Neutralitätsgebot gilt nicht für Jugendarbeit
25.06.2025
Das Neutralitätsgebot gilt nicht für Träger der Jugendarbeit. Das hat die Jugend- und Familienminister*innenkonferenz auf ihrer Tagung am 22./23.05.2025 in Hamburg deutlich gemacht.
Erfolgreiche demokratische Jugendarbeit dürfe demnach „nicht durch Forderungen nach politischer Neutralität gefährdet bzw. in Frage gestellt werden“, heißt es im Beschluss der Jugendminister*innen mit dem Titel „Jugendarbeit stärken – Für einen demokratischen Diskurs“. Es sei sogar eine Aufgabe der Jugendarbeit, gegen demokratiefeindliche und menschenfeindliche Aussagen und Handlungen entschieden einzutreten. "Damit kann Jugendarbeit nie 'neutral' sein", so der Beschluss der Jugend- und Familienminister*innenkonferenz. Das Neutralitätsgebot sei verfassungsrechtlich nicht normiert und dürfe Jugendarbeit daher nicht behindern.
Jugendarbeit muss nicht neutral sein
Soziale Träger – darunter auch Träger der Jugendarbeit – sehen sie sich zunehmend mit dem Vorwurf mangelnder "Neutralität" konfrontiert. Gemeinnützigkeit von Strukturen der Jugendarbeit oder ihre staatliche Förderwürdigkeit werden in Frage gestellt. Auf dieser Basis kommt es im politischen Raum immer wieder zu parlamentarischen Anfragen oder Diffamierungen in Sozialen Medien. Das Narrativ eines angeblichen Neutralitätsgebots wird – so der Beschluss – gezielt genutzt, um demokratische Bildung zu diskreditieren und kritische Jugendarbeit zu delegitimieren.
Mit dem Beschluss erklären die Jugendminister*innen nun ganz klar: Träger der Jugendarbeit hätten einen "weiten Spielraum" in Bezug auf politische Positionierung. Sie seien nicht dazu verpflichtet, Parteien und Gruppen zu ihren Veranstaltungen einzuladen. Daran ändere sich auch nichts, wenn sie durch öffentliche Gelder gefördert werden. Sie blieben auch dann "Grundrechtsträger" im Sinne der Meinungs-, Kunst- und Religionsfreiheit – und hätten das Recht, sich öffentlich zu positionieren.
Beschluss setzt Zeichen und gibt Orientierung
Der Beschluss setzt ein deutliches Zeichen, indem er mit einer häufig unscharfen oder politisch missbrauchten Berufung auf ein angebliches Neutralitätsgebot aufräumt. Er gibt allen Fachkräften, Ehrenamtlichen und Gremien in der Jugendarbeit damit eine klare Orientierung und stärkt das Selbstverständnis freier Träger als demokratische Bildungsakteure. Gleichzeitig weist er Versuche zurück, politische Bildung durch Verweis auf ein vermeintliches Neutralitätsgebot einzuschränken. Jugendarbeit ist kein neutraler Raum – sie ist demokratischer Gestaltungsraum.