Einladung zum VETK-Online-Fachtag "Gewaltschutzkonzepte für Kitas" am 19. Mai 2022, 9-13 Uhr
Im Zuge der SGB VIII-Reform hat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) das Vorliegen eines Gewaltschutzkonzeptes für Einrichtungen mit bestehender Betriebserlaubnis und solche, die zukünftig die Betriebserlaubnis erhalten wollen, als Pflichtaufgabe formuliert.
Ziel ist die Sicherung der Rechte und des Wohls von Kindern. Für Kitas und ihre Träger ist das eine Aufforderung, ein für sie passendes Gewaltschutzkonzept zu entwickeln bzw. bestehende Schutzkonzepte anzupassen.
Beim VETK-Online-Fachtag zum Thema "Gewaltschutzkonzepte für Kitas" soll deshalb gezeigt werden, was ein Gewaltschutzkonzept ist, welche Aspekte es umfasst und wie es erstellt und regelmäßig überprüft werden kann.