Anerkennung von Praxisstellen für Erzieher und Erzieherinnen im Land Berlin
Die gesetzliche Grundlage für die Anerkennung von Praxisstellen im Vollzeitstudium von Erziehern und Erzieherinnen, Heilerziehungspflegern und Heilerziehungspflegerinnen sowie Familienpflegern und Familienpflegerinnen in Berlin hat sich mit dem 30.12.23 geändert. Der § 13 Abs. 1 SozBAG besagt, das über die Anerkennung von Praxisstellen die Fachschulen nach Maßgabe des § 13 Abs. 2 SozBAG die Fachschulen entscheiden. Für das Teilzeitstudium findet die Regelung nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 ff. Anwendung.
Damit haben wir die Anerkennung von Praxisstellen für unsere Mitgliedsorganisationen eingestellt.
Im Land Brandenburg entscheiden ebenfalls die Fachschulen selbst über die Anerkennung von Praxisstellen.