Faire Finanzierung der Sozialen Infrastruktur
LIGA der Freien Wohlfahrtspflege fordert Fördertopf aus Brandenburger Sondervermögen
05.11.2025
Potsdam, der 05.11.2025 — Die LIGA Brandenburg befürchtet, dass ein großer Teil sozialer Träger bei der Umsetzung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ der Bundesregierung nicht berücksichtigt werden – obwohl das Gesetz zentrale Bereiche der sozialen Infrastruktur betrifft, die sie maßgeblich tragen.
Die Brandenburger Wohlfahrtsverbände begrüßen die Umsetzung des Länder-und-KommunalInfrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) als wichtigen Schritt zur Stärkung der sozialen Infrastruktur. „Das LuKIFG ist ein klares Signal für die Wertschätzung des gemeinnützigen Sektors. Pflege-, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sind ausdrücklich benannt – nun kommt es darauf an, dass die Mittel auch bei den freien Trägern ankommen“, sagt Andreas Kaczynski vom Paritätischen Landesverband Brandenburg. Doch genau da liegt das Problem: Derzeit geht es in der Umsetzung darum, wie viel Geld die Kommunen unter anderem zur Sanierung der sozialen Infrastruktur erhalten sollen. Diskutiert werden zwischen 60 und 80 Prozent. „Allerdings sind etwa zwei Drittel aller stationären Pflegeeinrichtungen im Land Brandenburg nicht in kommunaler Hand, sondern werden von frei-gemeinnützigen Trägern betrieben. Auch Wohnangebote für Menschen mit Behinderung sind zum überwiegenden Teil in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege“, sagt Diana Golze von der Gemeinsamen Landesarbeitsgemeinschaft der AWO Brandenburg.
Brandenburger Sondervermögen gerecht verteilen
„Wenn von den etwa 3 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Brandenburg nicht ausdrücklich auch Mittel für gemeinnützige Träger zur Verfügung gestellt werden, bleibt ein großer Teil der sozialen Infrastruktur unberücksichtigt. Die an vielen Stellen notwendige energetische Sanierung wird kaum vorankommen, denn das Geld für die Kommunen wird voraussichtlich vollständig in die eigenen Liegenschaften fließen“, erklärt Andrea Asch, Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Daher fordert die Liga Brandenburg neben den dringend benötigten Mitteln für die Kommunen einen expliziten Fördertopf von zehn Prozent des brandenburgischen Anteils am Sondervermögen. „Nur mit einer gerechten Verteilung des Sondervermögens auf alle sozialen Bereiche können wir gemeinsam mit den Kommunen die soziale Infrastruktur im Land Brandenburg zukunftsfest machen“, betont Bernd Mones vom Caritasverband Görlitz. Hintergrund Mit ihren über 600 Unternehmen und Einrichtungen in den Bereichen der Kindertagesbetreuung, Behinderten, Jugendhilfe, Altenhilfe und Pflege sowie rund 70.000 Mitarbeitenden sind die Brandenburger Wohlfahrtsverbände ein wichtiger Arbeitgeber und ein bedeutender wirtschaftlicher Faktor im Land. Die Freie Wohlfahrtspflege hat durch Arbeitsplätze, Wertschöpfung, Steuern und Konsum direkte ökonomische Wirkung und durch Bildung sowie soziale Integration nachhaltigen gesellschaftlichen Nutzen.
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