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© DWBO/Nils Bornemann

Wichtige Informationen für Einsatzstellen

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind zwei sehr ähnliche Dienstformen. Für junge Menschen bis 27 Jahren ergibt sich kein wesentlicher Unterschied. Besonderheit des Bundesfreiwilligendienstes ist der altersmäßig uneingeschränkte Zugang.

Das FSJ und der BFD sind ein soziales Bildungsjahr für junge Menschen zwischen 16 und 27. Der Dienst dauert in der Regel ein Jahr, mindestens jedoch 6 Monate und kann auf bis zu 18 Monate verlängert werden.

Die Jugendlichen arbeiten in der Regel in Vollzeit (unter besonderen Umständen auch in Teilzeit von mindestens 20,1 Wochenstunden) und bekommen Urlaub in Höhe von 27 Arbeitstagen gewährt. Wesentlicher Bestandteil des FSJ und des BFD sind 25 Seminartage, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Freiwilligen sind verpflichtet, daran teilzunehmen und die Seminarzeit gilt dabei als Arbeitszeit. Wir fahren viermal im Jahr für fünf Seminartage zum Blockseminar, die restlichen Seminare finden als Einzeltage statt. Organisiert und durchgeführt werden die Seminare von uns. Sie erhalten zu Beginn des FSJ und des BFD alle Termine ihrer Freiwilligen. Im BFD wird eines der vier Blockseminare von den staatlichen Bildungszentren durchgeführt.

Freiwillige im BFD, die älter als 27 Jahre sind, können den Dienst regulär auch in Teilzeit leisten, mindestens jedoch 20,1 Stunden in der Woche. Für den BFDü27 ist ein Seminartag pro Monat vorgesehen.

Die Dienste sind arbeitsmarktneutral durchzuführen. Die Freiwilligen verrichten unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten und ersetzen keine hauptamtlichen Kräfte. Die Arbeitsmarktneutralität ist immer dann gegeben, wenn durch den Einsatz von Freiwilligen die Einstellung von neuen Beschäftigten nicht verhindert wird und keine Kündigung von Beschäftigten erfolgt.

Die Kosten für einen FSJ-Platz setzen sich aus dem Taschengeld für die Freiwilligen, die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge und die Kosten für die pädagogische Begleitung der Freiwilligen zusammen.
 
Bei Fragen zu den Kosten im FSJ/BFD wenden Sie sich bitte an:

Swantje Navasery
Teamkoordinatorin Freiwilligendienste
Telefon: 030 820 97 414
E-Mail: Navasery.S@dwbo.de

Kathrin Warda
Verwaltung
Telefon: 030 820 97 415
E-Mail: Freiwilligendienste@dwbo.de

Die Kosten für einen BFD setzen sich aus dem Taschengeld, den Sozialversicherungsbeiträgen und Sachleistungen sowie die Kosten für die pädagogische Begleitung zusammen. Die konkreten Kosten sind von den vereinbarten Leistungen, dem Arbeitsumfang und der Förderung durch das BAFzA abhängig.

Das Taschgeld für die Freiwilligen wird anteilig zur Arbeitszeit (unter 27 Jahren immer in Vollzeit) an die Freiwilligen ausgezahlt. Darüber hinaus kann die Einsatzstelle Kosten für Sachleistungen übernehmen.

Auf die Zahlungen an die Freiwilligen werden Sozialversicherungsbeiträge (40,35%) abgeführt.
An das Diakonische Werk wird eine Pauschale für die pädagogische Begleitung der Freiwilligen gezahlt. In Abhängigkeit der Höhe der Zahlungen an den Freiwilligen und des Alters wird ein Teil der Kosten durch das Bundesamt erstattet.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu den Kosten im BFD an:

Swantje Navasery
Teamkoordinatorin Freiwilligendienste
Telefon: 030 820 97 414
E-Mail: Navasery.S@dwbo.de

Kathrin Warda
Verwaltung
Telefon: 030 820 97 415
E-Mail: Freiwilligendienste@dwbo.de

  • Das DWBO als Träger für das FSJ erteilt die Anerkennung als Einsatzstelle. Dafür benötigen wir Angaben über ihren Träger, die Einsatzstelle und die Bestätigung der Kostenübernahme.
    Die entsprechenden Formulare können Sie bei uns anfordern. 

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen der Einsatzstellenanerkennung an:

    Swantje Navasery
    Teamkoordinatorin Freiwilligendienste
    Telefon: 030 820 97 414
    E-Mail: Navasery.S@dwbo.de

    Anschrift:
    Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.
    Freiwilligendienste
    Paulsenstr. 55/56
    12163 Berlin

Bevor sie Freiwillige in ihrer Einrichtung aufnehmen können, müssen Sie sich als Einsatzstelle für einen Bundesfreiwilligendienst anerkennen lassen.

Wir, das DWBO, sind als ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Bundesfreiwilligendienst (BFD) für Sie und für ihre Freiwilligen da. Das DWBO fühlt sich dem evangelischen Profil verpflichtet, orientiert sich an den Bedürfnissen der Einrichtungen und Freiwilligen und ist durch die regionale Präsenz in der Lage schnell und flexibel auf Probleme zu reagieren.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung. Den Antrag zur Anerkennung finden Sie als Download auf der Seite des BAFzA. Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an uns. Wir prüfen den Antrag dann vor und senden ihn anschließend an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weiter.

Anschrift:
Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.
Freiwilligendienste
Paulsenstr. 55/56
12163 Berlin

Als Einsatzstelle müssen Sie sich einer Zentralstelle zuordnen.
Da wir als Träger den evangelischen Freiwilligendiensten zugeordnet sind, werden Sie als uns zugehöriger Einsatzstelle ebenfalls dieser Zentralstele zugeordnet.

Anschrift:
Evangelische Freiwilligendienste
Otto-Brenner-Str. 9
30159 Hannover
Die Nummer der Zentralstelle lautet: ZSTDE00013

In der Regel bewerben sich interessierte junge Menschen bei uns und werden zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Fahrtkosten für Bewerbungsgespräche können durch uns nicht erstattet werden.

In diesem Gespräch wird Motivation und Eignung abgeklärt und überlegt, in welcher Einrichtung ein FSJ möglich wäre. In einem zweiten Schritt stellen sich die Bewerber*innen bei einer Hospitation in der Einrichtung vor, so dass beide Seiten einen Eindruck erhalten, auf dessen Grundlage sie sich für ein FSJ entscheiden können.

Das DWBO erstellt die Vereinbarung, die zwischen der*m Bewerber*in, der Einsatzstelle und dem DWBO geschlossen werden. Wir koordinieren die Beschaffung der Arbeitspapiere und übersenden sie an den Rechtsträger der Einsatzstelle.

Das FSJ Jahr beginnt in der Regel am 1. September, individuelle Absprachen und der unterjährige Beginn sind jedoch möglich. Die ersten drei Monate sind Probezeit, innerhalb dieser Zeit besteht eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, danach einen Monat. Die FSJler*innen arbeiten entsprechend der Rahmenbedingungen der Einrichtung. Das schließt auch Schichtdienst, Wochenend- und Feiertagsdienste ein.

In der Regel bewerben sich interessierte junge Menschen bei uns und werden zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Wir erhalten aber auch sehr viele Bewerbungen von Menschen, die über 27 Jahre alt sind und sich für einen BFD interessieren.

Nach der Bewerbung - direkt bei uns oder in ihrer Einrichtung - werden die Freiwilligen zu uns zu einem Erstgespräch eingeladen. Ältere Freiwillige (ü27) brauchen nicht zu einem Erstgespräch erscheinen. Fahrtkosten können durch uns nicht erstattet werden.

In diesem Erstgespräch wird die Motivation und Eignung abgeklärt und überlegt - wenn sich die Bewerber*innen nicht schon zuerst bei Ihnen gemeldet haben - in welcher Einrichtung ein BFD möglich wäre. In einem zweiten Schritt stellen sich die Bewerber*innen zur Hospitation in der Einrichtung vor, so dass beide Seiten einen Eindruck erhalten, auf dessen Grundlage sie sich für einen BFD entscheiden können.

Alle Freiwilligen, unabhängig vom Alter, sollten nach erfolgter Kontaktaufnahme mit der Einrichtung einen Probearbeitstag vereinbaren, damit beide Seiten einen klaren Eindruck voneinander gewinnen können.

Nach positiver Rückmeldung von Bewerber*in und Einsatzstelle wird vom DWBO die Vereinbarung dreifach erstellt. Die dafür notwendigen Angaben werden durch uns von der Einsatzstelle abgefragt. Die Vereinbarung wird dann dreifach an die Einsatzstelle zur Unterschrift gesandt. Diese holt auch die Unterschrift der*des zukünftigen Freiwilligen ein. Alle unterschriebenen Examplare gehen an das DWBO zurück und werden von uns nach Prüfung an das Bundesamt weitergeleitet. Nach der Bearbeitung durch das BAFzA erhalten die*der Freiwillige und die Einsatzstelle jeweils ein Exemplar zurück. Ein Dienstbeginn vor der Sendung der Vereinbarung an das BAFzA ist nicht möglich.

Ein Bundesfreiwilligendienst beginnt in der Regel im September eines jeden Jahres für die unter 27-Jährigen. Je nach Ausschöpfung des Kontingentes sind abweichende Termine mit uns abzusprechen.

Die Vereinbarung wird im BFD nur zwischen der*dem Freiwilligen und dem BAFzA geschlossen. Einsatzstelle und das DWBO erklären sich einverstanden. Eine Kündigung muss dementsprechend durch die Einsatzstelle über das DWBO beim BAFzA beantragt werden.

Die ersten sechs Wochen sind Probezeit, innerhalb dieser Zeit besteht eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, danach einen Monat. Die BFDler*innen arbeiten entsprechend der Rahmenbedingung der Einrichtung. Das schließt auch Schichtdienst, Wochenend- und Feiertagsdienste ein. Nachtdienste sind jedoch ausgeschlossen.

Weitere Informationen für Einsatzstellen

Werbematerial für Einsatzstellen

Kontakt zum Bereich Freiwilligendienste

FSJ und BFD beim Diakonischen Werk

030 820 97 415

Freiwilligendienste@dwbo.de