Kita-Notbetreuung schafft neue Konflikte und Verunsicherungen
Kommentar zur den aktuell beschlossenen Maßnahmen des Berliner Senats zur Eindämmung der Covid-Infektionen in den Kindertageseinrichtungen
Der Berliner Senat stellt auf der Grundlage der Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz von Dienstag, den 19. Januar 2021, die Notbetreuung in den Berliner Kitas um. Nunmehr haben Kinder Anspruch auf einen Notbetreuungsplatz, wenn ihre Eltern einen außerordentlichen Betreuungsbedarf haben, in einem systemrelevanten Beruf arbeiten, alleinerziehend sind oder im Einzelfall in einer familiär schwierigen Situation leben. Maximal 50 Prozent der Kindergarteninder sollen gleichzeitig ihre Einrichtung besuchen dürfen.
„Dieses Modell der Notbetreuung wird unsere Kitas noch mehr vor die Schwierigkeit stellen, einen guten Weg der Betreuung der Kinder und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu finden. Nach dieser Verordnung muss die Kitaleitung täglich neu entscheiden, wer die begehrten Notbetreuungsplätze bekommen soll. Das ist eine Verschiebung der Verantwortung und bringt keinen verbesserten Infektionsschutz“, sagt Astrid Engeln, Bereichsleiterin für Kindertageseinrichtungen im Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg.
Das Diakonische Werk fordert ein Modell, dass allen Kindern gleichberechtigt die Möglichkeit gibt, in die Kita zu gehen und trotzdem deutlich die Kontakte reduziert. „Wir befürworten ein Wechselmodell, halbtags oder wochenweise, in stabilen Kleinguppen. Das ist gut für die Kinder, weil sie soziale Kontakte pflegen können, und schafft Planbarkeit für Eltern und Einrichtungen“, so Engeln.
Barbara Eschen, Direktorin des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg appelliert an die Eltern: „Das aktuell beschlossene Konzept der Notbetreuung senkt das Infektionsgeschehen nur, wenn alle Eltern mitmachen und das Gemeinwohl über den Eigennutz stellen. Wir bitten deshalb alle Eltern, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen“.