Diakonie Berlin Stadtmitte begibt sich unter den Schutzschirm

13.05.2025

Berlin, 13. Mai 2025 – Für die deutschen Sozialträger wird die Lage immer ernster. Während die Ausgaben für Personal und Energie kontinuierlich steigen, bleiben die Einnahmen im Wesentlichen gleich – oder sie sinken sogar. Das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte e. V. zieht daraus nun die Konsequenzen: Mithilfe eines sogenannten Schutzschirmverfahrens wird der Verein die nötigen Maßnahmen einleiten, um die wichtige Arbeit seiner Einrichtungen langfristig zu sichern. Dazu wird das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte seine Finanzen neu ordnen und seine Strukturen den veränderten Rahmenbedingungen anpassen. Während des Schutzschirmverfahrens bleiben alle Einrichtungen geöffnet, die Beratungsangebote werden ausnahmslos aufrechterhalten. Alle der rund 320 Mitarbeitende bleiben weiter in ihren Einrichtungen beschäftigt.

Das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte e. V. unterhält im Stadtgebiet drei Kindertagesstätten sowie drei weitere Einrichtungen für Kinder und Familien, außerdem zwei Erziehungshilfe-Einrichtungen. Hinzu kommen fünf Unterstützungseinrichtungen für die Altenpflege; fünf Migrationsberatungsangebote sowie ein Flüchtlingswohnheim; sechs Hilfs- und Beratungsstellen für Wohnungslose; fünf Unterstützungsangebote für suchtkranke Menschen inklusive einer Wohneinrichtung und drei Einrichtungen für die Schuldner- und Armutsbekämpfung.

„Das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte gehört zu den bedeutenden Sozialträgern im Großraum Berlin“, sagt Benedikt Bauer, Geschäftsführer des Diakonischen Werks Berlin Stadtmitte, „Mit dem nun eingeleiteten Verfahren verfolgen wir das Ziel, alle diese Einrichtungen sowie die damit verbundenen Angebote und Arbeitsplätze zu erhalten. Damit dies gelingt, müssen wir jedoch unsere Strukturen neu ordnen. Insbesondere benötigen wir eine langfristig tragfähige Finanzierung, um unsere Arbeit auch langfristig fortsetzen zu können. Das sind wir den Menschen schuldig, die sich auf uns als Diakonisches Werk verlassen.“ Das Schutzschirmverfahren bietet dem Diakonischen Werk Berlin Stadtmitte den geeigneten rechtlichen Rahmen, um die dazu notwendigen Maßnahmen bei laufendem Geschäftsbetrieb schnell und wirksam umzusetzen. Das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte e. V. plant, seine Neustrukturierung bis spätestens zum Jahresende abzuschließen.

„Für die von uns betreuten Menschen ändert sich durch das Schutzschirmverfahren nichts“, ergänzte Bauer. „Alle Einrichtungen und Beratungsstellen bleiben während des Verfahrens ganz normal geöffnet, auch beim Angebot gibt es keine Abstriche.“ Bauer hat bereits die rund 320 Mitarbeiter des Diakonischen Werks Berlin Stadtmitte über die Einleitung des Verfahrens unterrichtet. Die Löhne und Gehälter aller Beschäftigten sind im Schutzschirmverfahren für drei Monate über die Bundesagentur für Arbeit gesichert. Dies verschafft dem Verein finanzielle Entlastung während der anstehenden Neuordnung. Im Anschluss sollen die Löhne der Mitarbeiter wieder vom Verein bezahlt werden.

Die Neustrukturierung des Vereins wurde nötig infolge der steigenden Ausgaben durch die Inflation und bei den Personalkosten sowie Zusatzbelastungen wie beispielsweise die Inflationsausgleichsprämie. Hinzu kommen Verzögerungen bei der Fördermittelvergabe.

Das Schutzschirmverfahren bietet dem Diakonischen Werk Berlin Stadtmitte e. V. eine ganze Reihe bewährter und wirksamer Instrumente zur Stabilisierung und Neuausrichtung, die ansonsten nicht zur Verfügung stünden. Die Führung des Vereins bleibt dabei in den Händen der Geschäftsführung gemeinschaftlich mit dem Vorstand (sogenannte Eigenverwaltung). Dies ist nur möglich, weil der Verein frühzeitig selbst tätig wurde und genügend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht. Der Verein ist nicht zahlungsunfähig. Während der Sanierungsphase wird der Verein von der erfahrenen Sanierungskanzlei Mulansky + Kollegen unterstützt. Geschäftsführung und Vorstand haben bereits die zuständigen Behörden sowie die Landesregierung unterrichtet und befinden sich in konstruktiven Gesprächen.

Im Schutzschirmverfahren wird ein vorläufiger Sachwalter eingesetzt, der – ähnlich wie ein Aufsichtsrat – das Verfahren im Interesse der Gläubiger überwacht. Als vorläufiger Sachwalter wurde mit Sebastian Laboga von der bundesweit tätigen PLUTA Rechtsanwalts GmbH einer der renommiertesten Berliner Sanierungsexperten bestellt. Die Geschäftsführung wird nun in enger Abstimmung mit den Gläubigern und unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters einen Sanierungsplan ausarbeiten, der alle Maßnahmen zur Neuordnung des Vereins zusammenfasst. Der Plan soll im Sommer 2025 vorgelegt werden.

Hintergrund: Über das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte e. V.
Das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte e.V.  ist als regionales Diakonisches Werk Kreuzberg im Jahr 1996 gegründet worden. Im Rahmen der Fusion der Kirchenkreise Kreuzberg, Friedrichshain und Stadt, Stadt II und Tiergarten-Friedrichswerder zum Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, entstand dementsprechend auch das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte e.V.. Die Arbeit des Vereins prägt den Sozialraum in den Berliner Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte seit nahezu 30 Jahren.

Der Verein ist in folgenden sechs Fachbereichen mit insgesamt 36 Projekten im Auftrag der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte, für das Land Berlin, für den Bund und für die Europäische Union tätig:
1. Fachbereich: Kinder, Jugend & Familien
2. Fachbereich: Pflege
3. Fachbereich: Armut & Überschuldung
4. Fachbereich: Integration & Migration
5. Fachbereich: Wohnungslosenhilfe
6. Fachbereich: Suchthilfe & Beschäftigungsförderung
www.diakonie-stadtmitte.de

Pressekontakt:
Bei Nachfragen zum Diakonischen Werk Berlin Stadtmitte:
Christiane Bertelsmann, Mail: presse@dwbsm.de

Bei Nachfragen zum Schutzschirmverfahren:
Christoph Möller, möller pr GmbH; Tel.: +49 (0) 221 80 10 87-87; Mobil: +49 (0)179 100 90 80; Mail: cm@moeller-pr.de 

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