Landesarmutskonferenz-Berlin fordert zeitnahe Anpassung der Mietobergrenzen bei Hartz IV
Bei immer mehr Hartz IV- und Sozialhilfe-empfängerInnen reicht der von den Ämtern gewährte Mietzuschuss nicht mehr aus, um die monatliche Warmmiete zu bezahlen. 20 Prozent der betroffenen Haushalte, in einigen Bezirken sind es sogar bis zu 40 Prozent, liegen mit ihren Wohnkosten über den in den Berliner Ausführungsvorschriften festgesetzten Richtwerten.
Sie müssen umziehen und finden kaum noch zu den Mietobergrenzen passende Wohnungen oder geraten durch Mietschulden in noch größere Not.
Die Landesarmutskonferenz-Berlin nimmt hierzu in dem beigefügten Positionspapier ausführlich Stellung. Sie fordert den Senat von Berlin auf, die Ausführungsvorschriften für die Wohnkosten (AV-Wohnen) dringend an die realen Mieten, wie sie auch der Berliner Mietspiegel abbildet, noch im ersten Quartal 2012 anzupassen.
Hier finden Sie das Positionspapier der Landesarmutskonferenz Berlin zur „Ausführungsverordnung für die Wohnkosten“ als PDF-Datei zum Herunterladen.
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