Die Schieds- und Schlichtungsstelle
Erreichbarkeit Schiedsstelle
Wenn das Büro der Schieds-und Schlichtungsstelle nicht besetzt ist, so ist die Schiedsstelle trotzdem weiterhin für Sie erreichbar über das Fax 030 - 820 97 282 oder Sie schicken eine E-Mai an Hencke.G@DWBO.de, ich melde mich dann bei Ihnen.
Schiedsstellen- bzw. Schlichtungsverfahren können dabei helfen, arbeitsgerichtliche Schritte zu vermeiden. Sie tragen zur Klärung und Beilegung von Meinungsverschiedenheiten bei und wirken sich somit nachhaltig - durch gemeinsam gefundene Lösungen - positiv auf ein respektvolles Miteinander aus. Unter Meinungsverschiedenheiten ist die unterschiedliche Auslegung einzelner Regelungen der AVR oder eines anderen Tarifwerks, das auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, zu verstehen.
Die Anrufung der Schieds- und Schlichtungsstelle wahrt nicht die gesetzlichen Fristen, die für die Anrufung des Arbeitsgerichts oder anderer staatlicher Stellen bestimmt sind. Die Einzelheiten zur Antragstellung und Verfahrensweise bei der Schieds- bzw. Schlichtungsstelle entnehmen Sie bitte den jeweiligen Ordnungen für die Schiedsstelle bzw. Schlichtungsstelle.
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle ist für die Antragsbearbeitung, Koordinierung sowie Archivierung der Schieds- und Schlichtungsstelle eingerichtet. Eine rechtliche Beratung findet durch die Schieds-und Schlichtungsstelle nicht statt.
Geschäftszeiten
Montag bis Freitag: 9.00 bis 15.00 Uhr
Verhandlungstage 2023
sind montags und freitags
Kontakt zur Schieds- und Schlichtungsstelle
Gerlinde Hencke-Knospe
Leitung der Geschäftsstelle der Schieds- und Schlichtungsstelle
030 820 97 164
Fax: 030 820 97 282