Stellungnahme einrichtungsbezogene Impfpflicht
Das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (DWBO) begrüßt die einrichtungsbezogene Impflicht als ersten Schritt hin zur allgemeinen Impfpflicht und plädiert für ein einheitliches Vorgehen bei der Durchsetzung.
„Die einrichtungsbezogene Impflicht ist ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg aus der Pandemie. Wir wissen um die psychischen und physischen Folgen der Krankheit für Kinder, Jugendliche und Eltern, aber auch insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Ihnen muss der Schutz der gesamten Gesellschaft dienen“, so Dr. Ursula Schoen, Direktorin des diakonischen Landesverbandes.
Die Situation in den diakonischen Einrichtungen
Die Impfquote in den diakonischen Pflegeeinrichtungen und Diensten ist insgesamt gut. Neun von zehn Mitarbeitenden sind bereits geimpft. In Berlin haben wir sogar eine sehr hohe Impfquote in der Pflege, im Durchschnitt zwischen 93 und 95 Prozent. In Brandenburg ist die Impfquote auch gut, allerdings regional unterschiedlich. So liegt der Durchschnittswert bei den geimpften Mitarbeitenden in den stationären Pflegeeinrichtungen der Diakonie in Brandenburg bei 84 Prozent. Allerdings schwankt die Quote regional und es gibt vereinzelt Einrichtungen, in denen die Impfquote unbefriedigend ist.
„Trotz unserer guten Impfquote ist die Situation in der Pflege sehr angespannt“, mahnt Vorständin Andrea Asch. „Die Lage in den Einrichtungen wird nicht erst mit der Durchsetzung von Arbeitsverboten für ungeimpftes Personal ernst, sie ist es jetzt schon! Durch Beschäftigungsverbote für Ungeimpfte wären nach unserer Einschätzung jedoch nur einzelne Einrichtungen und Dienste akut bedroht, Angebote einschränken zu müssen. Ursächlich für die derzeitige schwierige Situation sind der aktuell hohe Krankheitsstand und die Quarantäne-Regeln. Hinzu kommen der demografische Wandel in Kombination mit dem enormen Fachkräftemangel“, so Asch.
Das DWBO ist insgesamt sehr besorgt um die Pflege. „Wir brauchen in naher Zukunft deutlich mehr Personal, um pflegebedürftige Menschen gut versorgen zu können. Ein eventuell drohendes Beschäftigungsverbot wäre nur ein weiterer Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringen könnte. Besonders die kleinen Einrichtungen können Ausfälle schlecht kompensieren: Jede Hand, die fehlt, ist eine zu viel. Hilfreich wäre in der aktuellen Situation, übergangsweise auch nicht examinierte Pflegekräfte einzusetzen“, sagt Asch.
Das DWBO erhebt Forderungen gegenüber der Politik:
Wir sehen Fehler im Bundesgesetz, das ganz offensichtlich mit heißer Nadel und ohne ausreichende Rückkopplung mit der Praxis geschrieben wurde. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist die Zuständigkeit der Gesundheitsämter für Beschäftigungsverbote.
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Wir sehen die Umsetzung eines einrichtungsbezogenen Beschäftigungsverbotes durch die Gesundheitsämter aufgrund der erheblichen personellen Engpässe bedroht. Das heißt, auch wenn das Gesundheitsamt aktiv werden möchte, fehlt ihm das Personal, um das Beschäftigungsverbot durchzusetzen. Es droht die Gefahr, dass die Impfpflicht ein zahnloser Tiger und damit ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung der Pandemie diskreditiert wird.
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Wir befürchten als Diakonie zudem, dass es einen Flickenteppich an unterschiedlicher Umsetzung des Beschäftigungsverbotes je nach regionalem/bezirklichem Gesundheitsamt geben könnte. Eine solche unterschiedliche Praxis würde einer Abwanderung von Personal zwischen einzelnen Bezirken oder Städten und Landkreisen Tür und Tor öffnen. Wesentlich ist deshalb eine einheitliche Umsetzung des Beschäftigungsverbotes nach landesweit geltenden Kriterien, optimalerweise in den Händen einer Landesbehörde. Wir setzen uns dafür ein, dass hierfür Lösungen in Berlin und Brandenburg gefunden werden.
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Diakonische Einrichtungen und das DWBO als Spitzenverband haben in den letzten Wochen intensiv daran gearbeitet, die berufsbezogene Impfpflicht in eine gute Praxis umzusetzen. Es ist an einigen Stellen noch gelungen, unentschlossene Mitarbeitende für die Impfung zu motivieren. Wir sehen jetzt unsere Anstrengungen jedoch durch die Ankündigung aus Bayern – durch die das Gesetz insgesamt in Frage gestellt wird – konterkariert.
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Sebastian Peters
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