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Diese staatlichen Hilfen gibt es bei höheren Energiekosten

Das Jobcenter (für Arbeitsuchende und ihre Angehörigen nach SGB II) beziehungsweise das Sozialamt (für sogenannte „Erwerbsunfähige“ nach SGB XII) übernimmt im Rahmen der Kosten der Unterkunft neben Miete auch die Heizkosten, sofern diese angemessen sind. Also auch höhere Abschlagszahlungen und Nachzahlungen, wenn die Energiekrise für die Kostensteigerungen verantwortlich ist. Ob ein höherer Verbrauch erforderlich war, soll im Einzelfall geprüft werden.

Auch hier müsste das Jobcenter erhöhte Heizkosten oder Nachforderungen für Heizenergie übernehmen, wenn Hilfebedürftigkeit besteht. Hier ist darauf zu achten, dass der Antrag im Monat der Fälligkeit beziehungsweise im Monat der Heizkostenerhöhung gestellt wird.

Beim Kinderzuschlag müssen bei den Heizkosten immer die tatsächlichen Vorauszahlungen zu Beginn des Bewilligungszeitraums berücksichtigt werden. Da der Kinderzuschlag für sechs Monate im Voraus gewährt wird, wäre aber im Einzelfall zu überprüfen, ob wegen erhöhter Abschlags- und Nachzahlungen ein Anspruch auf ergänzende Grundsicherungsleistungen besteht. Hier ist darauf zu achten, dass der Antrag auf ergänzende Leistungen beim Jobcenter beziehungsweise Sozialamt jeweils in dem Monat gestellt werden muss, in dem die Kosten (erstmals) anfallen.

Im Wohngeld ist ein begrenzter pauschaler Zuschuss zu den höheren Kosten vorgesehen. Der Zuschuss für einen Einpersonenhaushalt beträgt 270 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt 350 Euro plus 70 Euro für jede weitere Person im Haushalt. Wenn dieser Zuschuss nicht reicht, kann über die erhöhten Energiekosten ein Anspruch auf ergänzende Grundsicherung begründet sein. Dieser wird dann wieder vom Jobcenter beziehungsweise Sozialamt geprüft.

Mit dem ►Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen lässt sich berechnen, ob und wieviel Wohngeld es gibt. Weitere Informationen zum Anspruch auf Wohngeld gibt es in einem kurzen Video des WDR.

►Berliner Wohngeldrechner der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Für BAföG-Beziehende ist eine Einmalzahlung vorgesehen. Diese wird von Amts wegen gewährt, im Einzelfall sollte beim BAföG-Amt nachgefragt werden.

Auch für Rentner:innen soll es eine Einmalzahlung geben, soweit sie nicht schon grundsicherungsberechtigt sind.

Berliner Härtefallfonds Energieschulden

Der Härtefallfonds Energieschulden steht einkommensschwachen Haushalten zur Verfügung, die ihre Energieschulden nicht aus eigenem Einkommen bezahlen können. Über einen Online-Antrag können betroffene Berliner:innen eine Sperrung zügig aufheben bzw. verhindern.

Den Antrag erreichen Sie über das Service-Portal des Landes Berlin unter https://service.berlin.de/dienstleistung/331644

Der Härtefallfonds Energieschulden ist eine freiwillige Leistung des Landes für einkommensschwache Haushalte. Er ergänzt Sozialleistungen, wo diese nicht greifen oder zur Verschuldung führen würden. Er wird einmalig ausgezahlt und setzt darauf, dass betroffene Menschen sich an die Energieschuldenberatung oder Energiebudgetberatung wenden, um zukünftige Härten zu verhindern.

Die Anträge werden vom Landesamt für Gesundheit und Soziales in einer eigens eingerichteten Bewilligungsstelle bearbeitet. Die Antragsstellenden werden über das Ergebnis der Antragsprüfung und bei Nachfragen direkt informiert. Die Auszahlung der Leistung erfolgt an die Energieversorgungsunternehmen in der Höhe, die notwendig ist, um eine Sperre zu verhindern oder zu beenden. Pro Haushalt bzw. Zählernummer kann einmal eine Nothilfe gewährt werden.

Ein breites Netzwerk aus Wohlfahrtsverbänden, Beratungsstellen, den öffentlichen Bibliotheken, der Verbraucherzentrale Berlin, sozialen Einrichtungen und auch Energieversorgungsunternehmen wird Menschen bei der Antragsstellung beraten, informieren oder ganz konkret Hilfe beim Ausfüllen der Anträge leisten.

Es ist sinnvoll, im Zweifelsfall Anträge zu stellen und bei Ablehnung mit Widerspruch zu reagieren. Auch der Gang zum Sozialgericht steht ohne Gerichtskosten offen. Fragen Sie bei Sozialberatungsstellen vor Ort, ob es lokal Hilfe bei der Rechtsvertretung gibt oder wie Anwaltskosten bei Gericht beantragt werden können. In jedem Fall gilt: Leistungsansprüche durch Antrag überprüfen, durch Sozialberatungsstellen bei Bedarf Unterstützung geben lassen.

Finanzielle Unterstützung für diakonische Einrichtungen und Kirchengemeinden

Anfang November hat der Berliner Senat das sogenannte Netzwerk der Wärme gestartet und baut das Netzwerk der Wärme seitdem Schritt für Schritt auf. Auch das DWBO gehört mit zu den Unterzeichnerinnen der "Charta der Wärme". Als ein Bestandteil des Berliner Entlastungspakets zielt das Netzwerk der Wärme darauf ab, angesichts stark steigender Energie- und Lebenshaltungskosten den solidarischen Zusammenhalt in Berlin zu stärken und Orte der Begegnung und des nachbarschaftlichen Austausches auf- und auszubauen. Das Netzwerk der Wärme verfolgt dabei auch das Ziel, Informations- und Beratungsangebote wie etwa zum Energiesparen oder zu sozialen Hilfen und Entlastungsmaßnahmen (z.B. Härtefallfonds Energiearmut) auszubauen.

Erfahren Sie hier mehr über die Beteiligungs- und Fördermöglichkeiten im Netzwerk der Wärme. Wir rufen Sie herzlich dazu auf, sich mit Ihren Einrichtungen und Angeboten in das Netzwerk der Wärme einzubringen und damit das wichtige diakonische Engagement in Zeiten der Energiekrise sichtbar zu machen. 

Im Rahmen des Berliner Nachtragshaushalts werden Mittel für das Netzwerk der Wärme bereitgestellt, die auf Landes- und Bezirksebene verwaltet und an Projektträger verteilt werden:

  • Träger von Projekten mit bestehender Landesförderung: Hierzu gehören die Stadtteil- und Familienzentren, Allgemeine Unabhängige Sozialberatung, ISP-geförderte Projekte (Freizeiteinrichtungen für Menschen mit Behinderung, Migrationssozialdienste), Bibliotheken und die LAG Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Die Netzwerk der Wärme-Mittel werden über die jeweils zuständigen Zuwendungsstellen ausgegeben und können bei diesen beantragt werden. Einige Träger wie etwa die Stadtteil- und Familienzentren wurden von der zuständigen Senatsverwaltung bereits informiert bzw. zur Antragstellung aufgefordert.
  • Träger von Maßnahmen in den Bezirken: Das Land Berlin stellt jedem Bezirk 1 Mio. Euro für das Netzwerk der Wärme bereit. Dies erfolgt über die sogenannte Basiskorrektur, was bedeutet, dass die Bezirke die Mittel selbst verwalten und jeweils eigene Ausgabe- und Antragsverfahren entwickeln. Die Herangehensweise und der schon erreichte Arbeitstand in den Bezirken ist sehr unterschiedlich. Wir gehen aber davon aus, dass in manchen Bezirken das Antragsverfahren bzw. die Mittelausgabe zeitnah starten werden.

Im Rahmen unserer landespolitischen Arbeit setzen wir uns für Transparenz und zentral gebündelte Informationen zu den Antragsverfahren im Netzwerk der Wärme ein. Gleichzeitig möchten wir Sie dazu aufrufen, dass Sie Ihre Kontakte zu den Bezirksverwaltungen nutzen und proaktiv auf Ihren Bezirk zu gehen, um sich über den aktuellen Arbeitsstand und das Antragsverfahren zu informieren. Sollten Sie Träger eines oben genannten landesgeförderten Projekts sein und Fragen zum Antragsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson in der Zuwendungsstelle.

Unten finden Sie mehrere Dokumente, in denen Sie weiterführende Informationen zum Netzwerk der Wärme nachlesen können.
Auf folgende Informationen möchten wie Sie besonders hinweisen:

  • Die Mittel sollen vorrangig für Sachkosten (darunter auch Lebensmittel) und Personalaufstockungen genutzt werden. Eine beispielhafte und nicht-abschließende Auflistung der förderfähigen Kosten finden Sie in den Präsentationsfolien auf Seite 4.
  • Die Verausgabung der Mittel ist bis April 2023 gesichert. Eine spätere Verausgabung benötigt eine sogenannte Entsperrung für das restliche Jahr. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) wird sich für eine solche Entsperrung gegenüber dem Abgeordnetenhaus einsetzen.
  • SenIAS baut aktuell eine digitale Karte zum Netzwerk der Wärme auf: https://mokli-help.de/#/category/networkOfWarmth. Auf dieser Karte sollen alle sogenannten Wärmepunkte – also Einrichtungen und Angebote, die in der Energiekrise Begegnung, Austausch, Information oder Beratung ermöglichen – auffindbar sein. Informationen, wie Sie sich in die digitale Karte aufnehmen lassen können, finden Sie in den beigefügten Präsentationsfolien auf Seite 6. Eine Aufnahme in die digitale Karte ist unabhängig von der finanziellen Förderung im Netzwerk der Wärme möglich. Wir empfehlen Ihnen, diese Möglichkeit zu nutzen und so Ihr Engagement für die Berliner*innen in der Energiekrise noch präsenter zu machen. 
  • SenIAS hat ein zentrales E-Mail-Postfach und eine zentrale Hotline eingerichtet, um Anträge zur digitalen Karte und Rückfragen zum Netzwerk der Wärme zu bearbeiten (E-Mail: NetzwerkderWaerme@SenIAS.berlin.de, Telefon: 030 9028 1023).

Bei Rückfragen zum Netzwerk der Wärme stehen Ihnen auch unsere Kolleg*innen Frau Niemeyer (E-Mail: Niemeyer.C@dwbo.de, Telefon: 030 82097- 211) und Frau Weller (E-Mail: Weller.S@dwbo.de, Telefon: 030 82097 – 250) gern zur Verfügung.

Weitere Informationen: 

Präsentation "Netzwerk der Wärme"

FAQs Träger und Bezirke

Informationsschreiben zum Netzwerk der Wärme (Bezirke)

Im Zuge der Auszahlung der steuerpflichtigen Energiekostenpauschale sind den beiden großen Kirchen in Deutschland Kirchensteuer-Mehreinnahmen zugeflossen. Diese Einnahmen kommen nun vollständig Menschen zugute, die von den hohen Heiz- und Energiekosten besonders betroffen sind. Die Diakonie wurde von der Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz mit der zweckgebundenen Verteilung von ca. zwei Millionen Euro innerhalb von zwei Jahren beauftragt. Die Auszahlung dieser Mittel wird durch das DWBO erfolgen.

Ein Anspruch des Antragstellenden auf Gewährung der Mittel aus der Aktion Wärmewinter besteht nicht. Die Verwendung öffentlicher Mittel hat in allen Fällen Vorrang vor der Verwendung der Zuschussmittel. Das DWBO behält sich vor, Änderungen am Antragsverfahren vorzunehmen.

Es gibt drei Antragsmöglichkeiten:

1) Pauschale für zusätzliche Einzelfallhilfen

Beratungsstellen der Mitglieder im DWBO können eine Pauschale von 5.000 € beantragen, die als Einzelfallhilfen an Menschen geleistet werden können, die aufgrund gestiegener Energiekosten in eine Notlage zu geraten drohen oder bereits geraten sind.

►Antrag auf Bereitstellung einer Pauschale für zusätzliche Einzelfallhilfen
 

2) Zuschuss für Mehrkosten beim Energiebedarf

Mitglieder des DWBO und Kirchengemeinden der EKBO können für nachgewiesene, energiekrisenbedingten Mehrkosten einen Zuschuss beantragen. Es können 50% der nachgewiesenen Mehrkosten, maximal jedoch 10.000 € beantragt werden.

►Antrag auf Zuschüsse bei energiekrisenbedingtem Mehrbedarf
 

3) Projektförderung

Für die Aufstockung der bestehenden Angebote können insbesondere Träger mit niedrigschwelligen Angeboten und Kirchengemeinden Mittel zur Projektförderung bis zu einer Höhe von 10.000 € beantragen.

►Antrag auf Projektförderung

Bitte beachten Sie die ►Hinweise für alle Antragstellenden
 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an waermewinter@dwbo.de

Aktionen vor Ort

© DWBO/Nils Bornemann
© Birgit Keilbach
© Sanna Martzahn/Johanniter
© Diakoniewerk Simeon
© Berliner Stadtmission
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Was Kirchengemeinden für Betroffene der Energiekrise tun können

Nehmen Sie Kontakt zur Diakonie in Ihrem Kirchenkreis auf und fragen Sie, was gerade gebraucht wird. Fragen Sie auch andere soziale Träger, die Kommune, Vereine vor Ort. Und: Sprechen Sie direkt mit Betroffenen. Erfahren Sie so, was gerade am meisten gebraucht wird.

Vernetzen Sie sich mit der Diakonie, anderen sozialen Trägern, der Kommune, Nachbarschaftszentren oder Bürgerinitiativen. Treffen Sie sich regelmäßig, klären Sie gemeinsame Ziele und suchen Sie nach sozialräumlichen Ressourcen und Unterstützungsmöglichkeiten. Beziehen Sie möglichst immer Hilfesuchende mit ein. 

Vermeiden Sie Doppelungen bzw. Lücken. Haben Sie Mut zu Arbeitsteilung bzw. zur Konzentration nur auf bestimmte Zielgruppen. Gehen Sie aktiv auf Presse und Medien zu. Lassen Sie Hilfesuchende mit deren Geschichten zu Wort kommen.

Stellen Sie Kontaktdaten von Beratungsangeboten (z. B. Sozial- und Schuldnerberatung oderWohnungslosenhilfe), Leistungsstellen (z. B. Jobcenter, Sozialamt oder Wohngeldstelle) und Nothilfen (z. B. Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser oder Foodsharing) zusammen. Wichtig: Setzen Sie nur um, was Sie sich zutrauen. Besser weniger zuverlässig verwirklichen, als zu viel tun zu wollen und dann Absagen erteilen zu müssen.

Lassen Sie Kirchen und Gemeinderäume, wenn möglich, über die übliche Nutzungsdauer hinaus geöffnet bzw. prüfen Sie, welche Räume unkompliziert geheizt werden und viele Menschen beherbergen können. Vielleicht lassen sich z. B. Gottesdienst und Wärmeangebot kombinieren. Sorgen Sie für gastliche Atmosphäre: mit Kaffee und Getränken, Ansprechpartner*innen, gegebenenfalls Dolmetscher*innen oder Spielmöglichkeiten für Kinder. Prüfen Sie, ob Sie Räume nur für Frauen schaffen können.

Bieten Sie der Diakonie, anderen Wohlfahrtsverbänden, Sozialberatungsstellen, Kommunen, Tafeln etc. an, in Ihren Räumen Hilfesuchende niedrigschwellig zu beraten (Sozial-, Schuldner- und Energieberatung...) bzw. Versorgungsangebote zu etablieren (Essensausgabestelle, Foodsharing...).

Stellen Sie warme Kleidung und, wo möglich, Gelegenheit zum warmen Duschen zur Verfügung. Sprechen Sie z. B. Gewerbetreibende an, die konkrete Sachleistungen zur Verfügung stellen können. Lassen Sie Hilfesuchende selbst entscheiden, was sie brauchen. Achten Sie den Wunsch nach Anonymität und Vertraulichkeit. Sorgen Sie für einen Notfallplan und Erste-Hilfe-Angebote. Achten Sie auf Hygienevorgaben.

Prüfen Sie, ob Sie auch eine dezentrale Versorgung realisieren können (Lieferung, mobile Essensbank, vertrauliche Vermittlung über Pfarramt...), um Schamgrenzen zu überwinden bzw. wenig mobile Menschen zu erreichen.

Raten Sie Betroffenen, in jedem Fall professionelle soziale Beratung in Anspruch zu nehmen. Trotzdem hier ein paar wichtige Fakten.

  • Haushalte sollten immer als erstes prüfen, ob sie Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld haben (siehe Links).

  • Haushalte, die Leistungen nach SGB II oder XII beziehen, haben bei angemessenem Verbrauch grundsätzlich Anspruch auf vollständige Übernahme ihrer Heizkosten sowie möglicher Nachzahlungen.

  • Auch Haushalte, die bisher keinen Anspruch auf Sozialleistungen hatten (auch Rentner*innen), können bei hohen Heizkostennachzahlungen anspruchsberechtigt sein und vorübergehende Leistungen beim Jobcenter beantragen.

  • Wichtig: Der Antrag muss im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung beim Jobcenter gestellt werden – danach ist es zu spät.

  • Wenn Gasversorger bzw. Vermieter*in die monatlichen Abschläge für die Heizkosten deutlich erhöhen möchten: nicht zustimmen! Nur bei einer hohen Nachzahlung in einem Monat besteht eventuell die Möglichkeit der einmaligen Unterstützung durch das Jobcenter.

  • Wirken Sie Wohnungskündigungen sowie Gas- und Stromsperren entgegen. Organisieren Sie dazu mit Ihren Partnern Runde Tische gemeinsam mit Wohnungsgesellschaften, Kleinvermieter*innen, Energieversorgern, Stadtwerken, örtlichen Mietervereinigungen, Jobcenter, Verbraucherzentrale, Schuldnerberatungsstellen und Wohnungsnotfallhilfe.

Informationen zu Ansprüchen und nützliche Links gibt es beim Sozialwissenschaftlichen Institut der EKD.  Hier finden Sie eine Arbeitshilfe "Explodierende Energiepreise. Welche Möglichkeiten der Kostenübernahme stehen im Sozialrecht zur Verfügung?"

Sammeln Sie Geldspenden und verteilen Sie sie unkompliziert. Lassen Sie sich dabei von Ihren Partnern beraten. Sprechen Sie den lokalen Einzelhandel wegen Lebensmittelgutscheinen oder Ähnliches an. Auch kleine „Zuschüsse“ können eine große Wirkung entfalten, um erst einmal Atem schöpfen bzw. den nächsten Einkauf tätigen zu können.

Bei sozialen Angeboten entstehen der Kirchengemeinde oft zusätzliche Kosten für Heizung, Personal, Material, Verpflegung usw. Oben auf dieser Seite finden Sie die Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten durch Ihren diakonischen Landesverband.