zugang zu einer Unterbringung nach ASOG erhalten. Einige Bezirke verweigern jedoch weiterhin EU-Bürger:innen die Unterbringung und verweisen auf die Angebote der Kältehilfe. Die Leitlinien müssen umgehend und umfassend umgesetzt werden. Angemessenes Wohnen ist ein grundlegendes Menschenrecht. Die Unterbringung von EU-Bürger:innen nach dem ASOG ist daher nicht verhandelbar.
Die bestehenden niedrigschwelligen Beratungsangebote unterstützen die Ratsuchenden bei der Existenzsicherung und der Entwicklung langfristiger Perspektive. Die Projekte, finanziert durch EU-, Bundes- und Landesmittel, sind bislang weder ausreichend ausgestattet noch langfristig gesichert. Das Land Berlin muss sich dafür einsetzen, dass EU- und bundesfinanzierte Projekte fortgeführt und kofinanziert werden. Zusätzlich ist die Zusammenarbeit zwischen Wohnungslosenhilfe und Migrationsangeboten dringend zu verbessern, um Synergien zu nutzen und die Angebote besser zu verzahnen.
Eine dauerhafte Absicherung und angemessene Refinanzierung der Projekte, insbesondere im Bereich Personal- und Sachkosten an der Schnittstelle Migration/Wohnungslosenhilfe, ist notwendig.
Ausschreibungspraxis im Rahmen der Vergabe von Flüchtlingsunterkünften im Land Berlin verbessern
Die aktuelle Ausschreibepraxis von Flüchtlingsunterkünften sollte neu überdacht werden. Das Ziel muss eine qualitätsorientierte Unterbringung der Bewohner:innen und faire Entlohnung der Mitarbeiter:innen sein. Nur durch verbesserte Ausschreibungen kann die Qualität der Unterbringung für Geflüchtete gesichert werden, sodass gute Betreiber mit hochwertigen Angeboten im Markt bleiben und bereits erreichte Standards nicht verloren gehen.
Diese Ausschreibungen müssen grundsätzlich qualitätsorientiert und mit langfristigen Vertragslaufzeiten versehen sein.
Gleichbehandlung für Geflüchtete sicherstellen
Geflüchteten Menschen aus allen Ländern soll im Rahmen einer Willkommenskultur rasch Zugang zu Integrationsmaßnahmen, Sprachkursen und dem Arbeitsmarkt gewährt werden. Berlin soll die gesetzlichen Spielräume konsequent im Interesse der Menschen nutzen. Der Zugang zu Integrationsmaßnahmen soll geflüchteten Menschen unabhängig von ihrem Herkunftsland zur Verfügung stehen. Dafür soll sich das Land Berlin auch auf Bundesebene einsetzen.
Zentrale Maßnahmenvorschläge "Integration" 2026 - 2031
- Ausbau der bestehenden Angebote der Migrationssozialdienste (MSD) auf 2 Vollzeitstellen pro Bezirk
- Angebot der landesfinanzierten unabhängigen Migrationsrechts- und Flüchtlingsberatung dauerhaft sichern und ausbauen.
- Dezentrale Unterbringung geflüchteter Menschen in den Bezirken befördern
- Verbesserung der Ausschreibungspraxis im Rahmen einer tariftreuen Vergabe von Flüchtlingsunterkünften im Land Berlin durch langfristige Vertragslaufzeiten für eine qualitätsgesicherte Unterbringung
- Landesmittel für Programme wie Stadtteilmütter und Integrationslots:innen sichern und ausbauen
- Einsatz für den Erhalt der Bundesprogramme der Jugendmigrationsdienste (JMD), Migrationsberatung (MBE) und Asylverfahrensberatung (AVB)
- Einsatz für eine regelhafte Landeskofinanzierung der MBE und AVB
- Stärkung bestehender Beratungs- und Unterstützungsangebote für EU-Bürger:innen
- Bedarfsgerechter Ausbau von Übersetzungs- und Sprachmittlungsdiensten
- Bürokratieabbau im Bereich der Anerkennung von Berufsabschlüssen
- Personalaufstockung für das Landesamt für Einwanderung
- Gezielte Maßnahmen zur Erschließung des Fachkräftepotenzials von EU-Bür ger:innen
- Der Zugang zum Regelschulsystem für Kinder und Jugendliche von Asyl-Antragstellenden wird, spätestens zwei Monate nach Antragstellung, unter Berücksichtigung der Schulferien, verpflichtend sichergestellt – unabhängig von Wohnverpflichtungen oder dem Stand des Verfahrens.
PFLEGE UND ALTENHILFE: ALTERSGERECHTE VERSORGUNG FÜR ALLE SICHERN!
Ein würdiges Altern, eine bedarfsgerechte Altenhilfe und eine verlässliche Pflege in Berlin brauchen den entschlossenen Einsatz der Landespolitik.
Faire Pflegesatzverhandlungen auf Augenhöhe sicherstellen
Die Verhandlungen zwischen Pflegeanbietern und Kostenträgern in Berlin geraten zunehmend aus dem Gleichgewicht. Das Ziel, eine partnerschaftliche Verständigung über auskömmliche Pflegesätze, ist nicht mehr vorhanden, stattdessen bestimmen heute immer öfter die Kostenträger die Bedingungen – zulasten einer realitätsgerechten Finanzierung. Differenzierte Personalkosten, tarifvertragliche Zuschläge und notwendige Aufwendungen werden häufig pauschal gekürzt oder überhaupt nicht anerkannt. In der Praxis erleben viele Träger, dass individuelle Kostenstrukturen kaum noch Gehör finden und vorab festgesetzte Obergrenzen den Verhandlungsspielraum massiv einschränken. Das gesetzlich verankerte Prinzip von Verhandlungen auf Augenhöhe – und das Subsidiaritätsprinzip, das die Vielfalt freigemeinnütziger Träger sichert – droht dadurch ausgehöhlt zu werden. Deshalb braucht Berlin jetzt eine landespolitische Initiative für verbindliche und transparente Verhandlungsleitlinien und eine Bundesratsinitiative zur Stärkung des Subsidiaritätsprinzips und zur Sicherstellung fairer Verhandlungen in der Pflegefinanzierung. Nur so kann die Angebotsvielfalt gesichert und eine bedarfsgerechte, hochwertige Pflege in Berlin gewährleistet werden.
Ein weiterer kritischer Punkt: Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) der Bundesregierung wird besonders die ambulante Pflege in Berlin hart treffen. Durch die Kürzungen, der Refinanzierung, Wegfall der Pflegeberatung und Streichung der flexiblen Nutzung des Entlastungsbetrages und Wegfall der Leistung für Menschen mit Pflegegrad 1, sowie einseitige Kostendämpfungsziele drohen Leistungskürzungen, geringere Vergütungen für komplexe ambulante Leistungen und eine Verschärfung des Fachkräftemangels. So werden gerade ambulante Pflegeangebote unter Druck geraten. Das hätte Qualitätseinbußen zur Folge und gefährdet auch die wohnortnahe Versorgung sowie die Vielfalt freier Träger, die für passgenaue, bedarfsgerechte Angebote unerlässlich ist.
Die logische Konsequenz: mehr Menschen sind auf stationäre Pflege angewiesen. Dort entsteht ein erhöhter Pflegebedarf, der nicht mit dem refinanzierten Personal zu stemmen sein wird und zusätzlich die Kosten der Sozialhilfe in der Pflege sprunghaft steigen lassen wird.
Hilfe zur Pflege: Bearbeitungszeiten verkürzen, Finanzierungslücken für Einrichtungen schließen
Die Inanspruchnahme der „Hilfe zur Pflege“ nach SGB XII ist für viele Menschen in Berlin ein existenzielles Sicherungsnetz im Pflegefall – doch die Praxis zeigt erhebliche Mängel: In einigen Bezirken kommt es zu extrem langen Bearbeitungszeiten der Anträge, wodurch pflegebedürftige Menschen, ihre Angehörigen sowie die Pflegeeinrichtungen über Monate oder sogar Jahre ohne gesicherte Kostenzusagen auskommen müssen. Stationäre Einrichtungen sind gezwungen, während des laufenden Verfahrens in Vorleistung zu gehen, was zu hohen Außenständen und finanziellen Verbindlichkeiten führt. Ambulante Pflegedienste tragen außerdem das Risiko, dass bei einem frühzeitigen Todesfall der betreuten Person ausstehende Ansprüche nicht mehr beglichen werden. Diese Situation gefährdet nicht nur die wirtschaftliche Stabilität der Träger, sondern letztlich auch die Versorgungssicherheit für pflegebedürftige Menschen in Berlin. Für eine sichere Pflegelandschaft müssen die Bearbeitungszeiten deutlich verkürzt werden und die Refinanzierung der Leistungen in allen Pflegesettings rechtssicher und unbürokratisch abgesichert werden.
Quartiersbezogene Versorgung stärken
Menschen sollen selbstbestimmt im vertrauten Umfeld alt werden können. Dafür sind strukturelle Förderungen notwendig. Mit dem § 123 SGB XI eröffnet der Gesetzgeber die Möglichkeit, innovative, sektorenübergreifende Pflege- und Versorgungsmodelle zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung und Teilhabe älterer Menschen zu erproben. Für Berlin bietet sich hier die Chance, neue Wege in der Pflege zu gehen, etwa durch die Entwicklung und Umsetzung quartiersbezogener, digitaler oder integrativer Modelle. Damit diese Potenziale realisiert werden können, müssen gezielt finanzielle Mittel im Landeshaushalt zur Förderung von Modellprojekten nach § 123 SGB XI sowie zur Weiterentwicklung innovativer Initiativen und etablierter Strukturen bereitgestellt werden. Diese Landesmittel sollen explizit der Bezuschussung dieser innovativen Maßnahmen dienen: Die Zuschüsse erfolgen jeweils in gleicher Höhe über die Pflegekasse wie die finanzielle Förderung, die das Land oder die kommunale Gebietskörperschaft für das jeweilige Modellprojekt zur Verfügung stellt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Landesmittel gezielt als Kofinanzierung zur Stärkung und Weiterentwicklung quartiersbezogener, sektorenübergreifender Versorgungsangebote eingesetzt werden. Damit kann ein wirksamer Impuls für innovative Pflege- und Unterstützungskonzepte im lokalen Umfeld gesetzt werden.
Pflegende Angehörige wirkungsvoll entlasten und Angebote zur Prävention, Teilhabe und Digitalisierung fördern und ausbauen
Ohne die immense Leistung unzähliger pflegender Angehöriger würde das System zusammenbrechen. Lokale Entlastungs-, Beratungs-, Tages- und Kurzzeitpflegeplätze müssen flächendeckend auf- und ausgebaut werden.
Damit Pflegebedürftigkeit möglichst lange verhindert wird und Teilhabe gelingen kann, brauchen wir den Ausbau präventiver Angebote und gesundheitsfördernder Projekte speziell für Ältere. Wichtige Schritte könnten die Förderung digitaler Assistenzsysteme und Teilhabeprojekte, sowie die Stärkung von Beratungsangeboten digitaler Kompetenz von älteren Menschen sein. Zugleich müssen dabei analoge Zugänge und individuelle Unterstützung bestehen bleiben.
Gesetzliche Grundlagen endlich schaffen: Altenhilfestrukturgesetz und Landespflegegesetz
Nur mit klaren, verbindlichen gesetzlichen Regelungen können Standards, Finanzierung und Kontrolle gesichert werden – das Land Berlin darf hier nicht zurückstehen. Die beiden Gesetze müssen zügig im Dialog mit allen Akteur:innen entwickelt und verabschiedet werden. Sie sind die Grundlage für Planungssicherheit, Qualität und die nachhaltige Versorgung der wachsenden älteren Generation in unserer Stadt.
Zentrale Maßnahmenvorschläge "Pflege" 2026 - 2031
- Einführung eines Landespflegegesetzes
- Schutz und Erhalt der niedrigschwelligen Projekte in der pflegerischen und vorpflegerischen Versorgung
- Unterstützung von an- und zugehörigen pflegenden Menschen
- Widerstand gegen die reine Kürzungspolitik durch das PNOG. Einsatz im Bundesrat für mehr finanzielle Mittel in der Pflegeversicherung, Herausnahme versicherungsfremder Leistungen und Rückzahlung der Coronahilfen
- Ausschöpfen finanzieller Mittel für innovative Modellprojekte nach §123g SGB XI im Landeshaushalt
DEMOKRATIE, ENGAGEMENT UND FREIWILLIGENDIENSTE FÖRDERN!
Fortschreibung der Berliner Engagementstrategie 2020 bis 2025 - Rahmenbedingungen für Engagement und Vernetzung stärken
Das freiwillige Engagement in Berlin ist durch eine hohe Vielfalt geprägt. Dieses Engagement wird auch in der Evangelischen Kirche und Diakonie von vielen Organisationen, Unternehmen, Vereinen, Kirchgemeinden und Initiativen getragen. Es zeichnet sich durch ein hohes Maß an lokaler Vernetzung, Innovationskraft, gemeinsamem Gestaltungswillen und vor allem Hilfsbereitschaft aus.
Wir empfehlen die Fortschreibung und Umsetzung der Berliner Engagement-Strategie – insbesondere bei den Themen Digitalisierung, der Raumsituation für zivilgesellschaftliche Organisationen sowie der Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche und Freiwillige. Weiterhin gibt es Handlungsbedarf bei der Kooperation von Wirtschaftsunternehmen mit der Zivilgesellschaft. Hier soll das Land Berlin Raum für Zusammenarbeit schaffen.
Berlin muss die inklusive und diverse Teilhabe von Menschen fördern, die im bürgerschaftlichen Engagement bisher relativ wenig vertreten sind. Der vierte Engagementbericht der Bundesregierung identifizierte Schwellen, die beispielsweise von Armut Betroffenen, Arbeitssuchenden, Menschen mit Behinderung, ohne oder mit einem formal niedrigeren Bildungsabschluss, mit Migrations- oder Fluchterfahrung, Alleinerziehenden, einsamen oder älteren Menschen den Zugang zu einem Engagement deutlich erschweren.
Ehrenamt braucht Hauptamt - verlässliche Förderbedingungen für Freiwilligenmanagement und Freiwilligenkoordination schaffen
Mit der Finanzierung von hauptamtlicher Freiwilligenkoordination in den Not- und Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Menschen hat der Senat 2016 erstmals einen Schritt zur Förderung von Freiwilligenkoordination gemacht.
Dennoch braucht es weitere Modellprojekte mit hauptamtlicher Freiwilligenkoordination mit anteiliger Finanzierung des Freiwilligenmanagements und wissenschaftlicher Begleitung in weiteren Zielbereichen. Im Bereich der Wohnungsnotfallhilfe muss das von der LIGA konzipierte Modellvorhaben verstetigt werden.
Es bedarf einer bereichsübergreifenden finanziellen Förderung für die hauptamtliche Freiwilligenkoordination und anteilig das Freiwilligenmanagement. In den Förderrichtlinien ist eine angemessene tarifliche Eingruppierung der Freiwilligenkoordination und des Freiwilligenmanagements festzulegen. Diese muss zu einer gesicherten Finanzierung führen und so die Bedeutung von Freiwilligenmanagement und -koordination wertschätzen und anerkennen.
Es braucht die Einführung einer Förderung des Landes Berlin für überbezirkliche Freiwilligenagenturen, wie die Freiwilligenagentur Charisma.
Das freiwillige Engagement und die staatlichen Förderstrukturen sind zu entbürokratisieren. Dies schafft Entlastung bei den Trägern und in den Bezirksämtern und Senatsverwaltungen. Darüber hinaus steht fest: Kürzungen im zivilgesellschaftlichen Bereich darf es nicht geben. Es ist dringend erforderlich, die Zuwendungen des Landes Berlin zu dynamisieren, den massiven Kostensteigerungen anzupassen und regelhafte zusätzliche Verwaltungskostenpauschalen von 12 Prozent zu gewähren. Die Anerkennung und finanzielle Entlastung von Engagierten sollte durch die Erstattung von Fahrtkosten, etwa in Verbindung mit der Ehrenamtskarte erfolgen.
Bessere Bedingungen für die mehr als 3000 Jugendlichen im FSJ und BFD
Rund jede:r zehnte junge Mensch in Berlin leistet nach der Schule einen Freiwilligendienst und engagiert sich für ein ganzes Jahr. Die Diakonie gehört zu den großen und stark nachgefragten Trägern und die Einsatzbereiche sind breit gefächert. Krankenhäuser und Kitas sind besonders beliebt. Hinzu kommen Plätze in der Behindertenhilfe, in Schulen, Horteinrichtungen und Jugendclubs, in der Altenpflege oder in Einrichtungen für obdachlose Menschen.
Landesförderung analog zum Platzausbau des Bundes erhöhen
Die Landesförderung für das FSJ, die es ermöglicht, dass die Jugendlichen ein vergleichbares Taschengeld wie im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) erhalten, muss analog zum geplanten Platzausbau des Bundes mitwachsen. Andernfalls erleben wir eine Kürzung des ohnehin schon geringen Taschengeldes im FSJ von zirka 450-500 Euro. Es ist den jungen Menschen nicht vermittelbar, warum ihr Dienst im sozialen Bereich in Erziehung und Pflege, weniger wert ist als andere Freiwilligendienste. Dies steht auch im Widerspruch mit dem neuen freiwilligen Wehrdienst, bei dem ein Fünffaches an Vergütung gezahlt wird.
Die Förderung für Benachteiligte erhalten – das FSJ in Berlin soll junge Menschen aus allen Schichten erreichen
Bedeutsam für den Erfolg und die starke Nachfrage der Freiwilligendienste ist die professionelle pädagogische Betreuung durch die freien Träger, wie die Diakonie. Besonders profitieren davon junge Menschen, die in Schwierigkeiten und Krisen während ihres Dienstes geraten. Die gezielte Unterstützung des Senates mit einer Benachteiligtenförderung für das FSJ, muss unbedingt erhalten bleiben. Sie führt dazu, dass viele junge Menschen aus allen Schichten und mit geringen finanziellen Mitteln in die Formate kommen und oftmals eine positiv prägende Erfahrung für ihr Leben machen.
Die Wünsche der Jugendlichen nach einem kostenlosen ÖPNV-Ticket endlich ernst nehmen
Zudem sollten die Dienste genau dort verbessert werden, wo die Jugendlichen sich das selbst wünschen: Ein kostenloses ÖPNV-Ticket ist für die Jugendlichen zentral. Zudem wünschen sie sich eine landesweite Freiwilligenvertretung, die die bestehenden Aktivitäten der Sprecher:innen unterstützt, Vernetzung, Mitbestimmung und Demokratieerfahrung ermöglicht.
Überjährige Finanzierung statt Ad-hoc-Förderungen und zusätzlicher Ausbau durch das 11. Pflichtschuljahr
Durch die Einführung des elften Pflichtschuljahres sind die Bewerberzahlen gestiegen, was erfreulich ist. Berlin muss dem allerdings Rechnung tragen und die zusätzlichen Plätze finanzieren. Die Dienste sind ausgesprochen kostengünstig für die öffentliche Hand. Zudem sind sie ein Garant für den sozialen Zusammenhalt und letztlich die Demokratie – beste Voraussetzung also für einen Ausbau.
Zentrale Maßnahmenvorschläge "Engagement / Ehrenamt / Freiwilligendienste" 2026 - 2031
- Ausstattung aller Zuwendungen des Landes Berlin im Bereich Ehrenamt ab 2027 mit einer zusätzlichen Verwaltungskostenpauschale von 12%
- Dynamisierung aller Zuwendungen des Landes Berlin im Bereich Ehrenamt ab 2027 jährlich mit 3%
- Das Thema Ehrenamt im Land Berlin ab 2027 mit besonderer Förderung im Bereich Freiwilligenkoordination besonders stärken
Bereich Freiwilliges Soziales Jahr:
- Alle Berliner Freiwilligendienste gleich behandeln: Berliner Landesförderung für FSJ auf FÖJ-Niveau anheben (und damit das Taschengeld erhöhen) sowie FSJ ebenfalls überjährig finanzieren (mit Verpflichtungsermächtigungen).
- 11. Pflichtschuljahr: FSJ-Plätze ausbauen und refinanzieren.
- Freie Fahrt für Freiwillige: Freiwilligenausweis als kostenloses Deutschlandticket nutzbar machen.
DAS RECHT AUF TEILHABE FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN UMSETZEN!
Mensch und Sozialraum im Fokus: Das Bundesteilhabegesetz gemeinsam mit allen Akteuren umsetzen!
Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist Chance und Herausforderung für alle Beteiligten: Leistungsträger, Leistungserbringer, Verbände und die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung sollten den öffentlich-rechtlichen Vertrag für die Eingliederungshilfe gemeinsam und vertrauensvoll umsetzen.
Das Land Berlin muss für Strukturen sorgen, damit Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Bezirken einheitlich und rechtskonform umgesetzt wird.
Darüber hinaus braucht es eine gute Steuerung auf Landes- und Bezirksebene - insbesondere für Menschen mit seelischer Behinderung!
Die individuellen Gesamtpläne und Teilhabepläne sind rechtskonform umzusetzen und weiterzuentwickeln. Besonderes Augenmerk ist auf die Übergänge (z. B. 18. Lebensjahr) sowie auf sozialrechtsübergreifende Leistungsangebote zu legen. Teilhabe gelingt nur im Sozialraum. Dies ist bei der vertraglichen Umsetzung der Leistungsangebote zu beachten.
Niedrigschwellige Dienste sind zu erhalten und auszubauen. Sparen im Zuwendungsbereich, der insbesondere auf Prävention und niedrigschwellige Angebote ausgerichtet ist, bedeutet mittelfristig mehr Ausgaben in anderen Bereichen, die als Pflichtleistungen teurer sein werden als die zuwendungsfinanzierten Angebote.
Menschen mit Behinderungen sowie das System der Eingliederungshilfe sind bei Notfall- bzw. Krisenplänen zwingend zu berücksichtigen und in die „Vorbereitungen“ einzubeziehen.
Diskriminierungen abschaffen: Konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Die Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen muss konsequent fortgeführt werden. Der „Aktions- und Maßnahmenplan Berlin“ ist zu priorisieren und muss mit dringend notwendigen finanziellen Ressourcen abgesichert werden.
Die Umsetzung der Artikel 9 Abs. 1 und Artikel 21 der UN-BRK
Kommunikationsbarrieren müssen identifiziert und abgebaut werden. Betroffene erhalten häufig nicht die benötigte Unterstützung, da die Barrieren für die Information und Beantragung zu hoch sind. Diverse Hilfsmittel für gelingende Kommunikation müssen in der Kommunikation öffentlicher Stellen verfügbar sein. Alle behördlichen Antragsunterlagen sollten auch in leichter Sprache erstellt werden und verfügbar sein. Übersichtliches, verständliches (barrierefreies) und mehrsprachiges Informationsmaterial zu Ansprüchen, Angeboten und Verfahrensweisen im Bereich Teilhabe wird dringend benötigt.
Die Umsetzung von Artikel 25 der UN-BRK
Menschen mit Behinderung werden bei der Gesundheitsversorgung in Berlin weiterhin diskriminiert. Viele Arztpraxen sind weiterhin nicht barrierefrei. Hier bedarf es entsprechender Förderung und Beratung, um allen Menschen den barrierefreien Zugang zu ermöglichen.
Die medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder Mehrfachbehinderungen müssen gestärkt, ausgebaut und bezüglich der Zugangskriterien für weitere Personenkreise geöffnet werden.
Gleichberechtigte Teilhabe für Kita-Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf gewährleisten
Gute Rahmenbedingungen sind eine wesentliche Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe des einzelnen Kindes in der Kita. Trotz Bereitschaft und vielfach hohem Engagement der Kita-Fachkräfte vor Ort bleibt der Zugang und die dauerhafte Betreuung in einer wohnortnahen Kita für Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf vielfach weiterhin versperrt. Es wird ein schnellerer und unkomplizierterer Zugang zu Leistungen für Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf benötigt.
Es ist an der Zeit für die dauerhafte Implementierung der Verfahrenslotsen zur Unterstützung von Familien und die Vereinfachung der Verfahren in den Teilhabefachdiensten Jugend.
Fachkräfte- und Personalmangel in der Eingliederungshilfe entgegenwirken
Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen können nur durch ausreichende Fachkräfte bzw. Mitarbeiter:innen langfristig gesichert werden. Die Personalsituation ist bereits heute sehr angespannt. Dem Personalmangel muss auf verschiedene Arten entgegengetreten werden.
Es braucht jetzt eine Fachkraft- / Arbeitsmarktstudie für den Bereich der Eingliederungshilfe. Diese Studie sollte auch Brandenburg einbeziehen, da Berlin und Brandenburg in diesem Kontext als eine zusammenhängende Region zu betrachten sind. Die Studie sollte Kriterien der Arbeits- und strukturellen Bedingungen für die Versorgung von Menschen mit Behinderungen erheben, beschreiben und Lösungswege aus der Mangelsituation aufzeigen.
Um auch Quereinsteiger:innen einen niedrigschwelligen Einstieg zu ermöglichen, sollten formale Einstellungserfordernisse und geforderte Qualifikationen jeweils auf ihre zwingende Notwendigkeit hin geprüft und flexibler als bisher ausgestaltet werden.
Die Möglichkeit, Hilfs- und Assistenzkräfte während des Beschäftigungsverhältnisses berufsbegleitend zu Fachkräften zu qualifizieren, sollte vereinfacht und vollständig gefördert werden. Dies umfasst auch die Finanzierung der Anleitung der Auszubildenden.
Zentrale Maßnahmenvorschläge "Menschen mit Behinderung" 2026 - 2031
- Positionierung des Landes Berlins gegen pauschale Kürzungen auf Bundesebene in der Eingliederungshilfe
- Gewährleistung von Subsidiarität und Trägervielfalt
- Erhalt der Tarifanerkennung in der EGH und der Jugendhilfe
- Steuerung und Weiterentwicklung der EGH gemeinsam mit den Vertragspartner:innen (auch Diakonie) voranbringen: Es wird ein transparentes Gesamtkonzept entwickelt, in dem Daseinfürsorgeleistungen, Prävention und die Umsetzung der vereinbarten Rahmenbedingungen (z.B. öRV) wesentliche Bestandteile sind
- Mehr Chancen auf dem Wohnungsmarkt für Menschen mit Behinderungen
- Entbürokratisierung und Digitalisierung der aktuell nicht zukunftsfähigen Verfahren
Kontakt
Sebastian Peters
Leiter Politik und Kommunikation Pressesprecher
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