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Stellungnahmen des Verbandes evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.

31.10.2019

Am 25. Oktober 2019 hat Brandenburgs künftige Landesregierung, bestehend aus SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen, ihren Koalitionsvertrag in Potsdam vorgestellt. Erfreulich ist, dass darin viele unserer Forderungen der letzten Jahre als Vorhaben für die nächste Legislatur formuliert wurden.

So soll, ganz in unserem Sinne, das Brandenburgische Kita-Gesetz grundlegend überarbeitet werden. Insbesondere in Bezug auf die Finanzierung ist geplant, die Verantwortlichkeiten klarer zu regeln. Auch der Personalschlüssel in Kita und Krippe soll verbessert werden. In der Kita ab 1. August 2020 in einem ersten Schritt auf 1:10 und ab 2021 in der Krippe in drei Schritten auf 1:4. Berücksichtigt werden sollen dabei auch die langen Betreuungszeiten und die Leitungsfreistellung. Außerdem soll für qualitativ höherwertiges Essen in der Kita gesorgt und gleichzeitig eine praktikablere Lösung beim Essensgeld gefunden werden. Darüber hinaus will die Koalition eine Mustersatzung für alle Kitas in Brandenburg erarbeiten, um die örtlich unterschiedlichen Beiträge und Belastungen für Familien aufzulösen.

Die Eltern dürfen sich auf weitere Schritte in der Beitragsfreiheit freuen und zwar im Jahr 2022 für das vorletzte Kita-Jahr und im Jahr 2024 für den gesamten Kindergartenbereich, also für Kinder von 3 bis 6 Jahren. Bleibt zu hoffen, dass hierfür genügend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden und diese nicht zu Lasten der geplanten Qualitätsverbesserungen eingesetzt werden. Dafür werden wir und stark machen. Außerdem werden wir uns aktiv in den Prozess der Neugestaltung des neuen Kitagesetzes einbringen.

24.09.2021

Die vom Regierungskabinett beschlossenen Einsparungen im Haushalt 2022 bedeuten vor allem für die Integrationsarbeit einen harten Rückschlag und bedrohen den notwendigen Fortschritt bei der Entwicklung der Kita-Qualität. „Die Kürzungen treffen die ganz Schwachen in der Brandenburger Gesellschaft. Vor dem Hintergrund der Neuaufnahme von Flüchtlingen aus Afghanistan sind Kürzungen in diesem Bereich nicht zu verantworten. Gerade jetzt bedürfen diese Menschen unserer Hilfe“, sagt Ulrike Kostka, Caritasdirektorin der Erzdiözese Berlin e. V. und Liga-Federführung. „Große Sorge macht uns zudem, dass die notwendige Weiterentwicklung der Kita-Qualität ins Stocken zu gerät. Das darf nicht geschehen!“

Folgen der Kürzungen der Integrationsarbeit

Vorgesehen sind Kürzung in der Migrationssozialarbeit um 38 Prozent von 14,5 Mio. Euro auf 9 Mio. Euro. Das sind etwa 75 Vollzeitstellen weniger für Beratung, Gemeinwesenarbeit oder spezielle Angebote in der Jugend- und Sozialarbeit an Schulen oder in Frauenhäusern. In den vergangenen Jahren wurden in der Migrationssozialarbeit zahlreiche Menschen mit Fluchterfahrung dabei unterstützt, in Brandenburg eine neue Heimat und Arbeit zu finden. Der Zuzug und die Ausbildung von Arbeits- und Fachkräften bleiben jedoch wesentlich für die Brandenburger Wirtschaft, in der in vielen Bereichen Beschäftigte fehlen. „Es macht ökonomisch keinen Sinn, an der Integrationsarbeit zu sparen. Jeder Euro, der bei den Mitteln der ‚Migrationssozialarbeit II‘ gekürzt wird, führt langfristig zu deutlich höheren Kosten, bspw. für die Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland. Die Brandenburger Verbände fordern deshalb entschieden, dass ‚MSA II‘ erhalten bleibt“, erklärt Andreas Kaczynski, Vorstandvorsitzender des Paritätischen Landesverbandes e. V..

Geplant ist außerdem der vollständige Wegfall der Integrationspauschale. Dieses „Integrationsbudget“ wird an die Kommunen ausgereicht und dient der Finanzierung gezielter regionaler und lokaler Angebote. „Die Streichung der Integrationspauschale ist ein Schlag für die Integration. Die vielen guten Projekte unserer Träger können ohne diese Mittel nicht weitergeführt werden. Das bedroht auch das soziale Miteinander in Städten und Gemeinden“, sagt Andrea Asch, Vorständin Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.. „Migration und Integration wird ein dauerhaftes Thema bleiben. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation und der Neuaufnahme unter anderem aus Afghanistan sind Kürzungen nicht zu verantworten. Das Land steht weiter in der Pflicht, seinen Beitrag für die humanitäre Hilfe für Menschen aus Krisenherden zu leisten.“

Weiterentwicklung der Kita-Qualität gefordert

Durch die Entscheidung, die Umsetzung der nächsten Stufe der Elternbeitragsfreiheit zurückzustellen, sieht die LIGA das Land umso mehr gefordert, die Kostenbeteiligung landeseinheitlich zu regeln. „Diese Regelungen müssen nachvollziehbar sein, hinlänglich die Kriterien der Sozialverträglichkeit berücksichtigen und sicherstellen, dass sich die Beiträge an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern orientieren,“, sagt Anne Baaske, Geschäftsführerin des AWO Landesverband Brandenburg e.V.. „Nur so sind die aktuell wieder zunehmenden Konflikte um die Regelungen der Elternbeiträge zwischen Kommunen, Eltern und freien Trägern aufzulösen.“ Darüber hinaus dürfen klamme Kassen nicht dazu führen, dass die dringend erforderliche Weiterentwicklung der Kita-Qualität nur halbherzig erfolgt. „Die Wirkung der geplanten und ausschließlich aus Bundesmitteln finanzierten Personalschlüsselverbesserung von 1:5 auf 1:4,65 im Krippenbereich wird verpuffen“, befürchtet Baaske und betont, dass die LIGA an der Forderung festhält, der Stärkung der Kita-Leitungen Priorität einzuräumen.

Kleine Kürzungen mit großer Wirkung in der Familienförderung

Vermeintlich geringe Kürzungen in der Familienförderung – und hier insbesondere bei der Unterstützung für Alleinerziehende – bedeuten einen deutlichen Rückschritt in der Bekämpfung von Kinderarmut. „Der Wegfall einer erst 2019 geschaffenen Stelle beim Verband der Selbsthilfegruppen für Alleinerziehende bedeutet das Aus für die Stärkung von Einelternfamilien“, erklärt Andreas Kaczynski in seiner Funktion als Vorsitzender der Landesarmutskonferenz. „Hier wird einmal mehr bei den Schwachen in unserem Land gekürzt. Dabei hat sich die Landesregierung doch nach eigenem Bekunden die Bekämpfung von Kinderarmut oben auf die Agenda gesetzt hat.“

Hintergrund

Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege haben sich in Brandenburg zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, um sich gemeinsam als LIGA für das Wohlergehen vor allem benachteiligter Menschen einzusetzen. Sie heißen Spitzenverbände, weil sie an der Spitze vieler frei-gemeinnütziger Träger stehen, wie Einrichtungen, Vereine, Gesellschaften und Initiativen. „Frei“ bedeutet, dass sie nicht staatlich organisiert sind. Weitere Informationen auf liga-brandenburg.de

20.05.2019

Seit Jahren gibt es Kritik am bestehenden Kitagesetz in Brandenburg. Inzwischen besteht zwischen allen am "System Kita" Beteiligten Einigkeit darüber, dass das Kitarecht in Brandenburg umfassend reformiert werden muss.

So sollen die Qualität in Kindertageseinrichtungen verbessert, das Finanzierungssystem vereinfacht und Rechtsstreitigkeiten beendet werden. Es ist also nicht mehr die Frage, OB es ein neues Kitagesetz geben wird, sondern nur noch WANN und WIE dieses dann aussehen wird. Mit diesem von der LIGA der freien Wohlfahrtspflege - Spitzenverbände im Land Brandenburg - neu erarbeiteten Eckpunktepapier soll zur Diskussion über ein neues Kitarecht in Brandenburg beigetragen werden. Wir hoffen damit einen Beitrag für weitere spannende und ergebnisreiche Debatten im Rahmen der bevorstehenden Kommunal- und Landtagswahlen in Brandenburg zu leisten.

Kontakt zum VETK

Astrid Engeln (in Elternzeit)

Leiterin des Arbeitsbereiches Kindertages­einrichtungen und Ganztag und Geschäfts­führerin des VETK,
Fachpolitische Interessenvertretung in Berlin und Brandenburg

030 820 97 152

Engeln.A@dwbo.de