Migration, Partizipation & Demokratieförderung
Migration & Flucht
Deutschland ist ein Einwanderungsland, Migration ein Merkmal unserer Gesellschaft. Die Diakonie heißt Menschen, die nach Deutschland zuwandern willkommen und bietet ihnen in Beratungseinrichtungen praktische Hilfen an. Sie setzt sich für die Wahrnehmung ihrer Rechte, eine umfassende Integration und bestmögliche Teilhabe aller Menschen mit Migrationsgeschichte ein.
Wie wir arbeiten
Als Spitzenverband nimmt das Diakonische Werk soziale Anwaltschaft im Bereich der Einwanderungs-, Flüchtlings-, und Integrationspolitik wahr. Dabei treten wir ein für ein offenes gesellschaftliches Klima der Akzeptanz von Verschiedenheit, der Konfliktfähigkeit und für den Abbau von Rassismus und Diskriminierung.
Integration und Teilhabe sind dauerhafte und gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgaben. Wir unterstützen diese durch Mitarbeit in relevanten Gremien in Berlin und Brandenburg und Kooperationen mit den anderen Wohlfahrtsverbänden, mit den zuständigen staatlichen Stellen, mit Migrant:innenorganisationen und anderen Akteuren der Migrationsarbeit. Die Unterstützung durch Einzelfallberatung der Ratsuchenden und Netzwerkarbeit vor Ort wird von unseren Mitgliedsorganisationen geleistet. Wir koordinieren die kirchlich-diakonische Arbeit mit Migrantinnen und Migranten in Berlin, Brandenburg und der schlesischen Oberlausitz. Wir laden zu regelmäßigen Fachgruppen ein und bieten Fortbildungen und Fachtagungen zu aktuellen einwanderungs- und flüchtlingsrelevanten Themen an.
Weltweit sind nach Schätzungen des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge gegenwärtig mehr als 65 Millionen Menschen auf der Flucht. Sie verlassen ihre Heimat, weil sie aus politischen, religiösen, sozialen, geschlechtsspezifischen oder ethnischen Gründen verfolgt werden. Das DWBO und seine Mitgliedseinrichtungen setzen sich für den Schutz und die Aufnahme von Flüchtlingen auch in unserer Region ein.
Die Diakonie engagiert sich für die Verbesserung ihrer rechtlichen und sozialen Situation und sensibilisiert die Aufnahmegesellschaft für ihre Belange. Die Diakonie kooperiert mit anderen Verbänden und Initiativen in Netzwerken zur Verbesserung der Situation besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge und engagiert sich unter anderem für Ressettlementprogramme und für ein dauerhaftes Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge in Deutschland.
Der Arbeitsbereich Existenzsicherung und Integration berät und begleitet die Mitgliedseinrichtungen und Träger bei der konzeptionellen Gestaltung und Weiterentwicklung ihrer Angebote.
Das Angebot in den spezialisierten Flüchtlingsberatungsstellen der Mitgliedseinrichtungen der Diakonie richtet sich unter anderem an Asylbewerberinnen und Asylbewerber und ihre Familien, Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, geduldete Personen, Flüchtlingsfrauen und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die Angebote reichen von der Asylverfahrensberatung und psychosozialen Unterstützung für Asylsuchende in der Erstaufnahme über Unterbringung und Familienzusammenführung bis hin zu Hilfestellungen im Kontakt mit Behörden und bei der Integration. Die Flüchtlingsberatungsstellen unterstützen die Ratsuchenden u.a. bei der Klärung des ausländerrechtlichen Status, der Sicherung sozialer Leistungsansprüche und der Entwicklung von Perspektiven.
Die Migrationsfachdienste unserer Mitgliedsorganisationen bieten Orientierung, Beratung und Unterstützung in migrationsspezifischen und persönlichen Belangen sowie Unterstützung und Begleitung bei der Integration. Ziel ist die schnellstmögliche gleichberechtigte Teilhabe der Einwanderinnen und Einwanderer und ihrer Familien am gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen, politischen und religiösen Leben.
Die Angebote richten sich an alle Zuwanderergruppen. Dazu gehören auch Opfer von Menschenhandel, Menschen in der Abschiebehaft und Menschen ohne legalen Aufenthalt. Die soziale Arbeit zielt dabei auf Verbesserung der rechtlichen Situation von Einwanderinnen und Einwanderern, auf soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit ebenso wie auf den Abbau von Benachteiligung und die Überwindung von Diskriminierung und Rassismus. Sie umfasst auch Beratung und Unterstützung von bereits länger hier lebenden Migrantinnen und Migranten und ihren Familien im Sinne einer nachholenden Integration.
Die Migrationsfachdienste unserer Mitgliedsorganisationen haben sowohl Zugewanderte und ihre Familien, als auch die einheimische Bevölkerung im Blick, um Ängsten entgegenzuwirken und Akzeptanz und Vielfalt zu fördern. Damit ist auch Kooperation „auf Augenhöhe“ und Respekt für andere Lebensentwürfe gemeint. Zentrale Aspekte dabei sind die Förderung von Begegnung und gegenseitiger Akzeptanz sowie die Gestaltung des Zusammenlebens und des interkulturellen und interreligiösen Dialogs.

Die aus Bundesmitteln geförderte Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer MBE ist ein spezielles Angebot für Zugewanderte und ihre Familien nach Einreise oder Erhalt eines gesicherten Aufenthaltstitels. Sie begleitet nationalitätenübergreifend den Integrationsprozess durch qualifizierte Beratung und gibt Hilfe zur Selbsthilfe.
Auch in der Ausländerbehörde in Berlin sind sie in der Clearingstelle der Wohlfahrtsverbände aktiv und vermitteln die Ratsuchenden an ihren Anliegen entsprechende Beratungsstellen. Sie bieten neben der qualifizierten Einzelfallberatung sozialpädagogische Begleitung während der Integrationskurse und Unterstützung bei der interkulturellen Öffnung der Regeldienste an.
Die Beratung ist vertraulich und unabhängig von Konfession, Nationalität und Weltanschauung. Das Beratungsangebot wird durch gemeinwesenorientierte Projekte zur Integration von Zuwanderern und Zuwanderinnen ergänzt.
27.01.2022
Positionen der LIGA Berlin zum Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021-2026 in den Handlungsfeldern Partizipation, Migration und offene Gesellschaft
Die LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Berlin begrüßt die Vorhaben zu den Themenfeldern Migration und Partizipation im Koalitionsvertrag. Viele Forderungen der LIGA finden sich im Koalitionsvertrag wieder, was wir ausdrücklich begrüßen.
Eine Beschleunigung des Einbürgerungsverfahrens sowie das gemeinsame Vorhaben von Bund und Land, die Mehrstaatlichkeit bzw. doppelte Staatsbürgerschaft einzuführen, ist ein seit Jahren überfälliger Schritt. Allerdings müssen wir anmerken, dass der Abbau bürokratischer Hürden im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens auch schon im letzten Koalitionsvertrag stand und es zu keiner Umsetzung kam.
Grundsätzlich findet sich das Kernthema „Wohnen“ auch im Bereich Migration wieder. Der Wohnberechtigungsschein soll zukünftig unabhängig vom Aufenthaltsstatus vergeben werden. Wohnen für Geflüchtete und die dazugehörigen Programme sollen weiterhin gestärkt werden. Die Bezirke werden zwar aufgefordert, die Geflüchteten in den Bezirken verstärkt mit Wohnraum zu versorgen, allerdings fehlen hierzu die konkreten Vorgehensweisen. Auch die o.g. Verbesserungen beim Zugang zum Wohnberechtigungsschein bleiben wirkungslos wenn das Angebot an günstigen Wohnraum nicht weiter ausgebaut wird.
Mit dem Verzicht auf Direktabschiebungen aus Schulen, Jugendeinrichtungen, Krankenhäusern sowie auf Familientrennungen und Nachtabschiebungen, insbesondere bei vulnerablen Gruppen, setzt das Land die auf Bundesebene getroffenen rechtlichen Regelungen nunmehr um. Der geplante Einsatz auf Bundesebene für die Abschaffung der Abschiebehaft, des Abschiebgewahrsams sowie der Nutzung des Flughafenverfahrens ist aus unserer Sicht ein sehr wichtiges Vorhaben. Das Land Berlin sollte hierbei eine einheitliche Lösung mit Brandenburg suchen.
An folgenden Stellen sehen wir als LIGA noch die Notwendigkeit einer weiteren Schärfung der Ziele und des Vorgehens für die Legislaturperiode 2021 – 2026.
Bei der angestrebten Weiterentwicklung der Vergabekriterien zum Betrieb von Unterkünften für Geflüchtete vermissen wir im Koalitionsvertrag die konkrete Ausgestaltung wie diese in der Praxis tatsächlich aussehen wird. Es bedarf konkreter Umsetzungsschritte wie eine qualitätsorientierte Unterbringung der Bewohner*innen und faire Rahmenbedingungen, wie bspw. die Entlohnung der Mitarbeiter*innen umgesetzt werden kann. Hier muss die LIGA der Wohlfahrtsverbände als fachliche Vertretung der gemeinnützigen sozialen Arbeit mit einbezogen werden.
Im Koalitionsvertrag findet sich kein Passus zu aus unserer Sicht erforderlichen Veränderungen für die Zielgruppe der EU Bürger*innen wieder. Das Land Berlin muss sich dafür einsetzen, dass EU-Bürger*innen einen diskriminierungsfreien Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sozialsicherungssystemen sowie zur Unterbringung nach ASOG einschließlich einer weiterführenden Beratungsstruktur ermöglicht wird.
Leider kommen auch die jungen Geflüchteten, außer bei der Verbesserung des Geschwisternachzugs, kaum vor. Die Berliner Landesregierung muss die Anliegen von jungen Geflüchteten stärker in den Fokus nehmen. Die im Vorfeld geforderten Nachbesserungen im Übergang von jungen unbegleiteten Flüchtlingen in die Volljährigkeit sowie ein verbessertes Schnittstellenmanagement zwischen Jugendhilfe und Flüchtlingshilfe müssen in dieser Legislaturperiode senatsübergreifend umgesetzt werden.
Die Verstetigung des Landesprogramms Integrationslots*innen ist ein wichtiges Vorhaben. Allerdings sind Einrichtungen der Integrationslots*innen seit Jahresanfang mit der Umsetzung von Einsparungen konfrontiert und müssen teilweise Mitarbeiter*innen entlassen. Hier ist eine dringende Nachbesserung notwendig. Für das Landesprogramm müssen die Mittel auskömmlich und langfristig zur Verfügung gestellt werden.
Die LIGA der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege wird die Umsetzung der geplanten Vorhaben aktiv begleiten und steht auch der neuen Landesregierung als Partnerin auf dem Weg zu einer vielfältigen, modernen Einwanderungsstadt zur Verfügung.