Goldenes Kronenkreuz
Seit 1972 wird das Kronenkreuz als Dankeszeichen und Wertschätzung für eine langjährige ehren- oder hauptamtliche Mitarbeit in der Diakonie in Form einer Anstecknadel oder Brosche sowie einer Urkunde verliehen. Dabei steht die Würdigung des ehrenamtlichen Engagements besonders im Blickpunkt.
Was ist das Kronenkreuz?
Kirchengemeinden, Diakonische Werke oder Einrichtungen können für ihre Mitarbeitenden, die mehr als 25 Jahre in diakonischen Arbeitsfeldern haupt- oder ehrenamtlich tätig waren, bei ihrem Landesverband die Verleihung des Kronenkreuzes beantragen. In der Regel wird das Kronenkreuz von einer leitenden Person oder einem Einrichtungsleitenden vor Ort verliehen. Die Verleihung des Kronenkreuzes ist Ausdruck der Wertschätzung der Einrichtung für die Mitarbeitenden und die von ihnen geleistete Arbeit.
Die Verleihung geschieht zumeist als öffentlicher Akt, im Rahmen einer besonderen "Feierstunde" (Jahresfest, Jubiläum o. ä.) oder in einem Gottesdienst.
An wen kann das Kronenkreuz verliehen werden?
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An haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende der Diakonie nach 25-jähriger Tätigkeit
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beim Wechsel in den Ruhestand nach 15-jähriger Tätigkeit haupt- oder ehrenamtlicher Mitarbeit in der Diakonie
Bei der Dienstzeitenberechnung können Zeiten in anderen kirchlichen Arbeitsgebieten angerechnet werden
Beantragung eines Kronenkreuzes
Kirchengemeinden, Diakonische Werke oder Einrichtungen beantragen beim Landesverband die Verleihung des Kronenkreuzes an Mitarbeitende. Dafür steht ein Bestellformular zur Verfügung, in dem die wesentlichen Daten abgefragt werden.
Neben den üblichen Daten wie Name, Vorname und Geburtsdatum wird eine kurze Tätigkeitsbeschreibung erbeten. Im DWBO erfolgt die Verleihung der Kronenkreuze durch ein Mitglied des Vorstands oder ein Mitglied des Diakonischen Rates. Laut Beschluss der Sitzung des Diakonischen Rates am 27.10.2006 wurde der Kreis der zur Verleihung des Kronenkreuzes Berechtigten um die Arbeitsbereichsleitdenden des DWBO erweitert.
Anträge für das Goldene Kronenkreuz sollten nur gestellt werden, wenn auch das Einverständnis des Empfängers für diesen besonderen Dank vorliegt.
Das Kronenkreuz ist kein Orden und keine Auszeichnung, sondern Ausdruck des Dankes, der in einem besonderen Rahmen stattfinden soll.
Das Goldene Kronenkreuz gibt es in zwei Ausführungen: Eine Anstecknadel für Männer und eine Ansteckbrosche für Frauen.
Dazu wird eine Dankurkunde der Diakonie Deutschland überreicht. Die Brosche kostet zurzeit 40,85 €, die Nadel 34,65 € einschl. Etui, zzgl. Versandkosten und Mehrwertsteuer
Damit die Urkunden ausgestellt und die Anstecknadeln bzw. Broschen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, sollte bis spätestens sechs Wochen vor der geplanten Verleihung (dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um eine größere Anzahl handelt) ein Antrag gestellt werden.
Zur Beantragung verwenden Sie bitte ausschließlich dieses Bestellformular.
Formularversand bis spätestens 6 Wochen vor der Verleihung an kronenkreuz@dwbo.de.
Durchführung der Verleihung
Die Verleihung findet im Rahmen einer besonderen Feierstunde statt.
Zu den Elementen der Veranstaltung gehören:
- Geistliche Besinnung (Andacht) bzw. Predigt (wenn die Verleihung im Rahmen eines Gottesdienstes stattfindet) mit biblischen Bezügen zur Diakonie (s. unten).
- Kurze Erläuterung des Kronenkreuzes und des Selbstverständnisses von Diakonie.
- Vorstellung der Person(en) und ihrer Tätigkeiten und eine angemessene Würdigung.
- Verleihung der Anstecknadel bzw. Brosche und Überreichung der Urkunde, die vom Präsidenten des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland sowie vom Vorstand des jeweiligen Landesverbandes unterschrieben ist.
- In der Regel gibt es auch einen kommunikativen Teil, der mehr oder weniger aufwändig gestaltet werden kann (Empfang, Kaffeetrinken, get together). Oft ist die Verleihung Teil einer für die Gemeinde oder Einrichtung bedeutsamen Veranstaltung (Jubiläum, Jahresfest).
- Findet die Verleihung in einem Gottesdienst statt, gibt es keine festen liturgischen Vorgaben.
Geschichte und Bedeutung des Kronenkreuzes
Aus Anlass des 75-jährigen Jubiläums im Jahr 1923 hat der damalige "Central-Ausschuss der Inneren Mission" begonnen, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben mit dem Ziel, im öffentlichen Auftreten die Zusammengehörigkeit der verschiedenen Einrichtungen der Inneren Mission erkennbar zu machen. Dafür sollte ein Symbol geschaffen werden, das einfach, einprägsam und vielseitig verwendbar ist. Dabei sollten das Kreuz mit den Anfangsbuchstaben der Inneren Mission, also dem "I" und dem "M", in Verbindung gebracht werden. Professor Richard Boeland von der Kunstschule Berlin entwarf das Kronenkreuz 1925.
1957 wurde das "Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland" als Zusammenschluss aus Innerer Mission und Hilfswerk gegründet. Das Diakonische Werk übernahm das Signet als sein eigenes Symbol. Der Name "Kronenkreuz" ist nicht ursprünglich, er bildete sich erst später heraus. Zusammen mit dem Schriftzug Diakonie (Wort-Bild-Marke) bildet das Kronenkreuz das urheberrechtlich geschützte Markenzeichen der Diakonie in Deutschland. Theologisch gesehen, ist das Kronenkreuz ein Hinweis auf das biblisch begründete Selbstverständnis der Diakonie: Das Kreuz als Hinweis darauf, dass Gott selber in Jesus aus Nazareth das Leiden und Sterben der Menschen geteilt hat. Die Krone als Zeichen der Auferstehung und der darin begründeten Hoffnung, dass Gott in Jesus Christus Leiden und Tod überwunden hat.
Bestellformular
Kronenkreuz-Bestellformular
Zur Beantragung verwenden Sie bitte ausschließlich dieses Bestellformular (Excel-Datei) und senden es bis spätestens 6 Wochen vor der Verleihung vollständig ausgefüllt an kronenkreuz@dwbo.de (!Wichtig: Bitte keine Spalten löschen und nur grün markierte Felder ausfüllen.)
Außerdem bitten wir um die formlose Zusendung einer Tätigkeitsbeschreibung (ca. 1.500 Zeichen) der geehrten Personen sowie um Mitteilung von Tag und Uhrzeit der Verleihung.