Gefahr einer "kalten Strukturbereinigung" durch COVID-19-Ausgleichszahlungs-Änderungs-Verordnung
Die Mitgliedskrankenhäuser des VEKP zeigten sich äußerst besorgt über die Inhalte des Referentenentwurfs einer "Verordnung zur Änderung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2".
Die Mitgliedskrankenhäuser des Verbandes Evangelischer Krankenhäuser und stationärer Pflegeeinrichtungen in Berlin- Brandenburg (VEKP) zeigten sich auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des Verbandes in Berlin am 23. November 2020 äußerst besorgt über die Inhalte des Referentenentwurfs einer "Verordnung zur Änderung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2".
"Die bisher einheitliche Ausgleichspauschale für die Freihaltung von Betten zu differenzieren, wird den Bedarfen der Krankenhäuser, und damit der Bevölkerung, nicht gerecht", kritisiert Detlef Albrecht, Geschäftsführer des VEKP, "denn anders als in der ersten Pandemiewelle, müssen aktuell Patient*innen mit COVID- 19 auch in den peripheren Stationen behandelt werden". Darüber hinaus steht eine Vielzahl von Mitarbeitenden durch die Erkrankung selbst oder durch Quarantänemaßnahmen nicht zur Verfügung. "Der Gesetz- und Verordnungsgeber fokussiert viel zu sehr auf die intensivmedizinische Versorgung", so Albrecht weiter, "dabei sind finanzielle Ausgleiche für alle Krankenhäuser von besonderer Bedeutung."
"Die geplante Koppelung der Ausgleichspauschale an die Notfallstufen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) entspricht nicht den gewachsenen Strukturen", bemängelt auch Roy J. Noack, Vorstandsvorsitzender des VEKP, "es ist zu befürchten, dass als Ergebnis dieser Koppelung die gerade auch in unseren diakonischen Mitgliedskrankenhäusern aufgebauten Netzwerke zur Versorgung von COVID- 19- Patient*innen beschädigt werden." "Die Gefahr einer "kalten Strukturbereinigung" der Krankenhauslandschaft ohne, dass dieses durch die zuständigen Landesbehörden beeinflusst werden könnte, darf dabei nicht ausgeblendet werden" unterstreicht Roy J. Noack.
Der VEKP wandte sich mit Schreiben sowohl an Frau Ministerin Nonnemacher (MSGIV) als auch an Frau Senatorin Kalayci (SenGPG) mit der Forderung, sich für eine, die wirtschaftliche Lage aller Krankenhäuser berücksichtigende, Bundesregelung zum Ausgleich coronabedingter Freihaltungen einzusetzen. "Sollte dies nicht möglich sein", so Albrecht, "sehen wir die Verantwortlichen in den Ländern in der Pflicht, entweder eigene Ausgleichsregelungen zu finden, oder die länderspezifischen Anforderungen an die krankenhausseitige COVID-19 Versorgung auf die Krankenhäuser mit festgestellter Notfallversorgungsstufe zu konzentrieren."
Weitere Informationen:
Verband Evangelischer Krankenhäuser und stationärer Pflegeeinrichtungen
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Der Verband vertritt alle 23 diakonischen Krankenhäuser Berlin und Brandenburg sowie einen Teil der stationären Pflegeeinrichtungen in Berlin. In den Krankenhäusern werden 190.000 Fälle stationär versorgt. Allein in den Pflegeberufen werden über 900 Menschen ausgebildet.