© Diakonie/Francesco Ciccolella
Patient:innen ohne Versicherungsschutz:

Notfallversorgung ist ein Menschenrecht und darf keine Kostenfalle für Krankenhäuser sein

Tag der Patient:innen am 26. Januar 2026

In evangelischen Krankenhäusern in Berlin und Brandenburg erhalten alle Menschen im Notfall medizinische Hilfe, unabhängig von Aufenthaltsstatus, sozialer Lage und vorhandenem Versicherungsschutz. Die Behandlung wird in Fällen fehlenden Versicherungsschutzes oft nicht refinanziert. Allein die Berliner Krankenhäuser bleiben jährlich auf Kosten von 10 Millionen Euro sitzen. Die Folge struktureller Unterfinanzierung: Nicht versicherte  Menschen erhalten keine ausreichende Nachversorgung, die Heilungschancen verschlechtern sich. Zum Tag der Patient:innen fordert die Diakonie von Landespolitik und Kommunen, die medizinische Versorgung für alle Menschen zu sichern und bürokratische Blockaden abzubauen.

Berlin-Spandau, Notaufnahme, 01.00 Uhr: Ein wohnungsloser Mann wird mit starken Schmerzen eingeliefert. Er ist nicht krankenversichert, Angaben zu Einkommen oder Aufenthaltsstatus kann er nicht machen. Das Krankenhaus behandelt ihn, der Sozialdienst stellt einen Antrag auf Kostenerstattung. Das Sozialamt verlangt den Nachweis der Mittellosigkeit, den die Klinik weder rechtlich noch praktisch erbringen kann. Anträge werden abgelehnt oder nicht weiterverfolgt. Die Kosten bleiben beim Krankenhaus. Der Mann wird nach der Behandlung in die Obdachlosigkeit entlassen.

Diakonie-Direktorin Dr. Ursula Schoen: „Die medizinische Versorgung Nichtversicherter ist eine Frage sozialstaatlicher Verlässlichkeit. Unsere diakonischen Krankenhäuser in Berlin und Brandenburg sind sichere Häfen in der Not: Sie stehen Tag und Nacht bereit, lassen niemanden zurück und erfüllen ihren gesellschaftlichen Auftrag. Die Kosten, die hierdurch entstehen, müssen – wie gesetzlich vorgesehen – von der zuständigen Sozialbehörde getragen werden und dürfen nicht durch hohe Hürden bei den Krankenhäusern verbleiben. Wer den Sozialstaat ernst nimmt, muss allen Menschen eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung gewährleisten. Das sollte gerade für vulnerable Personengruppen wie wohnungslose nichtversicherte Menschen selbstverständlich sein.“

Seit der Corona-Pandemie stehen die regionalen Kliniken vor erheblich gestiegenen Herausforderungen. In Berlin insbesondere durch zunehmende Wohnungslosigkeit, in Brandenburg durch strukturelle Versorgungsengpässe. Für Krankenhäuser bedeutet das neben finanzieller Belastung einen hohen zusätzlichen Personalaufwand. Pro Krankenhaus werden in Berlin jährlich durchschnittlich 200.000 Euro an Erstattungsansprüchen abgelehnt – hochgerechnet rund zehn Millionen Euro pro Jahr.

Anna Chanbekowa, Referentin für Rechts- und Vertragsangelegenheiten der Diakonie: „Das Sozialgesetzbuch sieht gemäß § 25 SGB XII für die Versorgung nicht krankenversicherter oder mittelloser Patient:innen einen grundsätzlichen Erstattungsanspruch vor. In der Praxis scheitert dieser häufig an der Umsetzung. Sozialämter verlangen Nachweise, die Krankenhäuser unmöglich erbringen können. Sie verfügen weder über Ermittlungsbefugnisse noch über Möglichkeiten, Angaben zu überprüfen. Der Anspruch auf Erstattung wird damit faktisch oft wirkungslos.“

Die finanzielle Belastung entsteht insbesondere bei stationären Behandlungen. Viele Patient:innen haben zusätzliche Pflegebedarfe. Nach Abschluss der Behandlung fehlen geeignete Anschlussangebote: Pflegeplätze, Hospize und Krankenwohnungen stehen nur begrenzt zur Verfügung. Problematisch ist auch die Trennung zwischen stationären Aufnahmen und Notaufnahme-Fällen. Mitarbeitende stoßen hier schnell an ihre Grenzen, besonders nachts oder bei fehlenden Unterbringungslösungen.

Ina Zimmermann, Leiterin des Arbeitsbereichs Existenzsicherung und Integration der Diakonie: „Für wohnungslose Menschen, EU-Bürger:innen ohne geklärten Leistungsanspruch und Menschen ohne Papiere birgt die Situation erhebliche Risiken. Wer kein Zuhause hat, kann sich nach Operationen oder größeren Behandlungen nicht erholen. Die ambulante Nachversorgung ist nicht gewährleistet, und Notunterkünfte können diese auch nicht leisten.“

 „Ein System, das Hilfe erst im Notfall ermöglicht, ist wie ein Leck im Boot: Es hält nur, solange das Wasser noch nicht überhandnimmt“, sagt Diakonie-Direktorin Dr. Ursula Schoen. „Es geht um die Sicherung eines Grundprinzips: medizinische Hilfe für alle Menschen in Not. Unsere Notaufnahmen sind für viele der einzige Zugang zur Versorgung im Krankheitsfall. Dafür brauchen die Häuser in Berlin und Brandenburg verlässliche Rahmenbedingungen. Damit die Brücke unter der Last der Verantwortung nicht einstürzt.“

Nach Ansicht der Diakonie sind diese konkreten Maßnahmen für die Sicherung der Versorgung vulnerabler Patient:innen dringend auf Landes- und kommunaler Ebene umzusetzen:

 

Hintergrund evangelische Krankenhäuser in der Region
An 22 Standorten in Berlin und Brandenburg leisten diakonische Krankenhäuser Hilfe von der Kinder- bis zur Altersmedizin für ca. 500.000 Patientinnen und Patienten im Jahr. Dafür stehen ca 1.600 Ärztinnen und Ärzte, 3.000 Pflegekräfte und 1.000 Mitarbeiter im weiteren medizinischen Personal bereit.

Hintergrund Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ist ein Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Als Dach- und Spitzenverband vertritt das Werk ca. 380 Träger mit 1.900 Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsdiensten in Berlin, Brandenburg und Ostsachsen. Gemeinsam mit ca. 52.000 Mitarbeitenden engagiert sich das Diakonische Werk für Teilhabe und Vielfalt und setzt sich im Sinne der Nächstenliebe auf landes- und kommunalpolitischer Ebene für benachteiligte und ausgegrenzte Menschen ein.

 

Pressekontakt

Sebastian Peters

Leiter Politik und Kommunikation Pressesprecher

030 82097110 0173 6033322

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