Die Krankenhäuser brauchen die durch die Politik zugesagte Unterstützung auch in 2021
Der Tagesspiegel stellt in seinem Artikel „Klagen auf hohem Niveau“ die Krankenhäuser als Klagende ohne Grund dar und verkennt hierbei den außerordentlich hohen Beitrag, den die Krankenhäuser und ihre Mitarbeitenden zur Bewältigung der Pandemie leisten.
Der Tagesspiegel stellt in seinem Artikel „Klagen auf hohem Niveau“ vom 26.01.2021 die Krankenhäuser als Klagende ohne Grund dar und verkennt hierbei den außerordentlich hohen Beitrag, den die Krankenhäuser und ihre Mitarbeitenden zur Bewältigung der Pandemie leisten. Gerade die Mitarbeitenden in der Pflege und im ärztlichen Dienst leisten seit nunmehr fast einem Jahr und nochmals verstärkt seit Ende 2020 unter hohem persönlichen Einsatz und einem stets erhöhten Risiko sich selbst zu infizieren Außergewöhnliches. Dass die Kliniklobby mit einem Zusammenbruch des Systems drohe, geht völlig an der Realität vorbei und unterstellt, dass die Krankenhäuser auf dem Rücken der Bevölkerung versuchten einen finanziellen Vorteil zu erlangen. Das wird entschieden zurückgewiesen. Die Warnungen aus dem Krankenhausbereich sind einzig der Hinweis auf die immer näher kommenden Kapazitätsgrenzen insbesondere auf den Intensivstationen als auch die extrem hohe Belastung des Personals.
Die Darstellung der finanziellen Situation der Krankenhäuser erfolgt in dem Artikel einseitig und in Teilen verkürzt und auch fehlerhaft. Die Finanzierung der Krankenhäuser in 2020 wurde durch den Bundesgesundheitsminister, der zu Beginn der Pandemie den Krankenhäusern mit seinem Ausspruch „whatever it takes“ die volle Unterstützung in der Bewältigung der Pandemie zugesagt hat , gestaltet. Seitens der Krankenhausträger wurden andere Vorschläge eingebracht.
Mit Blick auf das Jahr 2020 dürfte die Bewältigung der Krise in den meisten Krankenhäusern aus finanzieller Sicht trotz des Wegfalls planbarer Leistungen für die Freihaltung von Kapazitäten für die Covid 19 Versorgung tatsächlich vergleichsweise gut gelungen sein. Die Ausgaben der Krankenhäuser sind u.a. Folge der coronabedingten Mehrkosten z. B. für persönliche Schutzausrüstungen, sowie die deutlich höheren Personal- und Sachkosten in der Versorgung von Covid 19 Patienten. Das gilt auch für 2021. Eine Ausgabenentwicklung im Hinblick auf gestiegene Fallkosten in der genannten Höhe ist aufgrund mehrmonatigen Aussetzen von planbaren Operationen, Eingriffen und Aufnahmen sowie einer gesunkenen durchschnittlichen Fallschwere der ansonsten weniger versorgten Patienten nicht nachvollziehbar. Auch eine Hochrechnung auf das gesamte Jahr 2020 ist aufgrund der am 30.09.2020 ausgelaufenen Freihaltepauschalen und nur für einen Teil der Krankenhäuser mit dem 18.11.2020 wieder aufgenommenen Ausgleichszahlungen nicht zielführend.
In allen Bundesländern gibt es Regelungen zur Freihaltung von Bettenkapazitäten für die Covid 19 Versorgung, die für alle Krankenhäuser verpflichtend sind. Die bundeseinheitlichen Freihaltepauschalen waren von Anfang Oktober bis Mitte November 2020 vollständig ausgesetzt, sind aktuell bis Ende Februar 2021 befristet, auf 90 % abgesenkt und nicht für alle Krankenhäuser zugänglich. Diese Kombination aus verpflichtender Freihaltung für alle Krankenhäuser und dem teilweise nicht gegebenen Zugang zu Freihaltepauschalen bringt Fachkrankenhäuser und kleinere Grundversorger in massive finanzielle Schieflage. Covid 19 wird sich mindestens weit in das Jahr 2021 ziehen. Die Leistungserbringung wird damit für einen großen Teil des Jahres 2021, wenn nicht gar das gesamte Jahr bei unveränderten bis steigenden Kosten beeinträchtigt sein.
Die Darstellung zu den Pflegepersonalkosten (Pflegebudgets) ist einseitig, teilweise fehlerhaft und beschreibt darüber hinaus ein Problemfeld, welches völlig unabhängig von der Pandemie durch bereits Ende 2018 gesetzlich verankerte Vorgaben geschaffen wurde. Ausgangspunkt für die Uneinigkeit in der Zuordnung von Personal zum Pflegebudget ist hierbei eine sehr offen gehaltene Gesetzgebung und zwei zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem GKV-Spitzenverband geschlossenen Vereinbarungen auf Bundesebene. Hierin sind z. B. (anteilige) Kosten für Stationssekretariate explizit als zum Pflegebudget zugehörig benannt. Den Krankenhäusern nun vorzuhalten, sie würden genau diese Kosten fälschlicherweise und aus Profitgier im Pflegebudget berücksichtigen ist unseriös.
Alle Krankenhäuser brauchen auch in 2021 einen verlässlichen Rettungsschirm. Die derzeitige, auf wenige Wochen bis Ende Februar und auf die Notfallversorgung beschränkte Regelung ist nicht akzeptabel.
Weitere Informationen:
Verband Evangelischer Krankenhäuser
und stationärer Pflegeeinrichtungen
in Berlin-Brandenburg
Paulsenstraße 55 - 56
12163 Berlin
Tel. 030 82097-302
Fax 030 82097-272
E-Mail krankenhausverband@dwbo.de
Web www.vekp.de
Der Verband vertritt alle 22 diakonischen Krankenhäuser Berlin und Brandenburg sowie einen Teil der stationären Pflegeeinrichtungen in Berlin. In den Krankenhäusern werden 180.000 Fälle stationär versorgt. Allein in den Pflegeberufen werden über 850 Menschen ausgebildet.