Der Koalitionsvertrag Berlin 2021-2026 ist aus Sicht der Diakonischen Krankenhäuser eine herbe Enttäuschung
„Die Koalition setzt auf eine gute Zusammenarbeit mit allen Krankenhausträgern ….“. So formuliert es der Koalitionsvertrag 2021-2026. Wir begrüßen das ausdrücklich. Allerdings bleiben die konkreten Maßnahmen deutlich hinter dieser Zielsetzung zurück. Sie fokussieren sich erneut einseitig auf die öffentlichen Krankenhäuser und deren Fortentwicklung. Damit wird die Politik der bisherigen Koalition nahtlos fortgesetzt.
Der Verband evangelischer Krankenhäuser (VEKP) begrüßt das Bekenntnis der Koalition zu allen Krankenhäusern sämtlicher Trägerschaft, das durch eine Anhebung des Gesamtfördervolumens seinen Ausdruck finden soll. Dieses Versprechen ist nur dann werthaltig, wenn es sich um eine substanzielle Anhebung des Fördervolumens handelt. Dabei geht der VEKP von einem Gesamtfördervolumen von mindestens 235 Mio € p.a. aus. Der VEKP begrüßt die Idee eines zusätzlichen Förderprogramms für den Klimaschutz. Dieses Sonderprogramm darf nicht zu einer Reduzierung des Fördervolumens nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz führen. Die Zweckbestimmung der verpflichtenden Landesförderung ist rechtlich abschließend geregelt.
Ergänzend zu den Investitionsmitteln sieht der Koalitionsvertrag eine gesonderte Investitionsfinanzierung, deren Volumen unbestimmt ist, für die Förderung von Charité und Vivantes vor. Dies ist nicht nur rechtlich, sondern auch politisch fragwürdig und wird abgelehnt. Das Krankenhausfinanzierungsrecht geht vom Vorrang der freigemeinnützigen Träger vor den öffentlichen Trägern aus. Die Koalition praktiziert hier genau das Gegenteil.
Öffentliche Krankenhäuser werden als „Vorreiter bei der Schaffung guter Arbeitsbedingungen“ beschrieben, ohne sich mit den Arbeitsbedingungen z. B in diakonischen Krankenhäusern auseinander zu setzen. Diese Wertung ist nicht nachvollziehbar und spiegelt die tatsächlichen Gegebenheiten nicht wider. Endgültig problematisch und für den VEKP nicht akzeptabel werden die Überlegungen der Koalitionäre, wenn sie ankündigen den EntlastungsTV von Charité und Vivantes in den Krankenhausplan zu übernehmen und im Rahmen der Aufnahme in den Krankenhausplan zu berücksichtigen. Dies ist ein eklatanter Eingriff in die Möglichkeiten der Arbeitsrechtssetzung im Wege des kirchlichen Arbeitsrechts. Aus Sicht des VEKP wäre eine solche Maßnahme rechtlich unzulässig.
Die Überlegungen zur verstärkten Zusammenarbeit zur Sicherstellung und Weiterentwicklung in der Gesundheitsversorgung im Rahmen des Gremiums nach § 90 a SGB V ist nur dann umsetzbar, wenn der rechtliche Rahmen auf Bundesebene entsprechend gesetzt wird. Nach der derzeitigen Rechtslage obliegt die Bedarfsplanung im niedergelassenen Bereich, anders als bei den Krankenhäusern, der Kassenärztlichen Vereinigung. Aus dem Koalitionsvertrag wird nicht erkennbar, ob dieses Problem erkannt wurde und welche Lösungen hierzu angedacht sind.
Der VEKP unterstützt Initiativen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Hierzu zählt auch die Umsetzung des Gesetzes zur Pflegefachassistenzausbildung. Wir fordern allerdings die Sicherstellung der Finanzierung über das Krankenhausfinanzierungsgesetz, an der es bis heute bundesrechtlich mangelt, sowie eine zügige Vorlage der curricularen Rahmenbedingen für die Ausbildung, an denen es ebenfalls bis heute mangelt. Andernfalls besteht die Gefahr, einen Ausbildungsjahrgang zu verlieren. Das können wir uns nicht leisten.
Die Bewältigung des Fachkräftemangels benötigt zwingend den Aufbau weiterer Ausbildungskapazitäten in den Pflegeberufen. Die Koalitionäre setzen hierzu auf den Campus der städtischen Kliniken, der bisher noch nicht real existiert. Bestehende Schulkapazitäten, die bereits in der Vergangenheit ihre Bereitschaft zum Aufbau weiterer Ausbildungsplätze erklärt haben, werden nicht einmal erwähnt, geschweige denn bei ihren Ausbauplänen unterstützt.
Weitere Informationen:
Verband Evangelischer Krankenhäuser
und stationärer Pflegeeinrichtungen
in Berlin-Brandenburg
Paulsenstraße 55 - 56
12163 Berlin
Tel. 030 82097-302
Fax 030 82097-272
E-Mail krankenhausverband@dwbo.de
Web www.vekp.de
Der Verband vertritt alle 22 diakonischen Krankenhäuser Berlin und Brandenburg sowie einen Teil der stationären Pflegeeinrichtungen in Berlin. In den Krankenhäusern werden 180.000 Fälle stationär versorgt. Allein in den Pflegeberufen werden über 850 Menschen ausgebildet.