Armut & Wohnungslosigkeit
Wohnungsnotfallhilfe der Diakonie
Nach Schätzungen der Diakonie sind in Berlin ca. 20.000 Menschen wohnungslos, also ohne mietvertraglich abgesicherten Wohnraum. Im Land Brandenburg werden weder Lebenslagen noch belastbare Zahlen zu Wohnungsnotfällen erhoben. Zu besonderen Zielgruppen gehören unter anderem Frauen, Unionsbürger:innen und Familien mit Kindern.
Einrichtungen und Dienste der Wohnungsnotfallhilfe in Berlin
Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle und Existenzsicherung
GEBEWO pro gGmbH
Taborstr. 17
10997 Berlin
Tel.: 030 / 531 56 850
beratungsstelle@gebewo-pro.de
Beratungsstelle Beratung + Leben
Immanuel Diakonie
Bornitzstr. 73-75/ Haus B
10365 Berlin-Lichtenberg
Tel.: 030 / 5 50 09 118
beratung.lichtenberg@immanuel.de
Zentrale Beratungsstelle für Menschen in Wohnungsnot
Verein für Berliner Stadtmission e.V./Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.
Levetzowstraße 12 a
10555 Berlin
Tel.: 030 / 390 47 40
info@wohnungslos-berlin.de
Die Diakonie stellt den einzelnen Menschen und seine Würde in den Mittelpunkt ihres Wirkens und tritt für soziale Gerechtigkeit und für eine solidarische Gesellschaft ein.
Einrichtungen und Dienste der Diakonie bieten wohnungslosen Menschen fachlich qualifizierte, differenzierte Anlaufstellen und ein gut vernetztes Hilfeangebot. Sie decken im Rahmen der Soforthilfe alltägliche Bedarfe wie Nahrung, Kleidung und medizinische Versorgung ab. Längerfristig angelegte Hilfsangebote sollen außerdem die Fähigkeiten und Stärken der Betroffenen fördern und zur dauerhaften Wiedereingliederung motivieren und befähigen.
Informationen zur Wohnungsnotfallhilfe der Diakonie
Armut und soziale Ausgrenzung sind Hauptursachen für die Entstehung von Wohnungslosigkeit. Überschuldung, Langzeitarbeitslosigkeit, gewaltgeprägte Lebensumstände, soziale Isolation und Sucht- oder psychische Erkrankungen sind weitere Problemlagen, die zu Wohnungslosigkeit führen können. Erschwerend hinzu kommen gesellschaftliche Veränderungsprozesse und Wohnraumverknappung vor allem in den Städten.
Nach Schätzungen der Diakonie sind in Berlin ca. 20.000 Menschen wohnungslos, also ohne mietvertraglich abgesicherten Wohnraum. Im Land Brandenburg werden weder Lebenslagen noch belastbare Zahlen zu Wohnungsnotfällen erhoben. Zu besonderen Zielgruppen gehören unter anderem Frauen, Unionsbürger*innen und Familien mit Kindern.
Frauen
Die Anzahl der Wohnungsnotfälle von in Berlin lebenden Frauen lässt sich nur schwer bestimmen. Nur wenige Frauen leben erkennbar obdachlos auf der Straße. Vor allem bei Frauen ist Wohnungslosigkeit häufig nicht sichtbar. Sie leben z.B. bei Bekannten, versuchen sich auf andere Weise ein Dach über dem Kopf zu verschaffen oder gehen Zweckbeziehungen ein, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Wohnungslose Frauen geben sich zumeist die größte Mühe, unauffällig zu bleiben, ihre Wohnungslosigkeit verdeckt zu leben und ihre Notlage zu verbergen.
Der überwiegende Anteil wohnungsloser Frauen hat Gewalterfahrungen gemacht, oft kumuliert und über alle Lebensphasen, mit gravierenden somatischen, psychosomatischen, psychischen
und sozialen Folgeproblemen. Sie können sich oft nur schwer öffnen und Vertrauen fassen. Der Zugang zum Hilfesystem ist entsprechend erschwert. Es kann von einer hohen Dunkelziffer wohnungsloser Frauen ausgegangen werden.
Der Frauenanteil schwankt je nach Angebotsbereich. Im ambulant betreuten Wohnen liegt er bei knapp 40%, in den niedrigschwelligen Projekten bei unter 30%.
Unionsbürger:innen in prekären Lebensverhältnissen
Einige Einrichtungen der Kältehilfe werden von bis zu 80% Unionsbürger* innen genutzt; auch in den ganzjährig geöffneten Angeboten, z.B. Tagesstätten wird seit Jahren von dieser neuen Zielgruppe berichtet, die häufig nicht in weiterführende Hilfen vermittelt werden können.
Der gesetzliche Ausschluss arbeitsuchender Unionsbürger*innen von SGB II und XII- Leistungen führt vielfach zu Armut, prekären und ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen, desolaten Wohnsituationen und ausbeuterischen Mietverhältnissen bis hin zur Obdachlosigkeit. Die von dieser Situation in Berlin betroffenen Menschen suchen Hilfe und Zuflucht in den Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe und werden dort mit Mahlzeiten, Kleidung und Schlafplätzen im Rahmen der Kältehilfe versorgt. Der Zugang zu weiterführenden Hilfen bleibt ihnen jedoch häufig verwehrt.
Familien mit Kindern
In den letzten Jahren sind immer mehr Familien, Eltern mit Kindern, in Wohnungsnot geraten. Das ist u.a. auf die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zurückzuführen. Diese Familien benötigen in besonderem Maß Unterstützung und Begleitung. Diakonische Träger halten für betroffene Familien spezielle Angebote vor.
Junge Wohnungslose
Ein Teil der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen ist unter 27 Jahre alt. Junge Volljährige sehen sich mit hohen Anforderungen – wie der Erlangung materieller Selbständigkeit, einer beruflichen Orientierung und ggf. der Gründung einer eigenen Familie bzw. Lebenspartnerschaft – konfrontiert. Wenn Schul- und Ausbildungswege keinen erfolgreichen Abschluss finden oder wenn es nach dem Auszug aus dem Elternhaus Probleme mit der ersten eigenen Wohnung gibt, weisen junge Volljährige eine hohe Krisenanfälligkeit sowie ein hohes Risiko für das Abrutschen in prekäre Lebenslagen und Wohnungslosigkeit auf.
Ein weiteres Risiko bildet die bei Erlangung der Volljährigkeit häufige Beendigung von Jugendhilfemaßnahmen, wenn die jungen Menschen als sog. „Careleaver“ noch nicht bereit sind für die Anforderungen einer gänzlich selbständigen Lebensführung. Sie ziehen häufig deutlich früher in eine eigene Wohnung als junge Erwachsene allgemein, ihnen mangelt es oftmals an familiärer Unterstützung und einem tragfähigen sozialen Netzwerk und sie sind auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt, da sie in der Regel keine Bürgschaften oder sonstigen Sicherheiten aufweisen können. Jugendhilfe wird meist vor allem mit Blick auf das Alter – viele Hilfen enden mit Volljährigkeit - und nicht nach dem tatsächlichen Bedarf des jungen Erwachsenen bewilligt. Der Übergang in andere Hilfen gelingt häufig nicht oder nicht rechtzeitig und es gibt zu wenig Unterstützungsangebote für die Zeit nach der Entlassung aus den stationären Hilfen zur Erziehung.
Minderjährige Kinder geraten in Wohnungslosigkeit entweder als mittelbar Mitbetroffene wohnungsloser Eltern (s. Familien mit Kindern) oder als unmittelbar Betroffene. In letzterem Fall bieten insbesondere Einrichtungen der Jugendsozialarbeit Minderjährigen Unterstützung an, um Wege zurück in ein geregeltes Leben zu finden.
Positionen des LIGA FA Wohnungsnotfallhilfe zum Koalitionsvertrag Berlin 2021-2026
24.01.22
Die LIGA Berlin begrüßt den Koalitionsvertrag zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Landesverband Berlin, Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Berlin, und DIE LINKE, Landesverband Berlin, über die Bildung einer Landesregierung für die Legislaturperiode 2021-2026 und die darin enthaltenen Regelungen und Vorhaben zum Thema Wohnen und Wohnungslosigkeit. Gerne möchten wir Ihnen Ergänzungen und Konkretisierungen zu einigen Punkten vorschlagen.
Beim Neubau von 20.000 Wohnungen jährlich und dem Ankauf weiterer Wohnungen bitten wir vulnerable Zielgruppen, wie beispielsweise wohnungslose Menschen, in besonderer Weise bei der Vergabe zu berücksichtigen und hierfür konkrete Vereinbarungen zu schließen. Kleine Wohnungen, die für alleinerziehende Familien mit einem Kind geeignet sind, werden dringend benötigt, ebenso wie die erwähnten Wohnungen für besonders große Haushalte. Die Bezirke sollten bei der Wahrnehmung ihres bezirklichen Vorkaufsrechts unterstützt werden. Der Wohnraumbedarfsbericht sollte unter breiter Einbeziehung aller Ressorts sowie der LIGA erfolgen und konkrete ressortübergreifende Maßnahmen benennen. Die Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnungsverlust insbesondere von Familien mit Kindern sollten genau definiert und deren Umsetzung evaluiert werden. Die allgemeine/ unabhängige Sozialberatung muss dringend ausgebaut werden, um die soziale Sicherung von Menschen mit geringem Einkommen zu gewährleisten und bereits frühzeitig drohendem Wohnraumverlust entgegenwirken zu können.
Wir fordern auch weiterhin, dass – ganz im Sinne des Leitlinienprozesses – berlinweit Fachstellen Soziale Wohnhilfe entstehen, die diesem Anspruch im Sinne der Definition des Deutschen Städtetages auch gerecht werden, die nach einheitlichen Grundstandards funktionieren und durch aufsuchende, schnell handlungsfähige Teams einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Wohnungsverlust und zur Vermittlung in geeignete Hilfen leisten. Bei bereits eingetretenem Wohnungsverlust sollte die Unterbringung vorrangig in Normalwohnraum erfolgen. Wir begrüßen die Schaffung der Erprobungsklausel in der AV Wohnen hier außerordentlich. Die Aufenthaltsdauer in sog. ASOG- Unterkünften sollte so kurz wie möglich sein. Wir halten es daher für dringend erforderlich, ein Konzept zu erstellen, wie die bereits nach ASOG untergebrachten Menschen in Wohnraum vermittelt werden können. Nach wie vor erwarten wir aber auch – gemäß Rechtsgutachten der BAGW und auch der entsprechenden Vereinbarungen in den 2019 verabschiedeten Leitlinien zur Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungslosenpolitik – eine umfassende Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ordnungsrechtliche Unterbringung für alle (nicht „freiwillig“) obdachlosen Menschen durch alle Berliner Bezirke auch unabhängig vom Vorliegen sozialrechtlicher Ansprüche. Dies würde zugleich zu einer spürbaren Reduzierung der Straßenobdachlosigkeit und Entlastung der Kältehilfe beitragen.
Einen wichtigen Baustein zur Vermeidung und Beendigung von Wohnungslosigkeit und Unterstützung beim Wohnen liefern die Hilfen nach § 67 SGB XII. Wir begrüßen, dass unsere langjährige Forderung der bedarfsgerechten Flexibilisierung der Leistungstypen im Koalitionsvertrag
Erwähnung findet und bis Mitte 2023 abgeschlossen werden soll. Die Bereitstellung von Ressourcen seitens des Landes für die Berliner Vertragskommission Soziales und die aktive Mitwirkung der Senatsverwaltung für Finanzen ist dringend erforderlich. Nicht nachvollziehbar sind in dem Zusammenhang die nach wie vor für den Bereich § 67 SGBXII bestehenden Sonderregelungen der Begrenzung der Basiskorrektur beim Planmengenverfahren, die für die Bezirke einen Anreiz zur Begrenzung der Bewilligung von Maßnahmen nach § 67 SGB XII schaffen und dadurch u.a. den politischen Bemühungen um nachhaltige Vermittlung von wohnungslosen Menschen in eigenen Wohnraum zuwiderlaufen. Als besonders kritisch hat sich dies insbesondere beim – politisch gewünschten – Erhalt der Kriseneinrichtungen nach § 67 SGB XII gezeigt. In Bezug auf das im Masterplan benannte Prinzip Housing First als neuem Leitziel der Wohnungsnotfallhilfe wäre nach einem zuvor breiter angelegten Diskussionsprozess genauer zu definieren, was dies konkret beinhaltet, welche Auswirkungen dies auf die aktuelle Hilfelandschaft hätte und was das auch – zumindest übergangsweise – an erhöhten Kosten nach sich zöge.
Der Bau von Wohnungen für wohnungslose Menschen durch gemeinnützige Träger und das Inaussichtstellen von Darlehen durch die IBB kann nur ein Baustein zur Versorgung wohnungsloser Menschen mit Wohnraum sein. Viele Träger sind wirtschaftlich und (bau-)fachlich nicht in der Lage, größere Bauvorhaben umzusetzen. Zudem sind bestehende Neubauförderprogramme nicht passgenau, die Vorgaben treffen auf die Bedarfe von sozialen Trägern und deren Klientel beispielsweise nach Clusterwohnraum nicht zu. Soziale Träger unterstützen beim und zum Wohnen, können aufgrund ihres Gemeinnützigkeitszwecks aber keine ausschließliche Wohnraumversorgung ohne soziale Betreuung anbieten. Wohnungen, die für das Housing First Prinzip benötigt werden, sollten durch das Land Berlin akquiriert oder die Akquise durch soziale Träger zumindest finanziert werden. Nur so können sich gemeinnützige Träger auf ihr „Kerngeschäft“ und ihren eigentlichen Auftrag, die soziale Betreuung wohnungsloser Menschen, konzentrieren.
In den Berliner Leitlinien zur Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungslosenpolitik, die 2019 in einem breit angelegten Prozess unter Federführung der Sozialsenatorin und unter Beteiligung der LIGA und ihrer Mitgliedsorganisationen entstanden sind, sind Handlungsfelder und Maßnahmen benannt. Der Berliner Masterplan zur Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 greift einige Aspekte aus den Leitlinien auf. Wir bedauern, dass beispielsweise das wichtige Thema Weiterentwicklung der niedrigschwelligen medizinischen/ zahnmedizinischen Versorgung zu einem ausfinanzierten und bedarfsgerechten Hilfesystem für obdachlose Menschen auch ohne Krankenversicherungsschutz keine Erwähnung findet. Die Maßnahmen in den Leitlinien gehen des Weiteren noch weit über den Masterplan hinaus. Wir fordern daher eine Konkretisierung der einzelnen Handlungsfelder und Maßnahmen mittels konkretem Zeit- und Umsetzungsplan unter Nennung der jeweiligen beteiligten Akteure sowie der Federführung für die Umsetzung der Maßnahmen. Nur so kann deutlich werden, wie das Ziel Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 abzuschaffen, erreicht werden soll.
Der Berliner Wohnungsmarkt ist so stark angespannt wie schon lange nicht mehr. In dieser Situation ist ein faires Vergabeverfahren für freiwerdende Mietwohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften wichtig, um den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt nicht zu gefährden. Praktiker:innen der Immanuel Albertinen Diakonie haben ein Vergabemodell entwickelt, das wir als Landesverband unterstützen und zur Diskussion stellen möchten. Vorgeschlagen wird ein Wartelistenmodell mit vier Listen, das über einen Ausgleich von Dringlichkeit und Nachteilen gesteuert wird.
Weiterlesen:
Gesamtkonzept Vergabeverfahren
Präsentation Vergabeverfahren lang
Präsentation Vergabeverfahren kurz

Fonds für Wohnungsnotfälle hilft
Der Fonds für Wohnungsnotfälle des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. dient als schnelle und unbürokratische Hilfe für von Wohnungsnot bedrohte und wohnungslose Menschen in Berlin und Brandenburg.
Wirtschaftliche Notlagen, Schicksalsschläge mit anschließender Armutsspirale sowie dem fehlenden sozialen Netzwerk führen häufig zum Verlust der Wohnung. Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit haben jedoch viele Gesichter. Es gibt keine „typische“ Biographie. Daher bieten wir mit dem Fonds eine individuelle Unterstützung für Menschen in Notlagen an.
Wir sind für Menschen in Notsituation da!
Die Diakonie ist dort aktiv, wo Menschen Unterstützung brauchen. Bitte helfen Sie uns, schnelle und unbürokratische Hilfe zu leisten: denn häufig sind es eben gerade diese Situationen, in denen Menschen vor einem weiteren Schicksalsschlag bewahrt werden können und sie wieder auf die Beine finden.
Ihre Spende hilft uns, Menschen auf ihrem Lebensweg zu begleiten und Notlagen zu beheben. DANKE!
Spendenkonto:
Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE18 1002 0500 0003 2019 00
BIC: BFSWDE33BER
Verwendungszwecks: „Hilfsfonds Wohnungsnotfälle“

Die Diakonie unterstützt Frank Zanders Weihnachtsfeier für obdachlose und bedürftige Menschen
Die Diakonie Berlin-Brandenburg unterstützt als Kooperationspartnerin Frank Zanders alljährliche Weihnachtsfeier für rund 3.000 obdachlose und bedürftige Menschen.
Die Gäste können einen unvergesslichen Tag mit Gänsebraten, Geschenken und einer großartigen Musikshow erleben und ihre Sorgen vergessen. Viele prominente Helferinnen und Helfer sind im Einsatz und servieren Gänsebraten und Rotkohl. Auch Sachspenden wie warme Kleider und Schlafsäcke werden verteilt.
Die Diakonie ist von Anfang an mit dabei: Zunächst unterstützte eine Beratungsstelle für Obdachlose die Feier. Anfang 2000 wurde die Diakonie Berlin-Brandenburg Kooperationspartner. Seither verwaltet sie die Spenden und übernimmt die Abrechnung des beeindruckenden Projekts. Die Diakonie organisiert Dixi-Toiletten, den Bus-Transport mit der BVG sowie den Einsatz der Johanniter-Ambulanz vor Ort.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.obdachlosenfest.de

Vom 1. November bis 31. März gibt es die Berliner Kältehilfe: Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände und die Senatsverwaltung arbeiten gemeinsam, um obdachlosen Menschen eine unbürokratische Übernachtungsmöglichkeit während der kalten Jahreszeit anzubieten. Mehr Infos zur Berliner Kältehilfe.
Wohnungsnotfallhilfe in der Diakonie
Wohnungslos kann jede:r werden
Kontakt zum Bereich Wohnungsnotfallhilfe

Ina Zimmermann
Referentin für Armutsbekämpfung, Wohnungslosenhilfe und Soziale Dienste
030 820 97 190