Inhalt
© DWBO/Cathrin Bach (Konzept und Bild)

Schiedsstelle nach § 76 Abs. 1 des Elften Sozialgesetzbuches für das Land Berlin

Die Schieds- und Schlichtungsstelle ist das Kirchengericht erster Instanz gem. §§ 56 ff MVG.EKD und für Streitigkeiten aller Art zwischen Mitarbeitervertretung und Dienststellenleitung des DWBO und seine Mitgliedseinrichtungen zuständig sowie gem. § 44 AVR DWBO zuständig für Meinungsverschiedenheiten, die sich aus dem Arbeitsverhältnis zwischen dem einzelnen Mitarbeitenden und der Dienststellenleitung ergeben.

►Hier gelangen Sie zur Seite "Schiedsstelle SGB XI Berlin"

Kontakt zum Bereich Pflege & Leben im Alter

Regine Kütter

Assistenz der Geschäftsstelle

030 820 97 222

EVAP@dwbo.de