Inhalt

Der Diakonische Rat

  • behandelt Grundsatzfragen der Diakonie sowie die Planung und Koordinierung der diakonischen Arbeit

  • beschließt den Wirtschafts- und Stellenplan sowie über die Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes

  • bestellt den Wirtschaftsprüfer für die Prüfung der Jahresrechnung

  • beschließt über Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken

  • beschließt über die Beteiligung an Körperschaften

  • beschließt über die Aufnahme von Anleihen und Krediten von mehr als TEUR 100

  • beschließt über die Gründung bzw. Übernahme von Einrichtungen durch das Diakonische Werk, sofern die Umstände im begründeten Einzelfall dies erforderlich machen. Er beschließt über wesentliche Änderungen und die Auflösung eigener Einrichtungen des Diakonischen Werkes

  • wählt die Direktorin / den Direktor im Einvernehmen mit der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und beruft mindestens eine weitere Person als Mitglied des Vorstands. Er entscheidet auch über die Abberufung von Vorstandsmitgliedern

  • entscheidet über die Bedingungen des Abschlusses und der Beendigung von Anstellungsverträgen mit den Vorstandsmitgliedern

  • genehmigt den Geschäftsverteilungsplan und gegebenenfalls die Geschäftsordnung des Vorstandes

  • entscheidet über Beschwerden gegen Beschlüsse des Vorstandes

  • bestätigt die Fachverbände

  • fasst den Beschluss zur Aufnahme von Mitgliedern

  • wählt die Mitglieder des Schlichtungsausschusses

  • bereitet die Mitgliederversammlung vor

  • bildet Fachausschüsse, die von den Vorsitzenden der zuständigen Fachverbände geleitet werden. Die Fachausschüsse unterstützen den Diakonischen Rat bei der Vorbereitung von Entscheidungen. Vorstandsmitglieder der Fachverbände sind Mitglieder der Fachausschüsse. Der Diakonische Rat kann aus seiner Mitte weitere Mitglieder berufen.

  • bildet einen Wirtschaftsausschuss als ständigen Ausschuss. Der Wirtschaftsausschuss berät den Vorstand in wirtschaftlichen Fragen und bereitet die Beschlüsse des Diakonischen Rates in diesem Bereich vor.

Der Diakonische Rat besteht aus:

  • Der Vorsitzenden/dem Vorsitzende der Mitgliederversammlung

  • sechs Personen, die von der Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte gewählt werden

  • vier von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz zu entsendende Vertreterinnen/Vertreter

  • zwei Vertreterinnen/Vertreter der übrigen beteiligten Kirchen, zu deren Entsendung Einvernehmen herzustellen ist

  • zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Vertreterinnen/Vertreter der Lebens- und Dienstgemeinschaften

  • den Vorsitzenden der Fachverbände gem. § 16 Abs.3 der Satzung oder einem vom Fachverband entsandten Vorstandsmitglied

  • einer/einem von der Mitgliederversammlung der Konferenz der Regionalen Diakonischen Werke (KRDW) gewählten Vertreterin/gewählter Vertreter bzw. von deren Zusammenschlüssen

Dem Diakonischen Rat gehören an (Stand März 2023):

© Markus Witte
© Mechthild Rieffel
© DWBO
© Melanie Wagner, Ev. Diakonieverein Berlin-Zehlendorf e.V.

Sechs Personen, die von der Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte gewählt wurden (§14 Abs. 1 Nr. 2):

© Archiv Stephanus/Faceland Berlin
© privat
© Mechthild Rieffel
© Kathleen Friedrich
© DWBO

Vier von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) zu entsendende Vertreterinnen/Vertreter (§14 Abs. 1 Nr. 3):

© Matthias Kauffmann/EKBO
© Markus Witte
© privat
© CDU Berlin/Foto: Piet Truhlar

Zwei Vertreterinnen/Vertreter der übrigen beteiligten Kirchen (§14 Abs. 1 Nr. 4):

© Carolin Ubl
© Naëmi-Wilke-Stift

Zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Vertreterinnen/Vertreter der Lebens- und Dienstgemeinschaften (§14 Abs. 1 Nr. 5):

© EDBTL
© Schwestern- und Brüderschaft Ev. Johannesstift

Die Vorsitzenden der Fachverbände gem. §17 Abs. 3 oder ein vom Fachverband entsandtes Vorstandsmitglied (§14 3 Abs. 1 Nr. 6):

© SozDia Stiftung Berlin
© Carmen Jasmyn Hoffmann DPV|2022
© Immanuel Albertinen Diakonie/Foto: Brigitta Brandt
© Mara von Kummer
© Fotostudio Urbschat Berlin

Eine/ein von der Mitgliederversammlung der Konferenz der Regionalen Diakonischen Werke (KRDW) gewählte Vertreterin/gewählter Vertreter (§14 Abs. 1 Nr. 7):

© Diakonisches Werk Steglitz und Teltow-Zehlendorf

Ständige Gäste und Berater:

© Mechthild Rieffel
© DWBO/Nils Bornemann