Berliner Krankenhaus Waldfriede geht in ein Schutzschirmverfahren
- Ziel ist die schnellstmögliche nachhaltige Sanierung.
- Klinikbetrieb geht mit allen 700 Beschäftigten uneingeschränkt weiter.
- Vorstand wird von Experten der Sozietät Wellensiek bei der Sanierung begleitet.
Der Vorstand des Vereins Krankenhaus Waldfriede e.V. hat beim zuständigen Amtsgericht
Charlottenburg für das Krankenhaus einen Restrukturierungsantrag im Wege des
Schutzschirmverfahrens gestellt. Das Gericht hat den Antrag nach eingehender Prüfung der
notwendigen Testate über die positiven Sanierungsaussichten angenommen. Für die Dauer
der Restrukturierung hat der Verein die beiden Fachanwälte für Insolvenz- und
Sanierungsrecht Christopher Seagon und Stefan Hofherr zu Generalbevollmächtigten
bestellt. Beide sind Partner der bundesweit tätigen und auf Unternehmenssanierungen
spezialisierten Sozietät Wellensiek.
Gemeinsames Ziel von Vorstand und Sanierungsexperten ist es nun, das Krankenhaus zu
restrukturieren und wieder in die schwarzen Zahlen zu führen. „Wir gehen gut vorbereitet in
das Verfahren und werden in den kommenden Wochen verschiedene Optionen sehr genau
prüfen, mit denen wir uns wieder zukunftsgerecht aufstellen werden“, beschreibt Bernd
Quoß, Vorstand des Vereins Krankenhaus Waldfriede, die anstehenden Aufgaben. Der
Klinikbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt, für die Patienten werden sämtliche
Behandlungen und Therapien weiterhin unter den höchsten Qualitätsstandards durchgeführt.
„Die Finanzierung dafür ist gesichert. Unsere Patientinnen und Patienten werden von dem
Verfahren nichts spüren“, erläutert Quoß.
Christopher Seagon sieht gute Chancen für eine erfolgreiche Sanierung des Krankenhauses.
„Wir möchten das Sanierungsverfahren schnellstmöglich abschließen. Nach jetzigem Stand
gehen wir davon aus, dass dies bereits im späteren Frühjahr 2025 soweit sein kann“, ergänzt
Seagon. Er hofft, dass bis dahin auch die politischen Rahmenbedingungen im
Zusammenhang mit der überfälligen Krankenhausreform geklärt sind und die Krankenhäuser
in Deutschland weitestgehend Klarheit über wichtige Finanzierungskomponenten des
Klinikbetriebes bekommen.
Der Antrag war aus verschiedenen Gründen notwendig. Wesentlich waren die erheblichen
Preissteigerungen vor allem in den Bereichen Energie, Unterhalt von Gebäuden und
medizinischen Geräten und beim (Leasing-)Personal. Die Vergütung der medizinischen
Leistung – vor allem über die Fallpauschalen, über die sich die Kliniken maßgeblich
finanzieren – wurden nicht im erforderlichen Umfang angepasst.
Überdies musste das Krankenhaus Waldfriede aufgrund seiner Leistungsentwicklung in den
letzten zwölf Jahren rund 9 Millionen Euro an Patienteneinnahmen im Rahmen der
Mehrleistungsabschläge wieder zurückzahlen, was zu einer zusätzlichen erheblichen
Belastung führte.
Das Schutzschirmverfahren wird, wie üblich von einem vorläufigen Sachwalter begleitet. Das
Gericht hat hier Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas Flöther eingesetzt.
Das Krankenhaus Waldfriede hat sich aufgrund seiner medizinischen Spezialisierung und
Vielfalt zu einem umfangreichen Gesundheitsnetzwerk entwickelt. Hierzu gehören
verschiedene Pflege-, Betreuungs-, und Gesundheitseinrichtungen. Diese Gesellschaften
sind eigenständig organisiert und nicht von dem Schutzschirmantrag des Krankenhauses
betroffen.
Über ein Schutzschirmverfahren
Ein Schutzschirmverfahren ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Es
ermöglicht der Unternehmensleitung die eigenverantwortliche Sanierung des Unternehmens
zur Vermeidung einer andernfalls drohenden Liquiditätskrise. Für die Eröffnung eines
Schutzschirmverfahrens ist dessen Beantragung beim zuständigen Gericht und unter
anderem die Vorlage eines testierten Sanierungskonzepts sowie Finanzierungsnachweises
erforderlich.
Im Verfahren setzt das Unternehmen notwendige Sanierungsmaßnahmen in Anwendung
sanierungserleichternder Spezialnormen um. Abschließend unterbreitet es seinen
Gläubigern zur Regulierung bestehender Verbindlichkeiten einen Insolvenzplan. Die
Erfüllung des Plans wird durch den gerichtlich eingesetzten Sachwalter überwacht und das
Verfahren hiernach beendet.
Über den Verein Krankenhaus Waldfriede e. V.
Der Krankenhaus Waldfriede e.V. betreibt das „Krankenhaus Waldfriede“ mit Sitz im Berliner
Stadtbezirk Steglitz-Zehlendorf. In dem 1920 gegründeten Krankenhaus werden jährlich ca.
15.000 Patienten stationär und 120.000 Patienten ambulant behandelt. Es ist
Ausbildungszentrum für Robotik in der Pankreaschirurgie, europäisches Ausbildungszentrum
für Operationstechniken in der Koloproktologie und als onkologisches Zentrum der
Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) sowie im Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001
zertifiziert. Das Krankenhaus Waldfriede erhält seit Jahren internationale und nationale
Auszeichnungen für medizinische Leistungen. Das Gesundheitsnetzwerk Waldfriede ist einer
der größten Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb im Bezirk Berlin-Zehlendorf. Mehr
Informationen: www.krankenhaus-waldfriede.de
Über die Generalbevollmächtigten und die Sozietät Wellensiek
Die vom Vorstand des Vereins Waldfriede e.V. berufenen Generalhandlungsbevollmächtigten
Rechtsanwälte Christopher Seagon und Stefan Hofherr sind Partner der
bundesweit tätigen Sozietät Wellensiek, eine auf Unternehmenssanierungen spezialisierte
Partnergesellschaft. Die Experten der Kanzlei besitzen langjährige Erfahrung in der
Bewältigung von Krisen national und international tätiger Unternehmen. Die Kernkompetenz
liegt in der Insolvenzverwaltung und der Krisenberatung. Weitere Schwerpunkte sind die
Beratung der Organe von Gesellschaften und Treuhandlösungen für mittelständische und
große Unternehmen. Mehr Informationen: www.wellensiek.com
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