Das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg kritisiert die Weigerung der Krankenkassen auf Vergütungsverhandlungen mit 26 Diakonie-Stationen in Berlin
Nur durch Einzelverhandlungen sind die ambulanten Einrichtungen in der Lage, ihre Mitarbeitenden angemessen zu bezahlen.
In Berlin verwehren die Krankenkassen 26 Diakonie-Stationen individuelle Vergütungen für Leistungen der Häuslichen Krankenpflege auszuhandeln. Durch die Teilnahme des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg (DWBO) an den Kollektivverhandlungen seien nach Meinung der Kassenverbände individuelle Einzelverhandlungen mit den einzelnen Diakonie-Stationen kategorisch ausgeschlossen. Dieses Vorgehen kritisiert Barbara Eschen, Direktorin des DWBO, scharf: „Die Krankenkassen verweigern die Finanzierung der Pflegegehälter in einer Phase hoher Unsicherheit und äußerster Belastung.“
Die jahrelange Absenkung der tariflichen Bezahlung von Mitarbeitenden der ambulanten Pflege wurde im Januar 2021 in den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie korrigiert. Dies hat deutliche Gehaltssteigerungen für Mitarbeitende in den Diakonie-Stationen zur Folge, die Einzelverhandlungen zwingend notwendig machen. Michaela Mendel-Kindermann, Geschäftsführerin des Diakonie-Pflege Verbundes Berlin, ergänzt: „Wir sind der Auffassung, unsere Diakonie-Stationen haben einen Anspruch auf Einzelverhandlung und damit eine individuelle Vergütung. Dies muss insbesondere dann möglich sein, wenn der Abschluss des Kollektivvertrags für Leistungsanbieter der Diakonie wirtschaftlich nicht tragfähig ist. Die Gehaltssteigerungen unserer Mitarbeitenden sind im Jahr 2021 deutlich höher als die Steigerung der Kollektivvergütung.“ Durch die Verweigerung der Krankenkassen wären die Diakonie-Stationen in Berlin zu einer hochgradig prekären Betriebsführung gezwungen. Zurzeit wird daher die kurzfristige Aufnahme von Schiedsverfahren geprüft.
„Wir als Diakonie haben uns über einen langen Zeitraum dafür eingesetzt, dass Pflegeberufe attraktiver werden. Corona zeigt es: die Pflege ist systemrelevant. Dazu gehört aber auch eine attraktive Vergütung. In unserem Solidarsystem muss auch die Krankenkasse ihren Anteil leisten“, ergänzt Eschen.
Hintergrund: Gute Pflege kostet Geld und auch die Krankenkassen müssen hier ihren Beitrag leisten. Der Gesetzgeber hat die Personalkostensteigerungen aufgrund von Tarifwerken wie den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie so auch rechtlich abgesichert. Aktuell geht das für die einzelnen Einrichtungen aber nur durch Einzelverhandlungen mit den Krankenkassen, da die vereinbarten allgemeinen Regelsätze für erbrachte Leistungen zu gering sind, um die höheren Personalkosten zu refinanzieren.
Das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (DWBO) ist ein Verband der Freien Wohlfahrtspflege, der die Sozialen, Bildungs- und Gesundheitsdienste der evangelischen Kirchen in Berlin und Brandenburg vertritt, sich für Teilhabe und Vielfalt engagiert und sich im Sinne der Nächstenliebe für benachteiligte und ausgegrenzte Menschen einsetzt. Der Verband vertritt rund 400 selbstständige Träger der Diakonie mit mehr als 1.300 Einrichtungen und 52.000 Beschäftigten.